Wirtschaft und Soziales

Gesetzlich verbrieft: Wer Sozialhilfe erhält, darf über die Grenze zum Einkaufen

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Der Kurztrip in einen Grenzsupermarkt ist Sozialhilfe-Empfängerinnen und -Empfängern erlaubt (Archivfoto).

Die Kommune Apenrade hatte Sozialleistungen bei Bürgerinnen und Bürgern gekürzt, weil sie südlich der Grenze einkauften. Jetzt gibt es Klarheit: Ein Einkauf auf deutscher Seite im grenznahen Raum ist laut Folketingbeschluss zulässig.

Es sorgte im Herbst 2022 landesweit für Schlagzeilen, als die Kommune Apenrade rund 30 Sozialhilfe-Empfängerinnen und -Empfängern die Leistung (kontanthjælp) gekürzt hatte, weil sie in einem nahe gelegenen Supermarkt südlich der Grenze eingekauft hatten.

Das Argument, dass dabei Geld gespart und somit umsichtig mit der Leistung umgegangen wird, hielt die Kommune nicht von einer Kürzung ab. Die Verwaltung hielt sich nach eigenen Angaben an die Vorgabe, wonach Empfängerinnen und Empfänger von „kontanthjælp“ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und sich nicht unangemeldet ins Ausland begeben dürfen.

Die nationale Behörde „Styrelsen for Arbejdsmarked og Rekruttering“ revidierte die Vorgabe und verkündete, dass kurze Einkaufstouren über die Grenze in Ordnung seien. Es gab Zweifel, ob die Kürzung mit EU-Recht vereinbar ist.

Per Gesetz zulässig

Nun hat das Folketing nachgelegt und in einem Gesetz zur Lockerung von Sanktionen verankert, dass Einkaufstouren in einem Grenzgebiet vertretbar sind und keinen Einfluss auf Sozialleistungen haben.

„Wir haben leider einige unglückliche Beispiele gesehen, bei denen Personen die Leistung gekürzt worden ist, weil sie sich zum Einkaufen über die Grenze begeben hatten. Jetzt können Empfängerinnen und Empfänger im nächstgelegenen Supermarkt einkaufen, auch wenn dieser direkt hinter der Grenze liegt. Selbstverständlich gilt weiterhin, dass man für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss, wenn man Gelder von der öffentlichen Hand erhält“, so die Worte von Beschäftigungsminister Ane Halsboe-Jørgensen (Sozialdemokratie) in der Pressemitteilung zum verabschiedeten Gesetz.