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Sozialhilfe gekürzt wegen Einkaufs in Deutschland

Sozialhilfe gekürzt wegen Einkaufs in Deutschland

Sozialhilfe gekürzt wegen Einkaufs in Deutschland

Apenrade/Aabenraa
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Billiger in Deutschland einkaufen: Für Menschen, die Sozialhilfe in Dänemark empfangen, ist das nach Auffassung der Kommune Apenrade nicht zulässig, wenn es mehrmals im Monat gemacht wird (Archivfoto). Foto: DN

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Die Kommune Apenrade hat Zahlungen an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger gekürzt, weil sie südlich der Grenze eingekauft haben. Der Auslandsaufenthalt ist nicht zulässig, so das Argument.

Für Wirbel hat die Kommune Apenrade gesorgt.

Wie die Boulevardzeitung „Ekstra Bladet“ und der Sender „DR“ berichteten, sind bei Bürgerinnen und Bürgern Sozialhilfeleistungen um ein Drittel gekürzt worden, weil sie Einkäufe in Läden südlich der Grenze tätigten.

Nach Auffassung der zuständigen Verwaltung verstößt das gegen die Statuten für Sozialhilfe-Leistungen („kontanthjælp").

Regelmäßige Fahrten ins Ausland sowie Aufenthalte sind demnach nicht zulässig, so das Argument. Grenzübertritte – laut Sozialhilfegesetz maximal einmal im Monat erlaubt – müssen zudem mitgeteilt werden. 

Kontoauszüge überprüft

Laut der Berichte ist die Apenrader Verwaltung bei der Durchsicht von Kontoauszügen auf die Einkaufstouren gestoßen und hat daraufhin die Kürzung vorgenommen.

Dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger womöglich einen kurzen Weg hatten und darauf bedacht waren, günstig einzukaufen, um mit dem Geld von der Kommune besser auszukommen, scheint keine Rolle gespielt zu haben.

Man halte sich an die Gesetzgebung und sei verpflichtet, sie umzusetzen, wird eine Mitarbeiterin aus der zuständigen Verwaltung zitiert.

Andere Kommunen haben dem Bericht zufolge eine andere Auslegung und gehen nach eigenen Angaben weniger drastisch vor. Auch werden Kontoauszüge von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern nicht kategorisch überprüft.

Dorrit Knudsen (Soz.), Vorsitzende des Arbeitsmarktausschusses der Kommune Apenrade, räumt gegenüber „Ekstra Bladet“ ein, dass es eine unverhältnismäßige Bestimmung ist, an die sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehalten haben, und dass die Regeln geändert werden müssten.

Am Donnerstagmorgen hat sich der Apenrader Bürgermeister Jan Riber Jakobsen (Kons.) auf Facebook zu dem Fall geäußert. Er hält es für gut, dass die Sache beleuchtet werde und meint darüber hinaus, dass das Sozialhilfe-Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger im Grenzland nicht perfekt sei. Er macht jedoch deutlich, dass die Kommune ihre Arbeit mache: die Verwaltung der staatlichen Zahlungen. Riber Jakobsen unterstütze Dorrit Knudsen darin, in Kopenhagen eine Änderung der Regeln zu erwirken.

Einige der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, unter anderem aus Tingleff (Tinglev), Pattburg (Padborg) und Rothenkrug (Rødekro), fühlen sich über die Maßen überprüft und wundern sich über das kompromisslose Vorgehen der Verwaltung.

Einige gaben zudem an, dass sie sich gar nicht darüber im Klaren waren, gegen etwas verstoßen zu haben. 

 

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