Nordschleswig

Muschelfischerei in der Flensburger Förde geht vorerst weiter

Die „Sif“ beim Muschelfischen auf der Flensburger Förde vor Stranderott/Stranderød (Archivbild).

Lizenzverlängerung: Die Muschelfischerei erhält trotz ökologischer Bedenken neue Lizenzen. Die Schiffe „Sif“ und „Thyra“ dürfen weiterhin im Beltmeer fischen. Eine grenzüberschreitende Lösung zur Rettung der Förde wird im Kieler Landtag diskutiert.

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Zusammenfassung

  • Die Muschelfischerei in der Flensburger Förde wird mit neuen Genehmigungen für die „Sif“ vorerst fortgesetzt.
  • Auch die „Thyra“ hat eine Lizenz für das Beltmeer erhalten, während die Kritik an der ökologischen Belastung der Förde durch die Muschelfischerei und die Forderungen nach schnellem Handeln lauter werden.
  • Die geplante Beendigung der Muschelfischerei verzögert sich, da Kompensationsregelungen politisch noch nicht beschlossen sind.

Diese Infobox wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion geprüft.

Viele Anwohnerinnen und Anwohner an der Flensburger Förde haben sich gefragt, ob die Muschelfischerei mit Auslaufen der Lizenz für das Muschelfangschiff „HO32 Sif“ am 28. Februar endet.

Die knappe Antwort: Nein. Laut fiskeristatistik.dk hat das Schiff der Wittrup-Brüder Stig und Rasmus erneut eine Lizenz für das Muschelfischen im Beltmeer bekommen. Seit dem 3. März und bis zum 30. April wurde die Zulassung erteilt. Damit ist auch klar, dass weiterhin in der Förde nach Muscheln gefischt wird.

Laut der Schifftracking-Webseite „marinetraffic.com“ war die „Sif“ am Montagmorgen vor Kollund unterwegs. 

Auch „Thyra“ erhält Lizenz für das Beltmeer

Interessant: Auch die HO6 „Thyra“ hat eine solche Lizenz für das Gebiet 22, was das Beltmeer und somit die Flensburger Förde umfasst, erhalten. 

Das Schiff hatten die Wittrup-Brüder vor wenigen Wochen aus der Insolvenzmasse ihres Unternehmens zurückgekauft. Es liegt derzeit im Hafen von Horsens, wo die Brüder auch Hallen besitzen, die sie für die Umstellung ihres Unternehmens auf nachhaltige Muschel- und Algenzucht nutzen wollen.

Dass die beiden Muscheltrawler erneut ihre Lizenzen verlängert bekommen haben, ärgert mich. Denn für die Förde ist jedes weitere über den Grund gezogene Schleppnetz eines zu viel.

Christian Dirschauer

Eigner Rasmus Wittrup sagt auf Nachfrage am Montag, dass jedoch nur ein Boot zurzeit in der Förde fischen darf und die weiteren Boote in anderen Gebieten unterwegs seien.

Die „Thyra“ fischte lange Zeit in der Flensburger Förde, liegt aber seit geraumer Zeit in Horsens.

Kritik an Muschelfischerei wächst

Angesichts von Sauerstoffmangel, Nährstoffeinträgen und der jahrelangen intensiven Bundschleppnetzfischerei sind die Förden in einem ökologisch schlechten Zustand. „Der Nordschleswiger“ hatte bereits berichtet, dass die Besatzung der „Thyra“ im vergangenen Jahr keinen großen Erfolg mehr bei der Muschelfischerei hatte, da die 2024 zurückgelassenen Muschelbestände nicht auf eine erntereife Größe herangewachsen waren. Die Muschelfischerei sorgt für teils heftige Kritik auf dänischer und deutscher Seite. 

Verbot der Muschelfischerei kommt voraussichtlich 2026

Die Regierung hatte am 2. Juli 2025 mit fünf weiteren Parteien vereinbart, Grundschleppnetze im Beltmeer mit einer Übergangszeit von acht Jahren zu verbieten und eine Kompensationsordnung zu erarbeiten. Fischereiminister Jakob Jensen (Venstre) rechnete im Oktober damit, dass ein Verbot für die Flensburger Förde 2026 umgesetzt werden kann. So bedarf es unter anderem auch eines Einvernehmens über die Regeln mit den deutschen Behörden. Hintergrund ist ein Abkommen aus dem Jahr 1958, das die gemeinsame Fischerei zwischen Deutschland und Dänemark regelt. Die Absprache vom Juli 2025 ist kein Verbot, weshalb mit gültigen Lizenzen weiter gefischt werden darf. 

Christian Dirschauer, der Flensburger Wahlkreisabgeordnete und Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, möchte zur Rettung der Flensburger Förde sogar eine grenzüberschreitende „Förde-Agentur“ ins Leben rufen. Ein entsprechender Antrag des Südschleswigschen Wählerverbandes soll voraussichtlich am Mittwoch im Kieler Landtag debattiert werden. Dirschauer hatte seine Absichten auch Fischereiminister Jacob Jensen (Venstre) per Brief mitgeteilt. Eine Antwort hat er jedoch noch nicht bekommen, wie SSW-Pressesprecherin Merle Bornemann auf Nachfrage mitteilt.

Dirschauer selbst sagt: „Dass die beiden Muscheltrawler erneut ihre Lizenzen verlängert bekommen haben, ärgert mich. Denn für die Förde ist jedes weitere über den Grund gezogene Schleppnetz eines zu viel. Der Meeresboden ist schon weitgehend zerstört.“ 

Weil aufgrund des Sauerstoffmangels kaum Muscheln mehr nachwachsen, sei dort auch nicht mehr viel zu holen. „Das bringt die ganze Absurdität auf den Punkt: Selbst die industriellen Muschelfischer können nichts mehr ernten, weil sie mit ihrer eigenen Tätigkeit den Muscheln die Lebensgrundlage zerstören. Da beißt sich die Katze in den Schwanz“, so Dirschauer. 

Dringend rechtlich und politisch bewertet werden müsse auch das „plötzlich“ aufgetauchte Abkommen vom 29. Mai 1958 (siehe Infobox). Aus Sicht des SSW könnte dies der Schlüssel zu einem schnellen Ende der Muschelfischerei in der Förde sein. Die Partei der dänischen Minderheit erwartet hierzu noch Antworten der Kieler Landesregierung über den Stand der Gespräche mit Dänemark. 

Ärger über Kompensationslösung

Die Eigentümer der „Sif“ und der „Thyra“ hatten zuletzt gegenüber unserer Redaktion betont, aufhören zu wollen, um ihr Unternehmen auf eine nachhaltige Muschelzucht umzustellen. Dafür fehle es jedoch bislang an einer Kompensationsmöglichkeit. 

Damit Geld fließt, müssen „alle Boote mindestens 90 Seetage haben, um in Betracht zu kommen“, sagte Rasmus Wittrup im Januar. Dann sollen die Boote verschrottet werden, um die staatliche Kompensation zu erhalten. „Also müssen alle Fischer leider aufs Wasser, auch wenn es politisch das Schlechteste ist. Das Geld ist bereitgestellt, und die Fischer wollen aufhören“, schrieb er.

Weil die Politik den letzten Muschelfischern zu langsam agiert, haben sie schon Anfang Februar selbst eine Regelung für einen Ausstieg aus dem Gewerbe erarbeitet, die sofort umgesetzt werden könnte. 

Rasmus Wittrup sagte auf Nachfrage damals: „Die freiwillige Stilllegungsregelung funktioniert so, dass ein Fischer, der sich entscheidet, seine Lizenz vor Ablauf der acht Jahre (Auslaufphase bis 2034, Anm. d. Red.) abzugeben, eine Entschädigung für jedes verbleibende Jahr erhält. Das heißt, wenn man jetzt aufhört, erhält man eine Entschädigung für alle acht Jahre, während man nur eine Entschädigung für sechs Jahre erhält, wenn man in zwei Jahren aufhört.“

Ende der Muschelfischerei zieht sich weiter hin

Auf erneute Nachfrage berichtet er am Montag, dass es aus dem Fischereiministerium bereits eine Antwort zu der erarbeiteten Ausstiegsregelung der Fischenden gab. „Es wird daran gearbeitet, aufgrund der Wahl darf aber nichts beschlossen werden“, so Wittrup. 

Es deutet also vieles darauf hin, dass es mit dem Ausstieg aus der Muschelfischerei noch dauert.