Folketingswahl

So gebe ich meine Stimme ab

Stimmzettel von der jüngsten Folketingswahl

Wo ist das Wahllokal? Wie das Kreuzchen richtig setzen? Wie vermeiden, dass die Stimme ungültig wird? Alles zur Stimmabage in diesem Artikel. 

Veröffentlicht

Zusammenfassung

  • Der Artikel erklärt, wie die Stimmabgabe bei der Folketingswahl korrekt erfolgt.
  • Er erläutert, wie man das richtige Wahllokal findet, welche Ausweisdokumente gelten und wie der Stimmzettel ausgefüllt werden muss.
  • Außerdem wird erklärt, welche Zeichen auf dem Stimmzettel als gültiges Kreuz gelten, was der Unterschied zwischen einer persönlichen und einer Listenstimme ist und wie das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Diese Infobox wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion geprüft.

Am Dienstag öffnen die Wahllokale um 8 Uhr und schließen um 20 Uhr. Die letzte Möglichkeit für eine Briefwahl war am Freitag. Wählerinnen und Wähler, die noch nicht abgestimmt haben, müssen sich daher in ihr Wahllokal begeben, wenn sie bei der Folketingswahl ihre Stimme abgeben wollen.

Wo gehe ich wählen?

Das Wahllokal geht aus der Wahlkarte hervor. Die ist in der Woche vor der Wahl per Post zugestellt worden. Wählerinnen und Wähler können ausschließlich in dem ihnen zugewiesenen Wahllokal ihre Stimme abgeben.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlkarte erhalten habe?

Das ist kein Problem. Es ist auch zulässig, sich im Wahllokal mit der gelben Krankenversicherungskarte oder dem Führerschein auszuweisen. Am Wahltisch wird der Name dann mit den Wahllisten abgeglichen.

Wählende müssen sich dann selbst über das korrekte Wahllokal informieren, da sie nur dort ihre Stimme abgeben können. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der jeweiligen Kommune. 

Wie bekomme ich meinen Stimmzettel?

Nachdem Wählende ihre Wahlkarte vorgezeigt haben, erhalten sie einen Stimmzettel. Auf diesem stehen die Namen der Parteien, sortiert nach Listenbuchstaben. Unter dem jeweiligen Parteinamen stehen die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Wahl stehen.

Mit dem Stimmzettel geht man hinter den Vorhang in die Wahlkabine und setzt sein Kreuz.

Was ist der Unterschied zwischen einer Listenstimme und einer persönlichen Stimme?

Wird das Kreuz im Kästchen links vom Parteinamen gesetzt, geht die Stimme an die Partei. Sie hat keinen Einfluss darauf, welche Person auf der Liste gewählt wird. 

Wird das Kreuz im Kästchen neben einem Personennamen gesetzt, geht die Stimme ebenfalls an die Partei. Gleichzeitig hat sie jedoch auch Bedeutung dafür, wer für die jeweilige Partei ins Folketing einzieht.

Wie setze ich das korrekte Kreuz?

Folgende Zeichen werden als gültige Stimme gewertet:

  • Ein liegendes Kreuz (x)
  • Ein stehendes Kreuz (+)
  • Ein Sternchen (*)
  • Ein Häkchen (√)
  • Ein ausgefülltes oder schraffiertes Kästchen
  • Ein Kringel um das Kästchen
  • Man darf nur ein Kreuz machen. 

    Nachdem das Kreuz gemacht ist, faltet man den Stimmzettel und wirft ihn auf der anderen Seite der Kabine in die Wahlurne. 

Was geschieht, wenn ich ein anderes Zeichen benutze?

Machen Wählende ein Herzchen, Smiley oder irgendein nicht anerkanntes Zeichen ins Kästchen, ist die Stimme ungültig. 

Dasselbe gilt, wenn etwa ein Bild darauf gemalt oder ein Gruß geschrieben wird. Auch dürfen ausschließlich die Stifte verwendet werden, die in der Wahlkabine ausliegen. 

Der Stimmzettel darf kein Merkmal und keine Besonderheit aufweisen, damit die geheime Wahl gewahrt bleibt. Wer seinen Stimmzettel versehentlich beschädigt, kann einen neuen erhalten. 

Darf ich meine Kinder mit in die Wahlkabine nehmen?

Kinder im Vorschulalter dürfen mit in die Wahlkabine gehen. Kinder, die lesen können, dürfen dies nicht. Sie könnten erzählen, wen Mama oder Papa gewählt haben. Das würde das Wahlgeheimnis verletzen.

Darf ich ein Foto von meinem ausgefüllten Stimmzettel in den sozialen Medien posten?

Nein! Auch das würde das Wahlgeheimnis verletzen.