GASTKOMMENTAR

Geständnis Eigentor – und weniger Abgeordnete aus Nordschleswig

Siegfried Matlok blickt kritisch auf die Entwicklung der Folketingsmandate in Nordschleswig.

Folketingswahl: Ex-Chefredakteur Siegfried Matlok macht sich Gedanken über das nordschleswigsche Ergebnis und bereut sogar ein von ihm verschuldetes Eigentor. Wetten, dass die wenigsten wissen, dass Nordschleswig bei der Vergabe der Mandate sogar mit Roskilde und Rødby in einen Topf geworfen wird.

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Gastkommentar

Dieses ist ein Gastkommentar von einer Person, die nicht Teil der Redaktion des „Nordschleswigers” ist. Dieser Text gibt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Die deutsche Minderheit war – das wissen heute leider nicht mehr so viele – seit ihrer Geburt wider Willen in den neuen Grenzen 1920, also seit 106 Jahren, insgesamt jahrzehntelang über weite Perioden selbständig im Folketing vertreten.

Der erste war Pastor Johannes Schmidt-Wodder, der von 1920 bis 1939 das Mandat der Schleswigschen Partei (SP) auf Christiansborg wahrnahm, danach übernahm Nazi-Führer Dr. Jens Möller den Sitz im Reichstag bis 1943 als die Minderheit auf eine Teilnahme an der Folketingswahl verzichtete und stattdessen – unter dem Druck der deutschen Besatzungsmacht und gegen dänischen Protest – „lieber“ das deutsche Kontor in Kopenhagen unter der Leitung von Rudolf Stehr eröffnete, das natürlich nach dem 5. Mai 1945 sofort geschlossen wurde. 

Durchbruch nach 1953

Die Schleswigsche Partei versuchte nach der ersten Folketingswahl 1945, die nach 1920 günstigen Wahlregeln für die deutsche Minderheit wieder für sich in Anspruch zu nehmen. Das wurde jedoch zunächst abgelehnt, so dass von 1950 bis 1953 Kandidaten der deutschen Minderheit nur (vergeblich) als Einzelgänger auf den Wahllisten standen. 

Im Rahmen der dänischen Grundgesetz-Änderung vom 5. Juni 1953 wurde die Zahl der Kreismandate in Nordschleswig von sechs auf sieben erhöht, um damit – wie von deutscher aber auch teilweise von dänischer Seite erhofft – den Einzug eines Abgeordneten der Schleswigschen Partei zu ermöglichen, ja zu erleichtern. 

Das gelang im September 1953 durch Hans Schmidt-Oxbüll, der bis zur Folketingswahl 1964 die deutsche Volksgruppe auf Christiansborg vertrat. Doch Schmidt-Oxbüll wurde – trotz höher persönlicher Stimmenzahlen bei Folketingswahlen – auf einer Delegiertenversammlung dennoch nicht wiedergewählt.

Nationale Wüstenwanderung

Auch ohne den eigenen Folketingsabgeordneten auf der Liste S – nun mit Harro Marquardsen als Spitzenkandidat – erzielte die Schleswigsche Partei zwar beachtlich Stimmengewinne, verlor aber das Folketingsmandat, scheiterte an der Zwei-Prozent-Sperrklausel.

Danach begann eine politische Wüstenwanderung Richtung Folketing, vergeblich forderte – ja, händeringend bettelte die deutsche Volksgruppe – auch unter Hinweis auf die seit 1955 gültige Sonderregelung ohne die Fünf-Prozent-Hürde für den SSW südlich der Grenze – um eine eine neue parlamentarische Lösung durch die gesetzliche Aufhebung der Zwei-Prozent-Sperrklausel.

Die Antwort der wechselnden dänischen Regierungen und der Folketingsparteien lautete jedoch stets: Nej, Nein, Njet!

Allerdings wurde der Schleswigschen Partei immerhin fairerweise (wie nach 1920 das Recht eingeräumt, an Folketingswahlen teilzunehmen ohne jedoch jene Unterschriften abzugeben, die zurzeit bei der Kandidatur neuer Parteien gelten; 2026 war ein Quorum mit 20.195 Wähler-Unterschriften erforderlich.

Erneute Chance mit CD

Nach 1973 bot sich aber durch die vom ehemaligen Sozialdemokraten Erhard Jakobsen gegründete Partei der Zentrums-Demokraten (CD) – völlig aus der Luft gegriffen – die Chance, wieder ins Folketing zu kommen. Als sozusagen parlamentarische Teillösung über ein sogenanntes Huckepack-Verfahren. 

Nachdem die Delegiertenversammlung offiziell jeweils zwei Kandidaten der deutschen Minderheit gewählt hatte, wurde dadurch gleichzeitig erstmalig auch die Möglichkeit eingeräumt, als Vertreter der deutschen Minderheit auf der Liste einer dänischen Partei zu kandidieren, sogar als Spitzenkandidat von der Partei per Huckepack ins Folketing getragen zu werden. 

Dieses Huckepackverfahren war erfolgreich mit Jes Schmidt bei den Wahlen 1973, 1975 und 1977, wobei Jes Schmidt sich vorübergehend wegen Krankheit durch den 1. Suppleanten Hans Chr. Jepsen aus Almstrup tüchtig auf Christiansborg vertreten liess. 

Zusammenarbeit fiel auseinander

Nach dem Tode von Jes Schmidt 1979 zerbrach die bisher so wertvolle Zusammenarbeit für Minderheit und Grenzland mit CD, wobei folgendes zu beachten ist: sowohl Schmidt als auch Jepsen gehörten zwar vollwertig der CD-Fraktion an, wurden aber im Folketing auch stets als Vertreter der deutschen Minderheit betrachtet und vor allem, respektiert. 

Das, obwohl die deutsche Volksgruppe gleichzeitig ihre Tätigkeit seit dem Verlust des direkten Mandats in dem 1964 vom damaligen Staatsminister Jens Otto Krag gegründeten Kontaktausschuss bei Regierung und Folketing parallel zur Folketingsmitgliedschaft durch Jes Schmidt fortgesetzt hat. Und besonders wichtig: bei der zwischen der deutschen Minderheit und der CD getroffenen Vereinbarung 1973 wurde klargestellt, dass die deutsche Volksgruppe an ihrer bisherigen Forderung nach Abschaffung der Sperrklausel im dänischen Wahlgesetz unter allen Umständen (ja, fast wie eine Neuauflage von „up ewig ungedeelt“) festhält.

Befreiung der Sperrklausel

Diese Grundhaltung ist bis heute durch das eigene Minderheiten-Parlament, durch die Delegiertenversammlung als oberste Instanz nie aufgeben worden. Auch bei der Errichtung des Kopenhagener Sekretariats 1983 wurde im Protokoll mit der dänischen Regierung das Ziel, als nationale Minderheit von der Sperrklausel befreit zu werden, unverändert und unmissverständlich aufrechterhalten.

Seitdem haben sich die deutsch-nordschleswigschen Wähler – und für viele war es in den 80-er Jahren ein schmerzvoller Urnengang – daran gewöhnt, sich je nach individueller Einstellung bei Folketingswahlen für eine dänische Partei zu entscheiden, insbesondere mit dem Wunsch/Appell der Minderheit nach einer persönlichen Stimmabgabe auf einen nordschleswigschen Kandidaten, der sein Interesse an den Anliegen der deutschen Volksgruppe im Folketing entweder bereits bewiesen hatte bzw. öffentlich versprach, sich bei seiner Wahl für Fragen der Minderheit einsetzen wollen.

Große Fortschritte seit 1973

Dass bisher große Fortschritte zwischen dem dänischen Staat und der deutschen Volksgruppe seit 1973, nicht zuletzt auch durch nordschleswigsche Folketingsabgeordnete in Zusammenarbeit mit dem Kopenhagener Sekretariat bzw. mit BDN/Schleswigscher Partei erzielt worden sind, lässt sich wohl nicht bestreiten. 

Das ist sehr erfreulich, aber es geht bei den Folketingsabgeordneten nicht nur um die deutsche Minderheit, sondern vor allem um die Zukunft unserer Heimat Nordschleswig, deren Entwicklung letztlich auch entscheidend ist für die Zukunft der deutschen Minderheit.

In der Zeit mit sieben Kreismandaten seit 1953 war es einfach, die Anliegen der Minderheit an Mann/Frau auf Christiansborg heranzutragen, aber seit der Kommunalreform 2006/2007 ist diese Aufgabe schwieriger geworden.

Von Nordschleswig zu Südjütland

Der Großkreis Nordschleswig wurde zu unserem auch identitätsmäßig tiefen Bedauern geopfert und Teil der neuen Region „Syddanmark“. Wahltechnisch wurde Nordschleswig nun in den Groß-Wahlkreis Südjütland eingegliedert, der zwar nominell 14 Kreismandate zusichert, doch bei insgesamt rund 521.000 Wahlberechtigten haben es die rund 126.000 stimmberechtigten Nordschleswiger wesentlich schwieriger als früher, sich politisch zu behaupten. 

Die Zeiten, wo die Kreise Tondern Lügumkloster, Hadersleben, Rödding, Apenrade, Sonderburg und Norburg jeweils einen eigenen Folketingsabgeordneten wählen konnten, der auch seine Aufgabe darin sah, die lokale Demokratie und die Interessen der Bürger vor Ort hautnah, auch im persönlichen Gespräch zum Beispiel bei „Brugsen“ wahrzunehmen, sind vorbei. 

Denn heute muss ein Folketingsabgeordneter aus Sonderburg praktisch gleichwertig auch die Interessen seiner Wähler in Esbjerg vertreten, um die erforderliche persönliche Stimmenzahl für die Wiederwahl über ein Kreismandat zu erreichen. 

Weniger Abgeordnete

Die Zahl der nordschleswigschen Folketingsabgeordneten war am 24. März leider rückläufig, was auch so manche nordschleswigsche Bürgermeister bedauern, weil ihnen dadurch der direkte Kontakt fehlen wird. In diesem Zusammenhang ist noch eine Tatsache nicht ganz unwichtig: ein Nordschleswig-Komitee unter Leitung des früheren Amtsbürgermeisters Kresten Philipsen forderte vor der Kommunalreform den Erhalt der damaligen Amtskommune Nordschleswig als historische Einheit auch unter der besonderen Rücksichtnahme auf die deutsche Minderheit.

Die Regierung Anders Fogh/Lars Løkke lehnte jedoch strikt ab. Und hier kommt mein Geständnis: als Sekretariatsleiter der deutschen Minderheit in Kopenhagen konnte ich natürlich die Kommunalreform nicht verhindern – immerhin stolz darauf, dass der Minderheit lebenswichtige kommunale Sonderregeln zum Beispiel bei der Mandatszahl in den Kommunalräten eingeräumt –, aber ich habe offenbar die Richtlinien für die kommende Folketingswahlen nicht genügend beachtet. 

Ein Eigentor

Als alter Fussballer habe ich mit anderen Worten damals ein Eigentor geschossen, das ich mir noch heute ankreide, auch wenn ich vielleicht doch nichts hätte ändern können. 

Nicht nur mir blieb im parlamentarischen Prozess folgendes unbemerkt: Südjütland inclusive Nordschleswig wurden zwar insgesamt 14 (sozusagen direkte) Kreismandate zugesichert, doch bei der Verteilung der insgesamt 40 Zusatzmandate („tillægsmandater“) in ganz Dänemark hat man bei der Berechnung den Großkreis Südjütland mit den Großkreisen Fünen und Seeland zu einem wahlstatisch erfundenen Landesteil Seeland-Süddänemark zusammengelegt. 

Dieser künstliche Wahl-Landesteil „Sjælland-Syddanmark“ verfügt bei insgesamt 1,4 Millionen wahlberechtigten Einwohnern zusammen über 14 Zusatzmandate. Die vier nordschleswigschen Wahlkreise zählen hingegen insgesamt nur knapp 127.000 stimmberechtigten Bürger, müssen also indirekt konkurrieren unter anderem mit den Wählern in Esbjerg, Odense und auf Seeland sogar von Roskilde bis Rødby! 

Das Spiel um Zusatzmandate ist eine Mathematik-Prüfung für KI, aber klar ist, dass sich die Chancen der nordschleswigschen Bevölkerung so von vornherein verringern.

Die Verteilung der Zusatzmandate

Bei der Wahl am Dienstag entfielen in diesem großen Lotteriespiel fünf der 14 Zusatzmandate aus Seeland/Süddänemark auf den Großkreis Südjütland, und da es natürlich keine nordschleswigschen Geburtskriterien gibt, muss man abwarten, wie die Abgeordneten sich auf Christiansborg verhalten. 

Zum Beispiel die aus Aalborg stammende und in Kopenhagen lebende Nadja Natalie Isaksen, die vor den nordschleswigschen Kandidaten auf der extrem-rechten von Liste „Borgernes Parti“ ein Zusatzmandat in Südjütland/Nordschleswig gewann. Als schärfste Islam-Kritikerin mit klarer Forderung nach Re-Migration kann man sich in der deutschen Minderheit bestimmt darauf „freuen“, wie sie nordschleswigsche Interessen wahrnehmen wird.

Neue Kontaktarbeit für die Minderheit

Für die Arbeit steht der deutschen Minderheit neue Kontaktarbeit bevor, immerhin sind erfreulicherweise auch Nordschleswiger wiedergewählt worden, deren Unterstützung uns allen schon bisher sehr geholfen hat – also immer weiter.

Nicht nur für die Demokratie in Nordschleswig, wo der Abstand lokal zum „eigenen“ Folketingsabgeordneten immer größer wird, auch für die deutsche Minderheit wird es zunehmend problematisch werden, wenn weniger Nordschleswiger, die auch die Geschichte des Landesteils und des Grenzlandes mit Mehr- und Minderheiten kennen, auf Christiansborg in der Hoffnung einziehen, dort auch unsere Interesse mit Wort und Tat geltend zu machen.

Reform, Sperrklausel oder neue Verteilung

Kaum realistisch, ja eher naiv an eine neue Wahlrechtsreform zu glauben und leider fehlt der deutschen Minderheit heute ein kompetenter Wahlrechtsexperte wie Hermann Heil. 

Aber vielleicht dennoch als frommer Wunsch, ja vielleicht sogar als Idee, wenn BDN/Schleswigsche Partei einmal in Kopenhagen bei Regierung und Folketing vorfragen würden, ob – wenn weiterhin an der Zwei-Prozent-Sperrklausel gegen die deutsche Minderheit festgehalten wird – wenigstens die Verteilung im Wahl-Landesteil Seeland-Süddänemark geändert werden kann.

Damit der Großkreis Südjütland, insbesondere aber die Wahlkreise Nordschleswigs dadurch indirekt in Zukunft bei der Vergabe der Zusatzmandate ein klein wenig besser gestellt werden könnten. Zugunsten der deutschen Minderheit.