Deutsch-Dänisch

Wie Deutsche im Rentenalter in Dänemark krankenversichert sind: „Die Lage an sich ist komplex“

Die Versicherungsregeln für Menschen im Rentenalter sind vielschichtig, wenn man erst nach der Pensionierung nach Dänemark zieht.

Verwirrung: Deutsche Rentnerinnen und Rentner in Dänemark stehen vor Herausforderungen. Eine Rentnerin aus Nordschleswig berichtet von Unsicherheiten bei der Krankenversicherung. Der Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Rechtslage und mögliche Lösungen.

Veröffentlicht

Zusammenfassung

  • Eine deutsche Rentnerin in Sonderburg erlebt große Unsicherheit über ihren Krankenversicherungsschutz zwischen Deutschland und Dänemark.
  • Fachleute raten, bestehende Versicherungen nicht vorschnell zu kündigen, betonen aber, dass legal in Dänemark lebende Personen in der Praxis eine Krankenversicherungskarte erhalten.

Diese Infobox wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion geprüft.

Die Krankenversicherung für deutsche Rentnerinnen und Rentner, die ihren Lebensabend in Dänemark verbringen, sorgt immer wieder für Verwirrung und wirft  Fragen auf.

Eine Rentnerin (Name d. Red. bekannt), die kurz vor dem Rentenalter von Deutschland nach Dänemark zog und seit gut zehn Jahren in Nordschleswig lebt, erlebt das gerade sehr konkret. „Udbetaling Danmark“ will in ihrem Fall prüfen, welches Land für ihren Krankenversicherungsschutz zuständig ist, und kündigt an, notfalls nach Aktenlage zu entscheiden, wenn innerhalb von 21 Tagen keine Antwort eingeht. 

Sorge: Nicht versichert wegen falscher Informationen

Die Frau erhält also ihre Rente aus Deutschland, hat dort aber keine aktive Krankenversicherung mehr, weil ihren Worten nach ihre frühere Kasse ihrem Arbeitgeber mitteilte, sie brauche wegen des Wohnsitzes in Dänemark keine deutsche Versicherung; seitdem zieht niemand mehr Beiträge von ihrer Betriebsrente ab.

Nach Angaben, die sie vom GKV-Spitzenverband (GKV: Gesetzliche Krankenversicherer, Anm. d. Red.) bekommen hat, müssten jedoch alle, die Einkommen in Deutschland beziehen, dort auch gesetzlich krankenversichert sein. „Die Information, dass ich dies für Dänemark nicht brauche, war damals demnach falsch“, so ihr Fazit.

Ich weiß eigentlich nicht genau, ob im Hintergrund Deutschland oder Dänemark die Kosten übernimmt.

Rentnerin in Nordschleswig

In Dänemark fragte niemand nach einem Versicherungsnachweis, die Rentnerin erhielt die gelbe Gesundheitskarte zusammen mit der CPR-Nummer und nutzte das System, ohne dass jemand ihre Situation hinterfragte. Heute arbeitet sie noch nebenbei selbstständig in Dänemark und zahlt Steuern, macht sich aber Sorgen, wie es weitergeht, wenn sie diese Tätigkeit irgendwann beendet.

„Noch arbeite ich in Dänemark als Selbstständige nebenbei und zahle Steuern, das kann ich aber auch nicht ewig mehr machen. Was ist dann? Bin ich dann noch krankenversichert?“, fragt die Leserin und fügt hinzu: „Es ist ja auch nicht so einfach, sich in Deutschland wieder gesetzlich krankenversichern zu lassen.“

Wer keinen dänischen Pass und nicht in Dänemark gearbeitet hat, erhält im Ruhestand die Rente aus dem Ausland.

Privat sei keine Option, weil dies ihre finanziellen Möglichkeiten übersteige. „Unfair“ nennt die Leserin das, was ihr widerfahren ist und weiß, dass sie nicht die einzige Rentnerin aus Deutschland ist, die sich in dieser Sache Sorgen macht.

Fachleute wie der Leiter des Regionskontors verweisen auf die Grundregel, dass die Krankenversicherung grundsätzlich in dem Land liegt, aus dem die Rente stammt, und dass bei Renten aus beiden Ländern Dänemark zuständig ist. 

Sowohl in Deutschland als auch in Dänemark versichert

Das Beispiel einer 75-jährigen Rentnerin, die vor fünf Jahren nach Nordschleswig zog und ebenfalls anonym bleiben möchte, verdeutlicht die Unsicherheit, die sich bei diesem Thema zeigt. Sie meldete sich nach dem Umzug in Dänemark an, erhielt ohne besondere Nachfragen die gelbe Gesundheitskarte und nutzt sie wie andere Patientinnen und Patienten in der Region Süddänemark. 

Gleichzeitig behielten sie und ihr Ehemann ihre deutschen Krankenversicherungen und sehen darin eine Absicherung. „Ich weiß eigentlich nicht genau, ob im Hintergrund Deutschland oder Dänemark die Kosten übernimmt“, so die Rentnerin aus der Kommune Sonderburg (Sønderborg).

Krankenversicherung für deutsche Rentnerinnen und Rentner in Dänemark

  • Grundregel: Die Krankenversicherung liegt in dem Land, aus dem die Rente kommt; bei Renten aus beiden Ländern gilt Dänemark als zuständig.

  • Deutsche Rente: Gesetzlich Versicherte bleiben in Deutschland versichert und nutzen EU-Formulare, privat Versicherte bleiben privat, erhalten bisher aber eine dänische Gesundheitskarte.

  • Zuzug nach Dänemark: Beim Anmelden müssen Zugezogene angeben, welches Land zuständig ist; Fachstellen raten, bestehende Krankenversicherungen nicht zu kündigen, bevor alles geklärt ist.

  • Informationen zum Thema gibt es beim Regionskontor.

  • „Udbetaling Danmark“, International Sygesikring

Es könnte sein, dass Dänemark seine Gesetzgebung hier ändert. Das ist aber noch unklar.

Peter Hansen

Ursula Petersen ist Leiterin des Sozialdienstes Nordschleswig und kennt die Probleme. Was den Umzug nach Dänemark und die heimische Krankenversicherung angeht, sagt sie: „Wir raten dazu, nichts zu kündigen, bevor man sich nicht zu 100 Prozent sicher ist.“

Für Peter Hansen, Leiter des Regionskontors, besteht kein Grund zur Sorge. „Es kann einem nicht viel passieren“, so Hansen. Wer sich legal in Dänemark aufhalte, bekomme auch eine Krankenversicherungskarte.

Dass „Udbetaling Danmark“ deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Dänemark leben, anschreibt und um Auskunft bittet, ist nach den Worten von Peter Hansen nicht neu. Denn die Sache mit der Krankenversicherung für deutsche Rentnerinnen und Rentner, die ihren Lebensabend in Dänemark verbringen, ist nicht ganz einfach.

Hansen: Komplexe Lage

„Die Lage an sich ist komplex“ sagt Peter Hansen. Grundsätzlich gilt wie erwähnt: Die Person ist grundsätzlich in dem Land krankenversichert, aus dem die Rente kommt. Gibt es zwei Renten, etwa aus Deutschland und Dänemark, so ist die Person in Dänemark krankenversichert.

Wer also eine deutsche Rente erhält und in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, muss ein Formular ausfüllen. Der dänische Staat holt sich dann die Ausgaben für Gesundheitsleistungen zurück.

Wer eine deutsche Rente erhalte und dort privat versichert ist, bleibe privat versichert, so Hansen. Bislang erhielten diese Personen ebenfalls eine dänische Krankenversicherungskarte, obwohl der dänische Staat die Ausgaben nicht zurückholen kann. „Es könnte sein, dass Dänemark seine Gesetzgebung hier ändert. Das ist aber noch unklar“, so Hansen weiter.

Sicht und Rat von „Udbetaling Danmark“

„Udbetaling Danmark“ als staatliches Auszahlungsorgan sieht nach eigener Aussage nicht, dass deutsche Rentnerinnen und Rentner öfter Probleme mit der Krankenversicherung haben. Es gebe auch keinen besonderen Einsatz gegenüber dieser Personengruppe. Dass Bürgerinnen und Bürger angeschrieben werden, um die Versicherungssituation zu klären, sei eine Alltagsaufgabe, so „Udbetaling Danmark“ gegenüber dem „Nordschleswiger“ und rät, „Udbetaling Danmark International Sygesikring“ bei Fragen zu kontaktieren.