Blaulicht

Kindesentführung: Namen enthüllt – Polizei beschuldigt mehrere Personen

Die Polizei beschuldigt mehrere Personen, gegen das Namensnennungsverbot verstoßen zu haben (Symbolfoto).

Trotz Verbots kursierte der Name eines mutmaßlichen Kindesentführers im Netz – nun ermittelt die Polizei gegen mehrere Personen, darunter den Vater des Opfers.

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Zusammenfassung

  • Die Polizei ermittelt gegen mehrere Personen wegen Verstoßes gegen ein Namensnennungsverbot in einem Entführungsfall.
  • Der 37-jährige mutmaßliche Kindesentführer, dem auch versuchte Vergewaltigung vorgeworfen wird, bestreitet die Taten.
  • Unter den Beschuldigten ist der Vater des entführten Kindes, der den Namen des Verdächtigen trotz Verbots in sozialen Medien veröffentlicht haben soll.

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Wie die Polizei von Südjütland und Nordschleswig mitteilt, beschuldigt sie mehrere Personen, gegen ein Namensnennungsverbot (navneforbud) verstoßen zu haben. Über die genaue Zahl der Beschuldigten schweigt die Polizei.

Das Verbot hatte am Dienstag, 10. März, das Haftgericht erlassen. Bei der Person, die nicht identifiziert werden soll, handelt es sich um einen 37-jährigen Mann, der am Tag zuvor, am Montag, 9. März, ein Baby entführt haben soll, das in einem Kinderwagen schlief. Dem Mann wird Kindesentführung und versuchte Vergewaltigung vorgeworfen.

Der Name des mutmaßlichen Täters tauchte mehrere Male in den sozialen Medien auf. Ein Verstoß gegen das Namensnennungsverbot wird mit einem Bußgeld geahndet. Dies kann der Nachrichtenagentur „Ritzau“ zufolge zwischen 15.000 und 25.000 Kronen liegen.

Fest steht derzeit, dass der Vater des Kindes zu den Beschuldigten gehört, die gegen das Verbot verstoßen haben. Dies bestätigte die Kindesmutter im Podimo-Podcast „Panser“. Name und Foto des mutmaßlichen Täters sollen in einem Facebook-Beitrag genannt worden sein.

Vater bereut Verstoß laut Kindsmutter nicht

Der Vater des Kindes hat laut Nachrichtenagentur „Ritzau“ den Namen wieder entfernt. Seine Frau sagte im Podcast, ihr Mann bereue den Verstoß nicht und sie könne ihn verstehen.

Einen Tag nachdem das Gericht das Namensnennungsverbot verhängt hatte, mahnte die Polizei, diesen Namen nicht zu nennen, auch wenn der Fall viele Gefühle wecken würde.

Der 37-Jährige, dem Kindesentführung und versuchte Vergewaltigung zur Last gelegt werden, bestreitet die Taten.

Die Polizei hatte das Kind und den mutmaßlichen Entführer nach knapp eineinhalb Stunden aufspüren können.