Kommune

Neue Klagemöglichkeit geplant: „Face to face” statt anonyme Whistleblower-Ordnung 

Hände tippen auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops.
Seit 2021 ist es möglich, auf der Homepage der Kommune anonym Informationen anzugeben.

Eine gesetzwidrige und falsche Handhabung der Kommune oder einer oder eines kommunalen Angestellten anonym bei einer Whistleblower-Ordnung angeben, das können Bürgerinnen und Bürger seit Jahren. Diese Möglichkeit wurde wenig genutzt. Die Kommune untersucht jetzt, ob sich eine Bürgerratgeberin oder ein Ratgeber künftig der jeweiligen Kritik annehmen soll.

Veröffentlicht

Zusammenfassung

  • Die Kommune Sonderburg prüft, ob die kaum genutzte anonyme Whistleblower-Ordnung für Privatpersonen abgeschafft und durch persönliche Beratung ersetzt wird.
  • Viele Meldungen entsprachen nicht dem Zweck der Ordnung, sondern waren allgemeine Beschwerden über kommunale Entscheidungen oder andere Bürgerinnen und Bürger.
  • Künftig könnten sich unzufriedene Menschen direkt an eine Bürgerratgeberin oder einen Bürgerratgeber wenden, während die gesetzliche Whistleblower-Stelle für Angestellte unverändert fortbesteht.

Diese Infobox wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion geprüft.

Die 2021 von einigen Politikern ins Leben gerufene Whistleblower-Ordnung für Privatpersonen wurde kaum genutzt. Und wenn, dann fiel die Kritik nicht in den Aufgabenbereich dieser Möglichkeit.

 „Es war eigentlich eine sehr gute Lösung, wenn sie relevant gewesen wäre. Leider war diese Ordnung es aber nicht. Einige Menschen waren sauer auf einen kommunalen Mitarbeiter. Später stellte sich heraus, dass nichts dahintersteckt“, so der Bürgermeister der Kommune Sonderburg (Sønderborg), Erik Lauritzen, nach der jüngsten Sitzung des Ökonomieausschusses.

Wenn ein Mitarbeiter von seinem Chef mit schweren Beschuldigungen konfrontiert wird, ist das überhaupt nicht angenehm und eine schwere Belastung.

Erk Lauritzen

Die Politiker des Ökonomieausschusses hatten diskutiert, ob die Whistleblower-Ordnung abgeschafft und diese Hilfsfunktion einem Bürgerratgebenden übertragen werden solle. Das muss aber vorab erst untersucht werden. „Wir müssen erst sichergehen, dass Rahmen und Bedingungen für einen solchen Wechsel in Ordnung sind“, so Lauritzen.

Im direkten Dialog Personen helfen

Er berichtete, dass die Whistleblower-Ordnung für kommunale Angestellte fatale Konsequenzen haben kann. „Wenn ein Mitarbeiter von seinem Chef mit schweren Beschuldigungen konfrontiert wird, ist das überhaupt nicht angenehm und eine schwere Belastung“, sagt Lauritzen. Solche Beschuldigungen hatten zu Krankmeldungen und Kündigungen geführt, so die Verwaltung.

Auf der Homepage der Kommune Sonderburg konnte seit knapp fünf Jahren angegeben werden, wenn die Kommune oder ein kommunaler Angestellter beispielsweise Gelder veruntreut, ein Gesetz übertreten oder Menschen am Arbeitsplatz auf das Gröbste schikaniert hatte.

Untersucht wird nun, ob unzufriedene Menschen statt auf der Homepage einen anonymen Bescheid abzugeben, sich stattdessen an einen Bürgerratgebenden wenden können. Im direkten Dialog soll eine Person zu Problemen und Klagen Stellung beziehen.

Das ist bei privater Whistleblower-Ordnung relevant

  • Verhältnisse, die von öffentlichem Interesse und für die Gesellschaft interessant sind.
  • Strafbare Verhältnisse, etwa Missachtung der Schweigepflicht und ökonomischer Mittel, Diebstahl, Täuschung, Betrug, Bestechnung oder Unterschlagung.
  • Grobe oder wiederholte Übertretung anderer Gesetzgebung, etwa Machtanwendung, Verwaltungsrecht und Sektorgesetz.
  • Grobes oder wiederholtes Übertreten von verwaltungsrechtlichen Prinzipien, etwa Funktionär Maxime, Bedarf an Sachlichkeit, das Proportionalitätsprinzip oder die Machtverdrehung.
  • Sexuelle Schikane oder grobe personenbezogene Konflikte am Arbeitsplatz.
  • Grobe und wiederholte Übertritte von internen Richtlinien, etwa bei Dienstreisen und dem Erhalt von Geschenken.

Nur wenige haben die Möglichkeit genutzt

2022 wurden 20 Anzeigen und 2023 14 Klagen verzeichnet, aber 2024 und 2025 waren es 14 beziehungsweise 7 Bescheide. Drei der sieben Anzeigen im Jahr 2025 beschreiben die gleiche Problematik. Ob es in dem Fall eine Person ist, die alle drei Anzeigen anonym angegeben hat, oder ob es eine koordinierte Aktion mehrerer war, das weiß die Kommune nicht.

Einige Bürger waren sauer auf einen kommunalen Mitarbeiter. Später stellte sich heraus, dass nichts dahintersteckt.

Erik Lauritzen

In den anderen Fällen ging es um sozialen Betrug, gesetzwidriges Vermieten eines Gebäudes einer Privatperson und einen verlorenen Zettel mit den Personennummern dreier Menschen. In der letzten Sache gab es keine Anzeichen dafür, dass ein Angestellter der Kommune diesen Zettel verloren hatte.

Für die meisten Bürgerinnen und Bürger war die Whistleblower-Ordnung bislang also nur eine weitere Klagemöglichkeit. Viele beschwerten sich über kommunale Entscheidungen, was auch nicht Sinn der Whistleblower-Ordnung war. So wurde über sozialen Betrug, Missachtung von Zulassungen und Flächennutzungspläne geklagt.

Sparsame Informationen und Gerüchte

Bei den Anzeigen ging es um andere Bürgerinnen und Bürger, und auch diese lagen außerhalb der Whistleblower-Ordnung. Sie wurden an entsprechende Ansprechpartner weitergeleitet. Eine große Herausforderung waren die oft sehr sparsamen Informationen, die durch Gerüchte entstanden sind. Die Kommune konnte auf der Homepage um mehr Informationen bitten. Dann hätte sich die Informantin oder der Informant aber erneut selbst einloggen müssen.

Für das Bearbeiten eines jeden Bescheids hat die Kommune im Durchschnitt 30 bis 60 Minuten gebraucht, so die Verwaltung.

Die Whistleblower-Ordnung für kommunale Angestellte, Zusammenarbeitspartner und Lieferanten ist gesetzlich verankert und läuft wie bisher weiter.