Kommune
Neue Klagemöglichkeit geplant: „Face to face” statt anonyme Whistleblower-Ordnung
Eine gesetzwidrige und falsche Handhabung der Kommune oder einer oder eines kommunalen Angestellten anonym bei einer Whistleblower-Ordnung angeben, das können Bürgerinnen und Bürger seit Jahren. Diese Möglichkeit wurde wenig genutzt. Die Kommune untersucht jetzt, ob sich eine Bürgerratgeberin oder ein Ratgeber künftig der jeweiligen Kritik annehmen soll.