Verkehr

Bezug zum Nationalsozialismus: Kennzeichen werden aus dem Verkehr genommen

Bis April 2025 war die Kombination SL-SS in Ordnung, sofern das Kennzeichen vor dem Jahr 1985 vergeben wurde. Nun sollen auch Halter tauschen, die mittlerweile verbotene Kombinationen auf ihrem Kennzeichen haben.

Seit April 2025 sollen 73 Halter in Schleswig-Holstein Kennzeichen mit verbotenen Kürzeln umkennzeichnen lassen. Unklar ist, wer Gebühren und Material zahlt.

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Zusammenfassung

  • In Schleswig-Holstein müssen 73 Autofahrer Kennzeichen mit NS-Bezug zwangsweise austauschen.
  • Betroffen sind kombinierte Kürzel wie HJ, NS, SS, SA und regionale Varianten, die nun nicht mehr akzeptiert werden.
  • Mehrere Halter wehren sich juristisch gegen den Umtausch, während die Kostenfrage für Gebühren und Material offen ist.

Diese Infobox wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion geprüft.

Ihr Kennzeichen ist verboten – mit dieser Nachricht dürften 73 Autofahrer in Schleswig-Holstein von der Straßenverkehrsbehörde überrascht worden sein. Denn noch bis April 2025 sind die Kennzeichen nach Ansicht der Behörden völlig legal gewesen.

Zwar dürfen die betreffenden Buchstabenkombinationen wegen ihrer Bezüge zum Nationalsozialismus schon länger nicht mehr vergeben werden – doch konnten die vor Erlass des Verbots vergebenen Kennzeichen weiter genutzt werden. 

Damit ist nun allerdings Schluss, zum Unmut der Besitzer. Die haben kein Verständnis für die Aktion, wie das Kieler Verkehrsministerium bestätigt. Und sie müssen möglicherweise für das neue Kennzeichen auch noch blechen.

Die Kürzel HJ, NS, SS, SA sind auf Nummernschildern nach Angaben des Landesverkehrsministeriums seit 1985 verboten, KZ wird schon seit 1959 im Norden nicht auf Kennzeichen gepresst. Dazu kommen örtliche Besonderheiten wie IZ-AN im Kreis Steinburg, das seit 2010 nicht mehr herausgegeben wird, weil das Kürzel rückwärts gelesen das Wort Nazi ergibt.

Verkehrsbehörden prüfen Kennzeichen im Einzelfall

Im Kreis Dithmarschen gibt es gleich drei eigene Verbote: HEI-L, HEI-LH und HEI-HI. Alle drei werden wegen Verstoßes gegen die „guten Sitten“, durch ihre Ähnlichkeit zu verfassungswidrigen Ausrufen, nicht mehr vergeben.

Nach Informationen des Kreises Dithmarschen wurde die Kennzeichenkombination HEI-L 1993 gesperrt, die Kennzeichen HEI-LH und HEI-HI wurden 2015 verboten. Straßenverkehrsbehörden können sich zusätzlich nach eigenem Ermessen im Einzelfall gegen die Herausgabe eines Kennzeichens entscheiden.

Halter gehen rechtlich gegen einen Umtausch vor

Harald Haase, Sprecher des Verkehrsministeriums Schleswig-Holstein, berichtet: „Ein Großteil der noch vergebenen Kennzeichen wurde bereits umgetauscht.“ Wiederum andere Kennzeichenhalter gehen bereits rechtlich gegen einen Umtausch der Kennzeichen vor, bestätigt Haase.

Zum aktuellen Stand kann das Verkehrsministerium allerdings nach eigener Aussage noch keine Informationen herausgeben. „In einigen Fällen haben Halter für die Änderung kein Verständnis, da es auch einen familiären Bezug zur Buchstabenkombination gebe“, sagt der Pressesprecher.

Welche Kennzeichenkombinationen noch bis vor Kurzem auf Schleswig-Holsteins Straßen unterwegs waren, verrät der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr aus Datenschutzgründen nicht. „Bei den betroffenen 73 Kennzeichen sind alle in Schleswig-Holstein verbotenen Kombinationen gleichermaßen vertreten“, berichtet Haase.

Gebühren für den Tausch können übernommen werden

Wer die Kosten für den Umtausch der Kennzeichen trägt, ist nicht geklärt, sagt Haase. 

„Die Entscheidung darüber, wer die Gebühren trägt, liegt im Ermessen der Zulassungsbehörde.“ Eine Umkennzeichnung mit Wunschkennzeichen kostet etwa 43 Euro – ohne Wunschkennzeichen hingegen etwa 31 Euro.

In diesen Verfahrenskosten der Zulassungsbehörden sind die Kosten für ein neues Kennzeichen noch nicht eingerechnet. Die müsse jeder Autofahrer selbst tragen.

Urteil aus 2019 bestätigt Auslegung des Verkehrsrechts

Grund für den angeordneten Umtausch der Kennzeichen mit verbotenen Buchstabenkombinationen war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2019. 

Nach einer längeren Verzögerung innerhalb des Kieler Verkehrsministeriums wurden die Straßenverkehrsbehörden im März 2025 zur Umsetzung aufgefordert. Seither sind die betroffenen 73 Autofahrer nach und nach informiert worden.