Blaulicht

Mit großen Mengen Tabletten über die Krusauer Grenze: 48-Jähriger in U-Haft

Am Sonderburger Gericht ist gegen einen 48-Jährigen Untersuchungshaft wegen mutmaßlichen Tablettenschmuggels angeordnet worden (Archivfoto)

Mit mehr als 300.000 verschreibungspflichtigen Pillen passierte ein Mann den Grenzübergang in Krusau. Der mutmaßliche Tablettenschmuggel flog bei einer Routinekontrolle der Polizei auf. 

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Zusammenfassung

  • Ein 48-jähriger Serbe wurde in Krusau mit Hunderttausenden verschreibungspflichtigen Tabletten gestoppt.
  • Die Polizei stellte rund 203.000 Tramadol- und etwa 177.000 Benzodiazepin-Tabletten sicher.
  • Der Mann sitzt für zunächst vier Wochen in Untersuchungshaft und bestreitet den Vorwurf des Tablettenschmuggels.

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Ein 48-jähriger Autofahrer wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag bei der Einreise am Grenzübergang Kruså (Krusau) kontrolliert. Im Wagen fand die Polizei mehrere Hunderttausende verschreibungspflichtige Tabletten.

Der Mann mit serbischer Staatsangehörigkeit wurde wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr von Medikamenten festgenommen und das Fahrzeug zur weiteren Untersuchung sichergestellt. Noch am Donnerstag wurden am Gericht in Sonderburg (Sønderborg) vier Wochen Untersuchungshaft angeordnet, teilt die Polizei für Südjütland und Nordschleswig mit. 

Über 300.000 Pillen

Erste Zählungen ergaben, dass sich im Wagen etwa 203.000 Tramadol- und etwa 177.000 Benzodiazepin-Tabletten befanden. Beide Tablettenarten sind laut Polizei starke, verschreibungspflichtige und Sucht fördernde Medikamente. 

„Mit der heutigen Sicherstellung konnten wir verhindern, dass eine große Menge illegaler Tabletten nach Dänemark gelangt. Das ist erfreulich, da die Substanzen in diesen Tabletten stark abhängig machen. Die Ermittlungen werden nun fortgesetzt, und die sichergestellten Tabletten werden analysiert“, so John Müller von der Grenzpolizeieinheit „Udlændingekontrolafdeling Vest" ( UKA West) in der Mitteilung. 

Beim Haftprüfungstermin bestritt der 48-Jährige die Vorwürfe, legte gegen die Untersuchungshaft aber keinen Einspruch ein.