Umwelt

Muschelfischerei: Kommunen fordern Stopp vom Parlament

Muschelfischerei: Kommunen fordern Stopp vom Parlament

Muschelfischerei: Kommunen fordern Stopp vom Parlament

Apenrade/Sonderburg
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Miesmuscheln filtern das Wasser und bieten anderen Lebewesen einen Lebensraum, wie etwa Seeanemonen. Foto: Morten Rasmussen/Biofoto/Ritzau Scanpix

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Die Kommunen Apenrade und Sonderburg fordern das Parlament auf, die Muschelfischerei unter anderem in der Flensburger Förde zu verbieten. Es ist der zweite Anlauf. 2020 sagte der zuständige Minister Nein zum Fangstopp.

Die Bürgermeister der Kommunen Sonderburg (Sønderborg) und Apenrade (Aabenraa), Erik Lauritzen (Soz.) und Jan Riber Jakobsen (Kons.), fordern in einem gemeinsamen Brief an den Umwelt- und Nahrungsmittelausschuss des Folketings einen Stopp der Muschelfischerei in der Flensburger Förde, der Apenrader Förde, im Alsensund und im Alsfjord. Diese ist auf der deutschen Seite der Flensburger Förde seit einiger Zeit verboten.

Die beiden Kommunen wünschen, dass „das Folketing die notwendigen politischen und verwaltungstechnischen Schritte für ein Verbot der Schlepp- und Muschelfischerei mit am Boden schabenden Geräten sicherstellt“.

Hinweis auf UN-Agenda

Sie begründen diese Aufforderung damit, dass die genannte Methode ihrer Auffassung nach einen bedeutenden negativen Effekt auf Lebewesen am Meeresboden und den Fischbestand haben. Sie verweisen zudem auf geleistete Meeresschutzarbeiten und auf die Ziele der Vereinten Nationen in der Agenda 2030, explizit auf Punkt 14.2. Das Bundeskanzleramt übersetzt das Ziel 14.2 folgendermaßen:

„Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz (Widerstandskraft Anm. d. Red.) erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden.“

Argument: Schutz von Seegraswiesen

Laut der genannten Kommunen erteilt die Fischereibehörde die Genehmigungen für die Muschelfischerei außerhalb von Natura-2000-Gebieten. Die Behörde, so die Kommunen in ihren Brief, habe die Aufgabe, sicherzustellen, dass eine Fischerei keine negativen Auswirkungen darauf hat, dass sich das Leben in den Meeresgebieten in eine positive Richtung entwickelt. Die einzige Bedingung der Behörde an die Muschelfischer sei, dass in einer Wassertiefe von mehr als vier Metern gefischt werde.

Die Kommunen verweisen in diesem Zusammenhang auf eigene Daten, die zeigten, dass Seegras auch unterhalb von vier Metern wächst. Die Kommunen sehen diese Seegraswiesen damit als gefährdet an. Seegraswiesen wird ein  positiver ökologischer Effekt zugeschrieben.

Im Sommer 2020 hatten die Bürgermeister der beiden Kommunen, damals Thomas Andresen (Venstre) in Apenrade, und Erik Lauritzen (Soz.), Sonderburg, schon einmal einen Vorstoß Richtung Muschelfischereiverbot in der Flensburger Förde unternommen. Wie die Zeitung „JydskeVestkysten“ im Oktober 2020 berichtete, hatte der damalige Fischereiminister Mogens Jensen (Soz.) sich gegen ein Verbot entschieden.

Jensen begründete damals seine Entscheidung auf eine Einschätzung von DTU-Aqua. Das Institut war damals der Auffassung, dass der Sauerstoffschwund, mit dem unter anderem die Flensburger Förde zu kämpfen hat, nicht auf das Abfischen der Muscheln zurückgeführt werden könne. Diese Fischerei habe nur einen marginalen Effekt, Überdüngung sei das Problem. Es gebe keine biologische Begründung, die Muschelfischerei zu verbieten, schrieb der Minister damals laut „JydskeVestkysten“ den beiden Bürgermeistern.

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