Leitartikel

„EU: Europas Minderheiten haben recht“

EU: Europas Minderheiten haben recht

EU: Europas Minderheiten haben recht

Apenrade/Aabenraa
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Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt. Jetzt muss die EU-Kommission nachziehen und nationale Willkür im Umgang mit kulturellen Minoritäten ausbremsen, meint Cornelius von Tiedemann. Er sieht besonders Deutschland in der Verantwortung, voranzugehen.

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Die EU-Länder dürfen nicht hinter die Standards zurückfallen, die sie für ihren Beitritt erfüllen mussten. So zumindest kann das Urteil aus Luxemburg ohne allzu viel Fantasie ausgelegt werden. Zu den 1993 in Kopenhagen verabschiedeten Kriterien gehört der Schutz von Minderheiten.

Nicht nur osteuropäische Länder sind nach Beschluss der „Kopenhagener Kriterien“ der EU beigetreten und müssen sie somit laufend erfüllen. Auch auf die Länder Finnland, Malta, Österreich, Schweden und Zypern trifft das zu.

Und nicht nur im Osten werden traditionelle Minderheiten heute von nationalen Regierungen daran gehindert, ihre Kultur frei und gleichberechtigt zu leben.

Abgeschreckt von Unabhängigkeitsbewegungen wie der in Katalonien und auf der Suche nach Feindbildern und Sündenböcken werden Gemeinschaften, die anders sind und bleiben wollen als die Mehrheit im Lande für innenpolitische Machtdemonstrationen und im Dienste eines fatalen Glaubens an eine angeblich segensreiche kulturelle Homogenität missbraucht, negiert oder gar bekämpft.

Das alles geschieht unter dem Dach der Europäischen Union. Sie lässt zu, dass nationale Regierungen beim Schutz von Minderheiten eigene, destruktive Wege gehen. Besonders ausgeliefert sind dem Minderheiten wie die Sinti und Roma, die kein Mutterland haben, das seine schützende Hand erhebt, wenn die im „Ausland“ lebende Minorität nicht ordentlich behandelt wird.     

1993 haben sich die Mitgliedsstaaten der damals noch als EG firmierenden EU darauf geeinigt, dass neue Mitgliedsländer ihre Minderheiten schützen müssen. Damit es in der EU kein zweites Jugoslawien geben kann, damit im Umgang zwischen Mehr- und Minderheiten nicht auf Konflikt, sondern auf Partnerschaft gesetzt wird.

Dass die EU-Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen das von mehr als einer Million EU-Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Minderheitenschutz-Programm MSPI, das mit großer Mehrheit vom EU-Parlament befürwortet wurde, rundweg abgelehnt hat, widerspricht diesem Geist.

Und es zeigt, dass sich die EU in einer noch längst nicht überwundenen und institutionell manifestierten Krise der nationalen Egoismen befindet.

Wie sollte es auch anders sein: Die EU-Kommission, auch Europa-Regierung genannt, wird bekanntlich federführend von den Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammengesetzt – und nicht vom Europaparlament.

Kein Wunder also, dass gesamteuropäische Probleme wie der Minderheitenschutz in diesem Gremium leicht nationalem Eigensinn zum Opfer fallen können.

Die Realität zeigt einmal mehr, dass Europa ein im europäischen Sinne selbstbewusstes Deutschland braucht. Ein europäisches Deutschland, das zum Beispiel seiner vorbildlichen Unterstützung für mehr Minderheitenrechte auf regionaler und nationaler Ebene auch mit aller politischen Macht europäischen Ausdruck verleiht.

Wie sehr sich die kommende deutsche Regierung diesen historischen Schuh anziehen wird, steht noch in den Sternen. Ob Olaf Scholz und Co. es schaffen würden, aus dem Menetekel eines (zu) deutschen Europas einen Imagewechsel hin zum europäischen Vorreiter zu gestalten, auch. Der Wunsch, dass Deutschland mehr Verantwortung übernimmt, ist allenthalben spürbar. Auch in Dänemark.

Was auch immer passiert: Europas Minderheiten müssen vorerst darauf hoffen, dass die EU-Kommission die Urteile des EuGH vernimmt und im Sinne der Bürgerinnen und Bürgers Europas auslegt, die nicht zu den Bevölkerungsmehrheiten ihrer Heimatländer gehören.

Denn ein Europa der Vielfalt darf nicht länger tatenlos zusehen, wie Kulturen und Traditionen im eigenen Hause untergraben werden.

 

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