Folketingswahl

Wahlplakate überall, doch nicht alles ist erlaubt: Rainer Naujeck über Regeln, Tricks und Fehler

Auffallen ist gewollt, doch beim Plakatieren müssen Parteien klare Vorschriften einhalten (Archivbild).

Sie prägen derzeit jede Straße: Wahlbotschaften hängen dicht an dicht, flattern im Wind und buhlen um Aufmerksamkeit. SP-Vorsitzender Rainer Naujeck erklärt, worauf es beim Plakatieren wirklich ankommt und wo im aktuellen Wahlkampf Grenzen überschritten werden.

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Zusammenfassung

  • Der Artikel beleuchtet, welche Regeln beim Aufhängen von Wahlplakaten gelten und wie Parteien sie im Straßenwahlkampf umsetzen.
  • Rainer Naujeck von der Schleswigschen Partei berichtet von typischen Verstößen, möglichen Bußgeldern und Gefahren für blinde Menschen durch zu tief hängende Plakate.
  • Darüber hinaus wird erklärt, warum die SP ihre Standorte bei Kommunalwahlen bewusst auswählt und sich von kreativen Ansätzen anderer Parteien inspirieren lässt.

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Mit Blick auf die Folketingswahl am 24. März hat der Straßenwahlkampf längst begonnen. Doch nicht alle halten sich an die Regeln und manche Parteien setzen auf besonders kreative Ideen. Trotz Social Media und digitalem Wahlkampf bleiben Plakate weiterhin ein wichtiger Bestandteil. Dies bestätigt auch Rainer Naujeck, Vorsitzender der Schleswigschen Partei, mit Blick auf die Vorgehensweise der Minderheitenpartei bei den vergangenen Kommunalwahlen.

„Ein Wahlkampf muss vielfältig sein und Plakate sind ein Element davon. Wir meinen schon, dass sie einen Effekt haben“, sagt Naujeck.

SP-Chef Rainer Naujeck im Wintergarten seines Hauses in Ekensund (Archivbild)

Naujeck kennt die Praxis aus vielen Jahren kommunalpolitischer Arbeit. Die meisten Parteien bemühen sich zwar um Regelkonformität, doch Fehler passieren. Die Einhaltung der Regeln kontrollieren Behörden. Verstöße müssen innerhalb von 24 Stunden korrigiert werden, sonst drohen Strafen.

Auch bei der Schleswigschen Partei selbst sei nicht immer alles perfekt gelaufen: „Wir achten natürlich darauf und korrigieren Plakate, wenn wir Fehler sehen. Aber einmal haben wir rund 1.200 Kronen Strafe zahlen müssen.“ Für eine andere Partei in Sonderburg fielen Verstöße einst deutlich teurer aus. Das Bußgeld lag bei über 10.000 Kronen, so Naujeck.

Regeln, die man kennen muss

Eine Genehmigung für das Plakatieren brauchen Parteien nicht, solange sie sich an die Regeln halten. Und die sind umfangreich:

Ich schaue auch immer, was wir uns vielleicht bei anderen Parteien abgucken können.

Rainer Naujeck

Wahlplakate dürfen frühestens am vierten Sonnabend vor der Wahl ab 12 Uhr aufgehängt werden und müssen spätestens acht Tage nach der Wahl wieder entfernt sein.

Sie dürfen an öffentlichen Laternenmasten, Bäumen oder Zäunen befestigt werden, beispielsweise jedoch nicht an Verkehrsschildern oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Auch Autobahnen sind tabu.

Wahlplakate dürfen Verkehrsschilder nicht verdecken (Archivbild).

Plakate müssen außerdem mindestens 2,3 Meter über Geh- und Radwegen hängen. Sie dürfen darüber hinaus weder die Sicht im Verkehr beeinträchtigen, noch Schäden an Bäumen oder Infrastruktur verursachen.

Wenn Plakate zur Gefahr werden

Gerade die Höhenregel wird laut Naujeck nicht immer eingehalten: „Mir fällt auf, dass einige Plakate zu tief hängen. Blinde oder sehbehinderte Menschen können das nicht erkennen und laufen teilweise dagegen. Das geht nicht“, sagt er.

Auch der dänische Blindenverband hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass viele Plakate auf Augenhöhe hängen – mit teils schmerzhaften Folgen für Betroffene.

Organisation mit System

Bei Kommunalwahlen organisiert die SP das Aufhängen strukturiert. Alle Helferinnen und Helfer erhalten die Regeln schriftlich von der Kommune. Trotzdem bleibt die Umsetzung im Alltag eine Herausforderung.

Man muss schon drei Plakate hintereinander aufhängen. Im Auto ist es nur ein kurzer Moment, in dem man hinschaut.

Rainer Naujeck

Ein typisches Szenario: Ein Laternenpfahl ist bereits voll mit Plakaten anderer Parteien. „Dann hängt man sein Plakat darunter und schiebt es mit aller Kraft nach oben. Das machen alle Parteien“, erklärt Naujeck.

Der Ort entscheidet über die Sichtbarkeit

Für Parteien zählt vor allem eines: Aufmerksamkeit. Deshalb wählen sie ihre Standorte strategisch.

„Man muss sich genau überlegen, wo die meisten Menschen vorbeikommen“, sagt Naujeck. Einkaufszentren oder stark befahrene Straßen stehen ganz oben auf der Liste.

Ein einzelnes Plakat reicht dabei selten aus: „Bei uns gilt: Man muss schon drei hintereinander aufhängen. Im Auto ist es nur ein kurzer Moment, in dem man hinschaut.“

Kreativität kennt kaum Grenzen

Besonders ins Auge fällt in diesem Wahlkampf eine ungewöhnliche Aktion von Venstre: Einzelne Buchstaben verteilen sich auf mehrere übereinander hängende Plakate und ergeben zusammen den Parteinamen.

„Eine sehr auffällige Art und genau das sollen Wahlplakate ja auch sein“, sagt Naujeck. „Ich schaue auch immer, was wir uns vielleicht bei anderen Parteien abschauen können und finde die Idee nicht schlecht. Die SP hat ja nun auch nicht so viele Buchstaben“, sagt Naujeck lachend.

In diesem Wahlkampf fällt dem SP-Vorsitzenden auch ein anderes besonderes Stilmittel auf: Doppelplakate. „Ein Benny Engelbrecht hat zum Beispiel zwei Plakate untereinander gehängt – einmal den Oberkörper, einmal den Unterkörper“, erklärt Naujeck. Auffallen gehöre zum Konzept, und kreative Ideen seien ausdrücklich erlaubt.

Wahlwerbung muss spätestens acht Tage nach der Wahl wieder entfernt sein (Archivbild).

An den bestehenden Vorschriften würde Naujeck wenig ändern. Sein Fokus liegt eher auf dem Inhalt der Plakate. „Die Sprache muss in Ordnung sein“, betont er, denn nicht nur Form, sondern auch Inhalt zählt. Als Beispiel nennt er die Debatte rund um Remigration, bei der eine Parteien aus dem rechten Block auf Textplakaten teils schändliche Formulierungen verwendet hätte.

Trotzdem hebt der SP-Chef in Bezug auf das Plakatieren vor allem das Positive hervor: Wahlplakate machen Politik sichtbar und lebendig und erinnern daran, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht hat, zu wählen und die eigene Stimme zu nutzen. Wer dabei kreativ bleibt, sich an die Regeln hält und die Botschaft klar vermittelt, erreicht die Menschen und genau das macht für ihn einen gelungenen Wahlkampf aus.

Regeln für Wahlplakate:

  • Definition: Wahlplakate sind wahlkampfbezogene, witterungsbeständige Platten mit maximal 0,8 m².

  • Genehmigung: Keine Erlaubnis nötig, solange die Regeln eingehalten werden. Für größere Plakate, Banner oder digitale Anzeigen ist eine Genehmigung der Straßenbehörde erforderlich.

  • Abstand & Höhe: Mindestens 0,5 m Abstand zur Fahrbahn, 0,3 m zu Radwegen; mindestens 2,3 m über Geh- oder Radwegen; höchstens 1,5 m unter der niedrigsten Stromleitung.

  • Verbote: Keine Plakate auf Autobahnen, Verkehrszeichen, Hochspannungsmasten und in Kreisverkehren. Schäden an Bäumen, Zäunen oder Infrastruktur sind unzulässig.

  • Kontrolle & Strafen: Gefährliche Plakate können sofort entfernt werden. Bei anderen Verstößen gilt eine Frist von 24 Stunden zur Nachbesserung. Die Kosten für Entfernung oder Schäden trägt die aufhängende Person oder Partei.