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Vor dem Höchstgericht: Tommy Mørck verurteilt

Vor dem Höchstgericht: Tommy Mørck verurteilt

Vor dem Höchstgericht: Tommy Mørck verurteilt

chu/Ritzau
Kopenhagen
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Tommy Mørck erwartet eine sechsmonatige Gefängnisstrafe. Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix

Nach einer Woche Verhandlung vor dem dänischen Höchstgericht ist der Nordschleswiger Tommy Mørck erneut zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Über die Schuldigkeit des 41-Jährigen waren sich die Richter einig, nicht aber über das Strafmaß.

Das dänische Höchstgericht (Højesteret), vor dem sich der Nordschleswiger Tommy Mørck seit vergangenem Dienstag verantworten musste, hat nun die Frage nach der Schuldigkeit des 41- Jährigen mit „ja“ beantwortet. Damit schließen sich die sieben Richter im Höchstgericht dem bereits gefällten Urteil des Westlichen Landesgerichtes an.

 

Wie die Nachrichtenagentur Ritzau berichtet, ist die Schuldigkeit des Angeklagten von den Richtern nicht in Zweifel gezogen worden. Über das Strafmaß waren sich die Richter allerdings nicht einig. Fünf der sieben Richter sprachen sich für ein Strafmaß von sechs Monaten aus, die restlichen beiden Richter stimmten für eine dreimonatige Strafe.

 

Tommy Mørck hatte sich trotz eines im Jahre 2016 in Kraft getretenen Terrorparagrafen, der den Aufenthalt in Konfliktgebieten im Irak oder Syrien unter Strafe stellte, dem Kampf gegen die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) in Krisengebieten nahe Rakka angeschlossen.

Keine mildernden Umstände

Mørck selbst äußerte im Gericht Verständnislosigkeit. „Es ist absurd, dass ein Staat seinen Bürgern vorschreibt, wohin sie reisen dürfen. Das ist Symbolpolitik. Nun stehe ich hier und keiner von denen, für die das vorgesehen war“, sagte Mørck dem Gericht.

 

Die Mehrzahl der Richter befand, dass der gemeinsame Kampf Tommy Mørcks mit der kurdischen Militz „YPG“ keine mildernden Umstände bewirken. „,Wir stellen in diesem Zusammenhang fest, dass, wenn T (Tommy Mørck Anm. Red.) sich dem IS angeschlossen hätte, andere – ernstere – Bestimmungen gegolten hätten‘, die zu einer längeren Strafe geführt hätten“, hieß es von Seiten des Gerichts.

 

Außerdem sei das vom Reiseverbot betroffene Gebiet, in das Mørck ohne Erlaubnis der Behörden einreiste, nur ein begrenztes gewesen. Im Frühjahr hatte das Justizministerium die entsprechende Verordnung angepasst und eine erneute Einreise in dieses Gebiet gestattet. Für die Richter hatte diese Entwicklung jedoch kein Gewicht.

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