Krieg in der Ukraine

Botschafterin: Sondergesetz schafft Klarheit an der Grenze

Botschafterin: Sondergesetz schafft Klarheit an der Grenze

Botschafterin: Sondergesetz schafft Klarheit an der Grenze

Nordschleswig/Kopenhagen
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Im Registrierungszentrum in Bau können Flüchtlinge angeben, ob sie beabsichtigen, eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark zu beantragen. Foto: Friedrich Hartung

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Seit Donnerstag können alle Ukrainerinnen und Ukrainer an der Grenze Aufenthalt in Dänemark beantragen. Das neue Gesetz soll auch Erleichterungen für Flüchtlinge bringen, die zu Verwandten oder Bekannten in Norwegen oder Schweden wollen.

Am Mittwoch hat das Folketing ein Gesetz in Eilverfahren verabschiedet, damit Menschen aus der Ukraine das Recht bekommen, für vorläufig zwei Jahre eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Das Gesetz entspricht über weite Strecken einer EU-Richtlinie, die in Dänemark aufgrund des Rechtsvorbehaltes nicht gilt. Nach Einschätzung der dänischen Botschafterin in Berlin, Susanne Hyldelund, wird das auch an der Grenze zu Erleichterungen führen.

„Das Sondergesetz schafft an der Grenze größere Klarheit über die Regeln, die nun auch weitgehend den EU-Regeln entsprechen. Das bedeutet, dass Flüchtlinge aus der Ukraine nun an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können und dann auch gesundheitliche Versorgung, Arbeitssuche und Ausbildung möglich werden. Das schafft Klarheit und Einfachheit“, sagt sie dem „Nordschleswiger“.

Botschafterin Susanne Hyldelund verspricht sich größere Klarheit durch das Sondergesetz. Foto: Kgl. Dänische Botschaft/Kasper Jensen

Durchreise über Umweg

Auch für einen großen Teil der Flüchtlinge, die bislang an der Grenze abgewiesen wurden, werde es einfacher. Hier geht es in vielen Fällen um Menschen, die zu Verwandten oder Bekannten nach Schweden oder Norwegen reisen wollen, jedoch keinen biometrischen Pass besitzen. Über einen Umweg ermöglicht das Sondergesetz ihnen die Durchreise.

„Auch für die Ukrainerinnen und Ukrainer, die ohne biometrischen Pass durch Dänemark reisen möchten, erleichtert das Sondergesetz die Situation. Sie können an der Grenze angeben, dass sie das Aufenthaltsrecht beantragen möchten und bekommen dann eine Quittung. Danach haben sie vier Wochen Zeit, um sich bei den dänischen Behörden registrieren zu lassen. In dieser Zeit hindert sie nichts daran, in ein anderes Land, zum Beispiel nach Schweden oder Norwegen, weiterzureisen“, so die Botschafterin.

Allerdings müssen Geflüchtete auf der Durchreise von dieser Möglichkeit wissen, um von ihr Gebrauch zu machen.

„Ob an der Grenze proaktiv über diese Möglichkeit beraten wird, kann ich nicht sagen. Aber wenn Flüchtlinge nach den Verhältnissen fragen, werden ihnen selbstverständlich die Möglichkeiten geschildert.“

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