Krieg in der Ukraine

Sondergesetz schafft Schlupfloch für Flüchtlinge im Transit

Sondergesetz schafft Schlupfloch für Flüchtlinge im Transit

Sondergesetz schafft Schlupfloch für Flüchtlinge im Transit

Nordschleswig/Kopenhagen
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Das Registrierungszentrum in Bau ist die erste Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Foto: Karsten Sörensen

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Ukrainische Geflüchtete ohne biometrischen Pass, die nach Schweden oder Norwegen weiterreisen wollen, können zunächst in Dänemark Aufenthalt beantragen, um dann weiterzureisen.

Derzeit werden Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach Norwegen oder Schweden weiterreisen wollen, an der Grenze abgewiesen, wenn sie keinen biometrischen Pass besitzen.

Das Sondergesetz, das ab Donnerstag gelten soll, bietet ein Schlupfloch, das ihnen die Einreise nach Dänemark ermöglicht, um danach in ein anderes skandinavisches Land weiterzureisen. Sie können nämlich zunächst einen Aufenthalt in Dänemark beantragen.

„Wird das Gesetz angenommen, können Personen, die angeben, aus der Ukraine vertrieben worden zu sein, ab Donnerstag, 17. März, an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem Sondergesetz beantragen. Die Person erhält eine Quittung, die unter anderem angibt, dass ihr ein prozessualer Aufenthalt gewährt wird, mit der Forderung, sich innerhalb von vier Wochen an die Ausländerbehörden zu wenden, um Fingerabdrücke und ein Passfoto abzugeben“, schreibt das Ausländerministerium in einer schriftlichen Stellungnahme an den „Nordschleswiger“.

Aufenthalt in Dänemark beantragen

Die Pressestelle des Ministeriums bestätigt auf Nachfrage, dass dies bedeutet, ein Flüchtling kann im Prinzip diesen prozessualen Aufenthalt nutzen, um nach Schweden oder Norwegen weiterzureisen.

Man könne jederzeit von dem Ansuchen zurücktreten und somit auch zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Land einen Antrag stellen, so der Pressemitarbeiter. Er könne keine Auskunft darüber geben, ob die Polizei an der Grenze Flüchtlinge, die durch Dänemark reisen wollen, entsprechend beraten würde.

Die Pressestelle der Polizei für Süddänemark und Nordschleswig teilt mit, dass das Gesetz erst angenommen sein muss, bevor sie sich dazu äußern könne, was es an der Praxis bei der Einreise ändern würde.

Frauen mit Kindern

Das Sondergesetz, das eine breite Mehrheit der Parteien unterstützt, wird am Mittwochnachmittag endgültig im Folketing beraten. Es soll Flüchtlingen aus der Ukraine einen zweijährigen Aufenthalt in Dänemark gewähren.

Wie die Flensburger Bürgermeisterin Simone Lange (SPD) berichtet hat, ist unter den Menschen, die nicht durch Dänemark reisen dürfen, ein großer Anteil an Frauen mit Kindern.

Unklar ist nach derzeitigem Wissensstand, ob sie zukünftig im Aufnahmezentrum in Bau (Bov) den Ratschlag bekommen werden, zunächst in Dänemark einen Aufenthalt zu beantragen, um dann weiterzureisen.

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