Grundgesetz

Dänische Minderheit reagiert auf Ablehnung: „Wir geben nicht auf“

Die dänische Minderheit in Südschleswig zählt schätzungsweise 50.000 Menschen in Schleswig-Holstein.

Nach der Ablehnung einer Verfassungsänderung, die Rechte der vier autochthonen Minderheiten in Deutschland im Grundgesetz zu verankern, reagieren Vertretende der Minderheiten klar und deutlich. Die Entscheidung aus Berlin sorgt zwar für Enttäuschung, aber nicht für Resignation.

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Zusammenfassung

  • Das Bundesinnenministerium lehnt es ab, den Schutz der vier nationalen Minderheiten im Grundgesetz zu verankern.
  • Dänische Minderheitenorganisationen und der SSW kritisieren die Entscheidung als Rückschlag, wollen ihren Einsatz aber fortsetzen.
  • Vertretende wie Sybilla Nitsch, Christian Dirschauer und Stefan Seidler betonen die Bedeutung des Minderheitenschutzes für die Demokratie und setzen auf weitere Schritte im Bundestag.

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Nach einer deutlichen Mehrheit im Bundesrat im September vergangenen Jahres ist die Enttäuschung groß. Denn das Bundesinnenministerium will den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen nicht in das Grundgesetz aufnehmen.

Nach Ansicht des Ministeriums besteht kein Schutzdefizit, das eine Verfassungsänderung erforderlich machen würde. Die Minderheiten seien bereits durch die Rahmenkonvention des Europarates und die Europäische Sprachencharta geschützt.

Diese Nachricht erhielt der Minderheitenbeauftragte Schleswig-Holsteins, Johannes Callsen, Ende vergangener Woche in einem Schreiben des Minderheitenbeauftragten der Bundesregierung, Bernd Fabritius.

Kritik aus den Minderheitenorganisationen

Bei den dänischen Minderheitenorganisationen stößt diese Einschätzung auf deutliche Kritik.

„Wir sind überrascht über die Nachricht aus dem Innenministerium und natürlich sehr enttäuscht“, sagt die Vorsitzende der SSF, Gitte Hougaard-Werner. Seit vielen Jahren setze man sich unabhängig von wechselnden Regierungen gemeinsam mit anderen Minderheitenorganisationen dafür ein, dass der Schutz in der Verfassung verankert wird.

Gerade in Zeiten zunehmender Angriffe und populistischer Strömungen wäre es das richtige Signal, den Schutz von Minderheiten in der Verfassung zu verankern.

Christian Dirschauer

„Die vier anerkannten nationalen Minderheiten gehören zum Kern der Bevölkerung Deutschlands. Das mag heute ein kleiner Rückschlag sein, aber wir setzen unsere Arbeit fort und freuen uns besonders, dass Ministerpräsident Daniel Günther an unserer Seite steht“, sagt sie.

Daniel Günther sagte zu der Bewertung am Mittwoch in Kiel: „Angesichts der zunehmenden Zahl verbaler und körperlicher Angriffe auf Minderheiten und der Versuche rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien, sich mit Diskriminierung und Ausgrenzungsrhetorik zu profilieren, schafft die Verankerung des Minderheitenschutzes in der Verfassung Sicherheit für diese Minderheiten und ihre Mitglieder, die als Bürger dieses Land mitgestalten und tragen.“

SSW: Nicht das Ende der Bemühungen

Auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) bezeichnet die Entscheidung als Rückschlag, sieht darin jedoch nicht das Ende der Bemühungen.

„Erst die historische Entscheidung vor einem halben Jahr und jetzt das entmutigende Signal aus dem Innenministerium. Das ist natürlich ein Rückschlag“, sagt die Vorsitzende des SSW, Sybilla Nitsch. Sie betont jedoch, dass letztendlich der Bundestag und nicht ein Ministerium allein die Entscheidung trifft.

„Wir geben nicht auf und werden auf allen Ebenen, die uns zur Verfügung stehen, weitermachen.“

Sybilla Nitsch

Seit Jahrzehnten setze sich der SSW dafür ein, dass der Schutz der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe, der Sinti und Roma sowie der Sorben in der Verfassung verankert wird.

„Mit dem Beschluss des Bundesrates im September 2025 ist die Forderung endlich auf Bundesebene angekommen. Und wir werden dafür sorgen, dass sie nicht von der Tagesordnung verschwindet, bevor das Ziel erreicht ist“, sagt Sybilla Nitsch.

Für den Vorsitzenden der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, geht es um die Stärke der Demokratie.

„Die Art und Weise, wie Minderheiten behandelt werden, zeigt die Stärke einer Demokratie und das Rückgrat einer Gesellschaft. Gerade in Zeiten zunehmender Angriffe und populistischer Strömungen wäre es das richtige Signal, den Schutz von Minderheiten in der Verfassung zu verankern, damit er nicht von politischen Stimmungen abhängig ist“, sagt Dirschauer.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Auch der Bundestag hat ein Mitspracherecht.

Stefan Seidler

Lob für die Landesregierung

Dirschauer betont, dass Schleswig-Holstein bereits mit dem verfassungsmäßigen Schutz auf Landesebene vorangeht, und begrüßt das Engagement von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf Bundesebene.

Stefan Seidler (SSW)

Auch der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler sieht die Entscheidung nicht als endgültig an.

„Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Auch der Bundestag hat ein Mitspracherecht. Die Initiative hat eine Mehrheit im Bundesrat und wird vom Bundestag unterstützt“, betont er. „Darauf wollen wir aufbauen.“

Der Schutz und die Unterstützung von Minderheiten seien eine gemeinsame staatliche Verantwortung – insbesondere in einer Zeit, in der sie erneut zunehmendem Widerstand ausgesetzt sind, sagt Seidler.

Der Grenzlandbeauftragte Johannes Callsen (Archivbild)

Johannes Callsen selbst reagiert enttäuscht. „Ich habe die Nachricht mit großem Bedauern aufgenommen. Angesichts der aktuellen Lage hatte ich gehofft, dass das Ministerium die Initiative unterstützen würde. Nun wird ein neuer Anlauf unternommen, in der Hoffnung, die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag zu erreichen.“ 

Für die Minderheiten ist die Schlussfolgerung klar: Der Weg ist länger geworden. Aber der Kampf geht weiter.