Denkmalschutz

„Auch wenn sich der Freundeskreis des Højkros auflöst, gibt es noch Grund zu hoffen“

Es sei lebensgefährlich, den Anbau (rechts im Bild) zu betreten, sagt Mads Rykind-Eriksen

Der Vorsitzende Mads Rykind-Eriksen baut trotz des fortschreitenden Zerfalls der ehemaligen Gaststätte in Süderseiersleff auf die Gesetzgebung. Im äußersten Notfall könnte die Besitzerin vom Staat enteignet werden.

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Zusammenfassung

  • Der Freundeskreis des verfallenen Højkros in Süderseiersleff will sich auflösen, doch Vorsitzender Mads Rykind-Eriksen sieht weiter Rettungschancen.
  • Er verweist auf den Denkmalschutz und darauf, dass die Schloss- und Kulturbehörde der Besitzerin eine zweijährige Frist für dringende Arbeiten gesetzt hat.
  • Bei Untätigkeit drohen Tagesbußen bis hin zur möglichen Enteignung durch den Kulturminister.
  • Der Verein hätte die hohen Restaurierungskosten nicht stemmen können.

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Auch wenn sich der Freundeskreis des massiv verkommenen Højkros in Süderseiersleff (Sønder Sejerslev) in Kürze auflösen will, sieht der Vorsitzende Mads Rykind-Eriksen dennoch eine Möglichkeit, das unter Denkmalschutz stehende Anwesen zu retten.

Die Besitzerin und die Behörde sind am Zuge

Sein Optimismus fußt auf die Gesetzgebung für den Erhalt unter Schutz stehender Gebäude. „Unser Verein hat eines seiner Ziele erreicht und darauf aufmerksam gemacht, dass dem Krug der Zerfall droht“, unterstreicht Rykind-Eriksen.

Der Zustand des Højkro hat sich im Laufe der Jahre zusehends verschlechtert.

Nun seien die Besitzerin Therese Thøgersen und die zuständige Schloss- und Kulturbehörde am Zug. Die staatliche Einrichtung hatte Thøgersen ein günstiges Angebot – so Rykind-Eriksen – gemacht und wollte die Sicherung und Restaurierung des Anwesens mit beträchtlichen Zuschüssen mitfinanzieren. Das Anwesen befindet sich seit 2008 im Besitz der Familie Thøgersen. Seit 2010 steht der Krug leer. Bereits im Jahr 1130 wurde ein Krug an diesem Standort erwähnt.

Zwei Jahre Zeit

„Die Behörde hat der Besitzerin zwei Jahre Zeit gelassen, die wichtigsten Aufgaben an Dach und Mauerwerk zu reparieren. Tut sie dies nicht, kann die Behörde dies auf Kosten der Besitzerin tun. Überschreitet sie die Zeitfrist, treten Sanktionen in Kraft. Es werden Tagesbußen erhoben. Im schlimmsten Fall kann der Kulturminister Therese Thøgersen enteignen“, erläutert Rykind-Eriksen den juristischen Prozess.

Der Saal des Højkros in besseren Zeiten

„Der Ball und die Verantwortung liegen jetzt bei ihr und der Schloss- und Kulturbehörde. Wir hätten den Krug für 450.000 Kronen kaufen wollen. Doch sie verlangte außerdem, dass wir die Kosten bis zur Übernahme des Krugs übernehmen. Dieses Risiko wollten wir nicht übernehmen“, erklärt der Vorsitzende des Freundeskreises.

Keine Stiftung wollte helfen

„Die 450.000 Kronen hätten wir noch zusammenbekommen. Schlimmer wäre es, später die nötigsten Restaurierungsarbeiten zu finanzieren. Das würde ungefähr 4,6 Millionen Kronen kosten. Auch die Instandsetzung wäre ein zu großes Projekt für uns, da wir keine Stiftungen fanden, die das Projekt unterstützen wollten“, bedauert er.

Das Angebot der Schlossbehörde

Die staatliche Schloss- und Kulturbehörde hat folgendes Angebot gemacht. Zur Begleichung der 4,7 Millionen Kronen würde sie  35 Prozent oder 1,645 Mio Kronen bezahlen. Außerdem bietet sie einen Kredit in Höhe von 1,888 Mio. Kronen an. Die Besitzerin müsste somit 25 Prozent oder 1,175 Mio. Kronen bezahlen

Das Gebäude wieder bewohnbar zu machen, würde nach Schätzungen 5 bis 6 Millionen Kronen kosten. Soll das Anwesen wieder als Krug genutzt werden, kämen 10 Millionen Kronen hinzu, erläutert Rykind-Eriksen.

„Die Auflösung des Vereins, die im März auf einer außerordentlichen Generalversammlung erfolgen soll, ist keine Aufgabe. Vielmehr liegt es nun an der Schloss- und Kulturbehörde, zu verfolgen, was am Højkro passiert und was nicht.“

Die Generalversammlung findet am Montag, 16. Februar, um 19 Uhr im Versammlungshaus in Emmerleff (Emmerlev) statt.