Südschleswig

Ausbau gefordert: Eine Nordfriesin zieht für die Marschbahn vor das Bundesverfassungsgericht

Die Marschbahn von und nach Sylt sorgt bei Pendlerinnen und Pendlern seit Jahren für Frust (Archivbild).

Eine Bürgerin aus Nordfriesland zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Es geht um die marode Marschbahnstrecke nach Sylt – und die Frage, wie lange der Staat wegen des zweigleisigen Ausbaus noch wegsehen darf.

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Zusammenfassung

  • Eine Nordfriesin hat wegen des seit Jahren stockenden zweigleisigen Ausbaus der überlasteten Marschbahnstrecke nach Sylt Verfassungsbeschwerde eingereicht.
  • Sie sieht in der eingleisigen Verbindung zwischen Niebüll und Klanxbüll eine unzumutbare Belastung für Pendlerinnen und Pendler sowie den Tourismus, da Störungen regelmäßig zu massiven Verspätungen und Ausfällen führen.
  • Ein Verfassungsrechtler schätzt die Erfolgsaussichten der Beschwerde wegen hoher rechtlicher Hürden und des großen staatlichen Ermessensspielraums bei Infrastrukturprojekten als gering ein.

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Christina Christiansen aus Risum-Lindholm hat einen ungewöhnlichen Schritt gewagt: Sie hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der Grund ist die Marschbahnstrecke – genauer gesagt der seit Jahren verschobene Ausbau der Verbindung zwischen Niebüll (Nybøl) und Sylt (Sild), insbesondere im eingleisigen Abschnitt Niebüll–Klanxbüll (Klangsbøl).

Bahnstrecke nach Sylt seit Jahren überlastet – Ausbau lässt auf sich warten

Laut Gutachten zum „Deutschlandtakt“ soll der zweigleisige Ausbau der Strecke erst 2045 oder später beginnen, obwohl er seit Jahrzehnten als notwendig anerkannt wird. Passiert ist wenig. Die Folgen spüren Einheimische wie Touristinnen und Touristen gleichermaßen: Verspätungen, Zugausfälle, stundenlange Stillstände.

Für Christiansen ist klar: Die Bahnstrecke ist für die Insel alternativlos, auch wenn Reisende die Möglichkeit haben, die Fähre von Röm (Rømø) aus zu nehmen.

„Für Pendler, die auf Sylt arbeiten, sowie für die Mehrheit der Urlauber ist die Bahn die entscheidende Verbindung. Doch dieses Alleinstellungsmerkmal wird in Berlin nicht erkannt“, sagt sie. Denn die Strecke hat eine nicht zu ersetzende Funktion für die Insel und die Region.

Nach ihrer Einschätzung wären viele Probleme längst gelöst, wenn die Strecke zweigleisig ausgebaut wäre. Sie erinnert an den Vorfall auf der Marschbahnstrecke am 26. Januar: Wegen eines Lokschadens blieb der Zug auf freier Strecke stehen und musste abgeschleppt werden. Dadurch war die eingleisige Strecke blockiert, sodass es zu großen Verspätungen und Zugausfällen kam.

Nordfriesin reicht Verfassungsbeschwerde wegen Marschbahn ein

Christiansen, die auch Mitglied bei den Grünen ist, zeigt Verständnis für den Ärger vieler Menschen. „Die Probleme bestehen seit vielen Jahren und nichts verbessert sich.“ Für sie war das der Punkt, an dem sie handeln wollte. Sie prüfte alle juristischen Möglichkeiten, wälzte Gesetze und Paragrafen – und entschied sich schließlich für die Verfassungsbeschwerde. Ohne Anwalt. „Jeder Bürger kann das tun“, sagt sie. Vielen sei das gar nicht bewusst oder sie hätten Angst, etwas falsch zu machen.

Vier Seiten umfasst ihre Beschwerde, gestützt auf drei verschiedene Paragrafen. Alle relevanten Gesetze hat sie selbst geprüft. Dass die Chancen gering sind, weiß sie. „Mir ist bewusst, dass 99 Prozent der Beschwerden abgelehnt werden. Aber man muss es probieren.“

Bundesverfassungsgericht und Marschbahn – wie realistisch ist der Erfolg?

„shz.de“ hat Prof. Florian Becker, geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht von der Universität Kiel, gefragt, wie er die Erfolgsaussichten einschätzt. Seine Antwort fällt nüchtern aus: „Ich halte diese Verfassungsbeschwerde für einigermaßen aussichtslos.“

Der Grund: Für eine erfolgreiche Beschwerde müsse die Klägerin durch staatliches Unterlassen „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ in ihren Grundrechten betroffen sein. Außerdem müssten vor dem Gang nach Karlsruhe alle anderen gerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Diese Hürden seien hoch – an ihnen scheiterten viele Beschwerden bereits im Annahmeverfahren.

Hinzu kommt der große Gestaltungsspielraum des Staates bei Infrastrukturprojekten. „Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit einzelner Projekte“, erklärt Becker, „sondern um die Verletzung konkreter Rechtspflichten.“ Und genau das sei extrem schwer nachzuweisen.

Zwar trägt der Staat laut Grundgesetz Verantwortung für die Schieneninfrastruktur. Doch wie diese Verantwortung umgesetzt wird, liegt im Ermessen von Bund und Ländern. Ein konkretes Versorgungsziel ist nicht festgelegt – und dessen Verfehlung ist nicht automatisch eine Grundrechtsverletzung.

Doch schon jetzt steht fest: Eine Nordfriesin hat den Mut, das größte Gericht Deutschlands an die Verantwortung für eine marode Bahnstrecke im hohen Norden zu erinnern.