Corona-Maßnahmen

Nachschulen und Heimvolkshochschulen öffnen am Montag – Unterricht auch an Volksschulen

Nachschulen und Heimvolkshochschulen öffnen am Montag

Nachschulen und Heimvolkshochschulen öffnen am Montag

nb/cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.) sieht eine Grundlage für eine weitere kontrollierte Wiedereröffnung der Gesellschaft. Foto: Philip Davali/Ritzau Scanpix

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AKTUALISIERT Die Parteien haben sich geeinigt: Unterricht an Volksschulen mindestens einmal wöchentlich. Die Kontaktzahl liegt derzeit bei 1,0. Dies ermögliche eine weitere Wiedereröffnung, so Gesundheitsminister Heunicke.

Heimvolkshochschulen und Nachschulen können bereits ab Montag wieder Schülerinnen und Schüler empfangen. Das schreibt das Justizministerium am Dienstagnachmittag in einer Pressemitteilung.

Auch haben sich die Sozialistische Volkspartei (SF), die Radikalen, die Einheitsliste und die Regierung darauf geeinigt, dass Kinder und Jugendliche des 5. bis 8. Jahrgangs in Volksschulen einmal in der Woche zur Schule kommen können. Allerdings soll der Unterricht unter freiem Himmel abgehalten werden.

Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.) begründet den Schritt mit der aktuellen Kontaktzahl in Bezug auf Corona-Infektionen.

Die Kontaktzahl für Covid-19 liegt in Dänemark aktuell bei 1,0. In der vergangenen Woche betrug sie 0,9.

Der Wert gibt an, wie viele weitere Personen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt. Er basiert auf Daten, die bis zum 28. Februar zurückreichen.

Wenn die Zahl 1,0 beträgt, bedeutet das, dass 10 Infizierte 10 weitere Personen anstecken. Demnach breitet sich die Pandemie derzeit nicht weiter aus, schreibt Heunicke auf Twitter.

„Damit haben wir eine Grundlage für eine weitere kontrollierte Wiedereröffnung“, so der Minister.

Die Maßnahmen, die ab Montag, 15. März, gelten:

  • Nachschulen, freie Fachschulen, und Internatsabteilungen an Frei- und Privatschulen und Heimvolkshochschulen (lange Kurse) öffnen landesweit.
  • Schülerinnen und Schüler in Abschlussjahrgängen und in Jugend- und Erwachsenenausbildungen in Ostjütland, Südjütland, Fünen sowie West- und Südseeland können mit 50 Prozent Anwesenheit an die Ausbildungseinrichtungen zurückkehren – so wie es in Nord- und Westjütland bereits der Fall ist.
  • Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Klasse und Nicht-Abgangsschülerinnen und -schüler landesweit können sich zu Freilicht-Unterricht einmal wöchentlich versammeln. Dies gilt ebenso für die Abschlussjahrgänge von Grundschulen und Schülerinnen und Schüler an Jugendausbildungen in Landesteilen, in denen es noch keine 50-prozentige Anwesenheit gibt.
  • Für Grundschulen gilt die deutliche Aufforderung, dass Personal und Schülerinnen und Schüler bei Anwesenheit einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. An Jugendausbildungsstätten wird dies zur Pflicht für Personal und Schülerinnen und Schüler.
  • Grundschulen auf Inseln ohne Brückenanschluss können zu 100-prozentiger Anwesenheit zurückkehren, nach dem Bornholmer Modell.
  • Geschäfte mit 5.000 Quadratmetern und mehr Ladenfläche können bis zu 250 Kunden einlassen, und die Terminreservierung für Läden bis zu 10.000 Quadratmetern entfällt. Wenn alternative Modelle zur Terminreservierung eingeführt werden, kann auch in übrigen Geschäften darauf verzichtet werden. Dies soll weiter erörtert werden.

Quelle: Justizministerium

 

Anmerkung: Der Artikel wurde zuletzt um 19:08 Uhr aktualisiert. In der früheren Version war irrtümlich von Hochschule statt Heimvolkshochschule die Rede.

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