LEITARTIKEL

Dänemark etwas auf den Kopf gestellt

Mette Frederiksen im Profil neben einer dominierenden roten Fahne im Wahlkampf
Mette Frederiksen am 28. Februar in Frederikssund.

Die SVM-Regierung ist nicht zurückgetreten. Das hat Folgen für die dänische Politik, gerade in einer für das Land historisch komplexen Phase – und nicht zuletzt für die Wählerinnen und Wähler am 24. März. Ex-Chefredakteur Siegfried Matlok analysiert und fragt sogar, ob bei diesen Neuwahlen staatsrechtlich in Dänemark wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

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Leitartikel

Dieses ist ein Leitartikel aus der Redaktion des „Nordschleswigers”. Bei Leitartikeln handelt es sich um journalistische Meinungsbeiträge und nicht um objektive Berichte.

Dänemark geht es nicht nur ökonomisch so gut, dass die Shakespearesche Äußerung in der Dänen-Tragödie des Prinzen Hamlet „Etwas ist faul im Staate Dänemark“ wie ein Foul wirken muss, aber bevor die Leserin oder der Leser die Gelbe oder sogar die Rote Karte zieht, bitte um folgende Kenntnisnahme:

Staatsministerin Mette Frederiksen hat bekanntlich Neuwahlen für den 24. März ausgeschrieben, obwohl ihre – nach ihren eigenen Worten – „merkwürdige“ SVM-Regierung gar nicht zurückgetreten ist.

Sein oder Nichtsein lautet die berechtigte Frage.

In der Begründung des dänischen Folketings für Neuwahlen heißt es:

„Eine Regierung tritt typischerweise zurück, wenn sie geschwächt ist oder wenn der Staatsminister wünscht, reinen Tisch zu machen. Eine Regierung bleibt im Amt, wenn sie sich stark fühlt und während der Wahl Kontinuität zeigen will.“

Der große Unterschied: Wenn eine Regierung im Folketing gestürzt ist und zurücktreten muss, oder wenn Staatsminister(in) ohne Sturz Neuwahlen mit einem Rücktritt der Regierung verbindet, dann kann die Regierung als Geschäftsministerium bis zur Bildung einer neuen Regierung im Amt bleiben. Sie darf dann aber nur praktische Dinge klären, grundsätzlich keine politischen Fragen.

Wenn eine Regierung jedoch im Amt bleibt, kann sie also hingegen noch politische Fragen gemeinsam entscheiden. Das hat u. a. den Vorteil, dass die Ministerinnen und Minister noch handlungsfähig sind, dass z. B. Außenminister Lars Løkke Rasmussen in der jetzigen bedrohlichen außen- und sicherheitspolitischen Lage weiterhin in der dänisch-grönländisch-amerikanischen Arbeitsgruppe aktiv im Ringen um eine sichere Zukunft Grönlands mitwirken kann. Das jüngste Beispiel: die Kehrtwende in der Frage der Atomwaffen, wo Dänemark sich nun unter den französischen Atomschirm der „Force de Frappe“ begibt und dabei interessanterweise diesen Nuklear-Schirm nur für das Königreich bestellt – also nicht für Grönland und die Färöer, die doch außen- und sicherheitspolitisch zur dänischen Reichsgemeinschaft gehören.

Nun, wir wissen alle: Politik ist ja in höchstem Maße interpretationsfähig in der Auslegung von Worten und Texten, aber bewegt sich diese Entscheidung wirklich noch innerhalb des staatsrechtlichen Rahmens, wenn – wieder laut Folketing – „sich eine Regierung im Amt in der Praxis großen, kontroversen politischen Beschlüssen im Respekt vor dem Wahlprozess enthalten soll“.

In Dänemark sollen die Wählerinnen und Wähler nun bis zum 24. März darüber entscheiden, ob es eine rote, eine rot-grüne, rot-lila, eine blaue oder sogar eine blau-schwarze Regierung geben soll, aber obwohl die drei Parteien nach Ausschreibung der Neuwahlen nun um ihre unterschiedlichen Positionen und Richtungen kämpfen, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die SVM-Regierung keineswegs am Ende ist – jedenfalls nicht theoretisch. Sollten die drei Parteien nämlich nach der Wahl wieder eine Mehrheit im Folketing repräsentieren, dann kann die Staatsministerin mit der jetzigen SVM-Regierung unverändert fortfahren – sogar ohne König-Runde!

Das ist natürlich, natürlich nur abwegige Theorie, wobei Mette Frederiksen ja allerdings selbst nach der Ausschreibung erklärt hat, dass es für sie auch nach dem 24. März eine Regierungs-Alternative Mitte gibt. Fairerweise muss man hinzufügen, dass selbst Minderheiten-Regierungen bei der Ausschreibung von Neuwahlen nicht zurücktreten mussten und nach Wahlen sogar fortsetzen konnten, allerdings bei einer Voraussetzung: Sie benötigte zwar keine parlamentarische Mehrheit, aber es durfte nicht „sofort“ eine parlamentarische Mehrheit im Folketing „sturzfähig“ sein.

Höchst seltsam ist jetzt, dass drei Partner, die offiziell die Scheidung eingereicht haben, dennoch sozusagen „im Ehebett“ miteinander spielen dürfen.

Demokratisch sauber, gewiss, aber dem dänischen Parlamentarismus hätte ein Rücktritt der SVM-Regierung besser und ehrlicher zu Gesicht gestanden, statt nun als Wählerinnen und Wähler vor der Wahl stehen zu müssen und unterscheiden zu müssen, was noch Regierungspolitik oder Oppositionspolitik inklusive Machtwechsel ist.