Deutsche Minderheit

Reform stellt DKA-Kindergärten vor mögliche finanzielle Hürden

Der deutsche Kindergarten Jürgensgaard in Apenrade gehört zu den DKA. Archivfoto:

Kindertagesstätten: Die dänische Reform soll die Qualität verbessern. Neue Personalvorgaben erfordern zusätzliche Fachkräfte. Finanzierungsfragen bleiben ungeklärt.

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Zusammenfassung

  • Die dänische Reform „Børnepakke“ senkt Elternbeiträge und soll die Qualität der Kindertagesstätten steigern.
  • Für die DKA-Kindergärten entstehen Mehrkosten, weil Leitungsstunden nicht mehr auf den pädagogischen Personalschlüssel angerechnet werden.
  • Die zusätzlichen Zuschüsse reichen voraussichtlich nicht aus, sodass die Finanzierung der nötigen neuen Stellen offen bleibt.

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Die dänische Regierung will Familien entlasten und zugleich die Qualität in Kindertagesstätten stärken. Mit dem „Børnepakke“ (Kinderpaket) sollen unter anderem Elternbeiträge sinken und mehr pädagogisches Personal in den Einrichtungen arbeiten. Für einige Träger bringt diese Reform jedoch unerwartete Probleme mit sich – auch für die Kindergärten der Deutsche Kindergärten Apenrade (DKA).

Vordergründig eine gute Nachricht

Für Eltern bedeutet das zunächst eine gute Nachricht: Die Beiträge für kommunale Kindergärten sinken. Gleichzeitig steigen die Zuschüsse, die Einrichtungen pro Kind erhalten.

Auf den ersten Blick scheint das auch für die DKA positiv zu sein. Wenn sich die privaten Kindergärten weiterhin an den kommunalen Elternbeiträgen orientieren, könnten ihre Einnahmen um rund 750.000 Kronen pro Jahr steigen.

Stefan Sass (r.) steht mit der Hauptorganisation in Kontakt, um das Problem zu lösen.

Doch genau hier beginnt das Problem, wie Stefan Sass, Geschäftsführer beim Deutscher Schul- und Sprachverein für Nordschleswig (DSSV) für den Kindergartenbereich, erklärt. Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die sogenannten Mindestnormierungen – also die Vorgaben, wie viele pädagogische Fachkräfte pro Kind in einer Einrichtung arbeiten müssen. Bisher durfte ein großer Teil der Arbeitszeit von Leitungskräften in diese Berechnung einfließen. 

In den körperschaftseigenen Privateinrichtungen wurden rund 85 Prozent der Leitungsstunden als pädagogische Arbeit angerechnet.

Leitungsfunktion zählt nicht mehr zur pädagogischen Arbeit

Künftig soll das nicht mehr möglich sein. Leitungen zählen dann nicht mehr zum Personalschlüssel. Die Folge: Einrichtungen müssen zusätzliche pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, um die vorgeschriebene Personalquote einzuhalten.

Für die DKA-Kindergärten wird das zu einer besonderen Herausforderung. Ihre Einrichtungen sind meist kleiner als die kommunalen Kitas. Dadurch fällt der Anteil der Leitungsarbeit pro Kind stärker ins Gewicht. Insgesamt arbeiten bei der DKA sieben Abteilungsleitungen. Wenn deren Arbeitszeit künftig nicht mehr angerechnet werden darf, fehlen rechnerisch fast sechs Vollzeitstellen im pädagogischen Bereich.

Diese Stellen müssten neu geschaffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die zusätzlichen Einnahmen von rund 750.000 Kronen würden dafür jedoch nicht ausreichen.

Viele Einrichtungen landesweit betroffen

Wie Stefan Sass weiter erklärt, steht die Branchenorganisation „Daginstitutionernes Landsorganisation“ (DLO) bereits im Kontakt mit dem zuständigen Ministerium. Betroffen sind nämlich nicht nur die DKA. Nach Angaben der Organisation stehen rund 550 Einrichtungen im ganzen Land vor ähnlichen Herausforderungen.

Die Situation zeigt ein grundlegendes Dilemma der Reform. Die neuen Regeln sollen zwar die Qualität in Kindertagesstätten verbessern, doch vielerorts ist noch unklar, wie die zusätzlichen Anforderungen finanziert werden sollen. Fachleute weisen zudem darauf hin, dass viele Kommunen bereits heute Schwierigkeiten haben, genügend pädagogisches Personal zu finden.

Keine Mehrkosten für die Eltern

Für die DKA bedeutet das: Auch wenn die Reform gut gemeint ist, könnte sie für die kleineren Einrichtungen des Trägers zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Wie sich die Situation entwickelt, hängt nun auch davon ab, ob Kommunen und Staat zusätzliche Mittel bereitstellen.

Ob die Mehrkosten am Ende auch die Eltern betreffen könnten, ist derzeit offen. Stefan Sass sagt dazu: „Ich werde dem DKA Vorstand die Empfehlung aussprechen,  der Kommune Apenrade zu folgen und die Elternbeiträge entsprechend zu reduzieren.“ Die möglichen Kosten blieben dann beim DSSV.

Bei der kommenden Hauptvorstandssitzung des DSSV soll das Thema auf der Tagesordnung stehen. Die neue Regelung soll ab Anfang 2027 gelten.

In den anderen deutschen Kindergärten in Nordschleswig sieht es allerdings anders aus. Die werden als kommunale Kindergärten geführt und dementsprechend finanziert. 

Darum sind die DKA selbstständig

Dänemark hat in den vergangenen Jahrzehnten mehrere weitreichende Strukturreformen durchgeführt, die den kommunalen Bereich und die Organisation von Kindertagesstätten stark verändert haben – nicht zuletzt die große Strukturreform 2007 („Strukturreformen“), die viele kleinere Verwaltungseinheiten zu größeren Kommunen zusammengeführt hat. Dabei wurden auch Zuständigkeiten im Bereich der „Dagtilbud“ (Kindertagesbetreuung) neu verteilt, und Kommunen erhielten mehr Verantwortung für Platzvermittlung, Qualitätskontrolle und pädagogische Angebote.

In Apenrade hat diese Reform dazu geführt, dass die kommunale Tagesbetreuung stärker zentral koordiniert wird. Gleichzeitig besteht in Apenrade eine relativ große deutsche Minderheit, die ihre eigene Verbandsstruktur (DSSV und DKA) weiterentwickelt hat, ohne vollständig in das kommunale System einzugliedern. So sind die deutschen Kindergärten formell Teil der sozialen Betreuungsstruktur der Kommune, kooperieren mit kommunalen Stellen, agieren aber pädagogisch und organisatorisch selbstständig.