Nach Zugunglück

Behörde verbietet Taschenwaggons und setzt neues Tempolimit

Behörde verbietet Taschenwaggons und setzt neues Tempolimit

Behörde verbietet Taschenwaggons und setzt neues Tempolimit

dodo
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: Jens Nørggard Larsen/Ritzau-Scanpix

Die Transportbehörde hat nach einer beunruhigenden Untersuchung der Havarie-Kommission hart durchgegriffen und mit sofortiger Wirkung neue Vorschriften für den Gütertransport erlassen.

Nach dem Zugunglück auf der Brücke über den Großen Belt, bei dem in der vergangenen Woche acht Menschen ums Leben gekommen sind, haben die Behörden mit sofortiger Wirkung den Transport von montierten Lkw-Sattelanhängern auf Taschenwaggons (lommevogne) verboten.

Das Unglück geschah, als sich ein Lkw-Auflieger während der Fahrt vom Taschenwaggon löste und einen entgegenkommenden Passagierzug rammte.

Sorge nach Untersuchung

Am Montag nahm die Havarie-Kommission einen Test vor, der zeigte, dass bei Taschenwagen ein Risiko besteht, dass Lkw-Auflieger nicht zu einhundert Prozent sicher befestigt werden können.

„Wir haben die Transportbehörde am Sonnabend über unsere Untersuchungen informiert, die gezeigt haben, dass bei den Aufliegern, selbst wenn sie vollkommen korrekt montiert wurden, ein Risiko besteht, dass sie nicht komplett fest sind“, so Bo Haaning von der Havarie-Kommission zur Nachrichtenagentur Ritzau.

Das jetzt ausgesprochene Verbot richtet sich an alle Unternehmen, die auf diese Weise ihre Waren transportieren. Es gilt vorläufig für die kommenden zwei Wochen – danach soll über eine eventuelle Verlängerung entschieden werden.

Neue Tempolimits

Die Behörden haben der Bahngesellschaft Banedanmark außerdem die Anordnung erteilt, neue Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gütertransporte über Brücken bei erhöhten Windverhältnissen anzusetzen.

Künftig beträgt die Grenze bei Gütertransporten mit windanfälliger Ladung 80 km/h – wenn die Windstärke über 15 Meter pro Sekunde steigt. Ab 20 Metern pro Sekunde sind Transporte mit windanfälliger Ladung verboten – ab einer Windstärke von mehr als 25 Metern pro Sekunde wird künftig jeglicher Gütertransport eingestellt.

Mehr lesen