Gerichtsurteil

Nach Wahnsinnsfahrt: Polizei beschlagnahmt einen Linienbus

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Ein betrunkener Busfahrer baute im April in Tondern mehrere Unfälle. Der Bus auf dem Bild hat nichts mit dem Unfall zu tun (Archivfoto).

Der betrunkene Busfahrer krachte in Tondern in einen Baum und fuhr zwei Jugendliche an. Zwei Monate später greift die Polizei durch und zieht den Bus nach einem Gerichtsurteil endgültig aus dem Verkehr.

Nachdem es am 22. April 2025 in Tondern zu einem Verkehrsunfall mit einem Linienbus gekommen war, hat die Polizei für Südjütland und Nordschleswig den Bus beschlagnahmt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.

Als die Polizei zum Unfallort gerufen wurde, war der Bus bereits in zwei Unfälle verwickelt gewesen. Bei der Kontrolle stellte eine herbeigerufene Polizeistreife mit einem Schnelltest fest, dass der Busfahrer die zulässige Promillegrenze deutlich überschritten hatte.

Der Busfahrer wurde wegen des Tatbestands der „Wahnsinnsfahrt“ (Vanvidskørsel) bezichtigt, und die Polizei beschlagnahmte den Bus. Die Beschlagnahme wurde am 16. Juni gerichtlich bestätigt, mit dem Ziel der endgültigen Einziehung des Fahrzeugs. Bei Wahnsinnsfahrten sind gewerblich genutzte Fahrzeuge nicht von der Maßnahme ausgenommen, beschlagnahmt zu werden.

Bus geht in den Besitz des Staates über

Nach dänischem Recht können Fahrzeuge bei Verdacht auf Wahnsinnsfahrten sofort beschlagnahmt werden. Wird das Fahrzeug später gerichtlich eingezogen, geht es in den Besitz des Staates über und kann anschließend versteigert werden.

Der 57-jährige Busfahrer hatte am 22. April gegen 15 Uhr mit dem Fahrzeug auf dem Ribe Landevej ein Verkehrsschild und einen Baum gerammt. Auf dem Gelände des Busbahnhofs fuhr er zunächst eine 16-jährige Fußgängerin und dann einen 17-jährigen Mopedfahrer an und rammte außerdem einen Lichtmast. Laut den damaligen Angaben der Polizei wurden die beiden jungen Leute – vermutlich aufgrund des langsamen Tempos des Busses – nicht schwer verletzt.

Das gilt als Wahnsinnsfahrt

Die dänische Gesetzgebung stuft bestimmte besonders gefährliche Verkehrsverstöße als Wahnsinnfahrten ein. Dazu zählen: