Gesetzesänderungen

Diese neuen Regeln treten am 1. Januar in Kraft

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Das neue Jahr beginnt neben guten Vorsätzen auch mit neuen Regeln und Gesetzen.

Rechtlich werden sich im Jahr 2025 wieder Änderungen ergeben. Diese betreffen sehr verschiedene Dinge, wie etwa Flaggen, Renovierungen, Sozialleistungen oder Fahrprüfungen.

Was das neue Jahr 2025 bringt, steht einerseits in den Sternen, andererseits sind einige Veränderungen bereits festgezurrt, denn die Politik hat sie mehrheitlich beschlossen, und somit treten am 1. Januar wieder Gesetzesänderungen in Kraft. Es gibt also neue Regeln – speziellere für bestimmte Gruppen oder welche allgemeinerer Art. Hier soll es um die allgemeineren gehen. Welche das unter anderem sind, hat „Der Nordschleswiger“ zusammengetragen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Neue Regelung bei Fahrprüfungen

Fahrprüfungen – alle Klassen, Theorie und Praxis – können ab dem 1. Januar 2025 in folgenden Sprachen abgenommen werden: Dänisch, Englisch, Färöisch, Grönländisch sowie Deutsch für Prüflinge mit Wohnsitz in den vier nordschleswigschen Kommunen Apenrade (Aabenraa), Hadersleben (Haderslev), Tondern (Tønder) und Sonderburg (Sønderborg). Das genaue Prozedere ist auf der Homepage der Verkehrsbehörde zu finden.

https://www.fstyr.dk/nyheder/2024/nov/-nye-regler-for-sprog-ved-koereproever-fra-den-1-januar-2025

Nur der Dannebrog am Fahnenmast – mit Ausnahmen

Das neue Flaggengesetz ist ab dem 1. Januar gültig. Dann ist es wieder verboten, andere Flaggen als den Dannebrog zu hissen. Aber es gibt Ausnahmen, was Nationalflaggen angeht: Die der nordischen Länder Finnland, Färöer Inseln, Grönland, Island, Norwegen und Schweden dürfen am Fahnenmast wehen. Auch die Flagge Deutschlands darf gehisst werden. Dafür hatte sich die deutsche Minderheit eingesetzt, um nicht bei jedem Anlass – etwa zum Deutschen Tag oder dem Knivsbergfest – eine Genehmigung einholen zu müssen.

https://www.justitsministeriet.dk/pressemeddelelse/fra-den-1-januar-vil-det-som-udgangspunkt-igen-kun-vaere-tilladt-at-flage-med-dannebrog/

Neue Regel für Arbeiten mit Asbest

Asbest ist ein Mineral, das aufgrund seiner Eigenschaften gern verbaut wurde. Es ist jedoch auch krebserregend. Mit Beginn des Jahres 2025 dürfen nur noch zertifizierte Unternehmen Abbrucharbeiten ausführen, bei denen asbesthaltige Materialien anfallen. Das Verbot, selbst Hand anzulegen, gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Kleinere Arbeiten, etwa das Auswechseln einzelner asbesthaltiger Dachpfannen, dürfen aber vorgenommen werden.

https://at.dk/nyheder/2024/03/der-kommer-nye-regler-for-asbestarbejde/

Arbeitspflicht für Sozialhilfe-Empfängerinnen und -Empfänger

Der Staat führt voraussichtlich eine Arbeitspflicht für bestimmte Personen ein, die Sozialhilfe (kontanthjælp) bekommen. Diese Pflicht gilt für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren nicht mindestens neun Jahre im Land verbracht haben und für diejenigen Sozialhilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, die in den vergangenen zehn Jahren nicht mindestens 2,5 Jahre einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind.

Die Arbeitspflicht kann bis zu 37 Stunden in der Woche betragen, dabei geht es unter anderem um Praktika und Qualifizierungsprogramme sowie Sprachkurse für Ausländerinnen und Ausländer. Auch gemeinnützige Arbeit kommt infrage.

https://siri.dk/arbejdspligt/