Grenzverkehr

Kurze Besuche in SH ohne Quarantäne möglich

Kurze Besuche in SH ohne Quarantäne möglich

Kurze Besuche in SH ohne Quarantäne möglich

Kiel/Nordschleswig
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Besuche bis zu 24 Stunden in Schleswig-Holstein sind für Nordschleswiger weiterhin gestattet. Foto: Karin Riggelsen

Wer von Dänemark aus nach Deutschland einreist muss sich registrieren lassen. Der kleine Grenzverkehr ist von der Regel jedoch ausgenommen. Die dänischen Behörden raten von allen nicht notwendigen Reisen nach Schleswig-Holstein ab.

Seit Sonntag definieren die deutschen Behörden Dänemark als Risikogebiet. Das bedeutet, dass man sich nach einer Einreise ohne triftigen Grund zehn Tage in Quarantäne begeben und auf der Seite einreiseanmeldung.de registrieren muss.

Ausnahme kleiner Grenzverkehr

Ausgenommen von dieser Regel sind Grenzpendler. Doch auch kurze Besuche über die Grenze sind weiterhin von den Behörden in Schleswig-Holstein ohne Einschränkungen gestattet. In der Verordnung des Landes erlassen am 6. November wird der kleine Grenzverkehr von den Einreisebestimmungen ausgenommen.

„Von der Absonderungspflicht ausgenommen sind Personen, die die Grenze im Rahmen des sogenannten kleinen Grenzverkehrs überschreiten. Diesen Personen ist es gestattet, für weniger als 24 Stunden entweder von Deutschland in einen angrenzenden Staat zu reisen oder von einem angrenzenden Staat nach Deutschland einzureisen“, heißt es in der Verordnung.

Tägliche Besorgungen und Arztbesuche erlaubt

Ausschlaggebend sei dabei, dass ein „regionaler Bezug“ besteht.

„Ein regionaler Bezug kann insbesondere dann angenommen werden, wenn ein einheitlicher Lebensraum besteht, der dadurch geprägt ist, dass die in diesem Bereich lebenden Personen täglich die Grenze überschreiten, dies kann z.B. beruflich bedingt sein, gilt aber auch für alle täglichen Besorgungen oder für Arztbesuche“, heißt es weiter in der Verordnung.

Bevor man sich nun von Nordschleswig aus zu einem Einkauf in einem Grenzshop aufmacht, sollte man allerdings bedenken, dass die dänischen Behörden bereits seit dem 29. Oktober von allen nicht notwendigen Reisen nach Schleswig-Holstein abraten und bei der Einreise eine Quarantäne empfehlen.

Obwohl es seitens der dänischen Behörden nur eine Empfehlung ist, so kann ein Arbeitgeber fordern, dass man eine Quarantäne auf eigene Kosten abhält.

Mit einem triftigen Grund kann man weiterhin die Grenze ohne Einschränkungen in beide Richtungen überqueren. Als triftiger Grund gilt unter anderem Arbeit, Ausbildung, ärztliche Behandlung und Besuch bei nahen Verwandten.

Besuche nicht länger als 72 Stunden

Bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in Schleswig-Holstein gilt eine Ausnahme der Qurarantänepflicht für „Personen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts“, heißt es in der Verordnung.

Die genauen Regeln für die Einreise nach Deutschland kann man dieser Verordnung des Landes Schleswig-Holstein entnehmen. Die Reiseempfehlungen des dänischen Außenministeriums sind hier zu finden.

Der Artikel ist am 9. November um 10 Uhr um den Absatz „Besuche nicht länger als 72 Stunden“ ergänzt worden.
 

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