Grenzkontrollen

Ein halbes Jahr Beziehung für Einreise erforderlich

Ein halbes Jahr Beziehung für Einreise erforderlich

Ein halbes Jahr Beziehung für Einreise erforderlich

Ritzau/wt
Nordschleswig/Kopenhagen
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IC-Züge aus Hamburg werden in Pattburg kontrolliert. Foto: Karin Riggelsen

Nicht jede Beziehung wird als triftiger Grund anerkannt. Radikale Venstre spricht von „Liebesbürokratie“.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel ist inzwischen (25. Mai, 19 Uhr) überholt, siehe

 

Wenig Erfreuliches gibt es für frisch Verliebte zu vermelden: Der Besuch über die Grenze hinweg ist weiterhin nicht gestattet. Das schreibt „Jyllands-Posten“.

Ab dem heutigen Montag können Paare sich grundsätzlich wieder über die Grenze hinweg treffen. Der Freund oder die Freundin aus Deutschland und den nordischen Ländern darf nämlich wieder nach Dänemark einreisen. Jedoch muss man mindestens schon ein halbes Jahr zusammen sein.

„Liebesbeziehung müssen eine gewisse Dauer haben, als Ausgangspunkt mindestens sechs Monate, und die Personen müssen regelmäßig physisch Treffen gehabt haben“, schreibt die Reichspolizei in einer schriftlichen Antwort an „Jyllands-Posten“.

 

„Das bedeutet, dass Liebesbeziehungen, die ausschließlich aus einer schriftlichen und mündlichen Korrespondenz bestanden haben, nicht als triftiger Grund in Zusammenhang mit den geltenden Einreisebeschränkungen zählen.“

Als Nachweis der Beziehung empfiehlt die Polizei, Wohnsitz und Kontaktauskunft des Freundes oder der Freundin, kombiniert mit Mails, Textnachrichten, Anruflisten oder Fotos, die zeigen, dass man eine Beziehung hat.
Justizsprecher Kristian Hegaard (RV) befürchtet eine „Liebesbürokratie“.

„Ich finde es klingt wie ein ziemlicher Quatsch, dass die Polizei nun am Inhalt einer SMS messen soll, ob man tatsächlich ein Paar ist. Wann hat man oft genug ‘Liebes‘ oder ‘Schatz‘ geschrieben, ist es sechs Monate her, und sind ausreichend Herzchen in der Nachricht?“, sagt er zu „Ritzau“.

Hegaard meint, dass eine eidesstattliche Erklärung ausreichen sollte.

Ebenfalls als triftiger Grund für die Einreise gilt ab dem heutigen Montag eine Geschäftsreise, Besitz eines Sommerhauses, Großeltern und ähnliches.

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