Reiseerleichterungen

Urlaub in Dänemark: Was geht wann?

Urlaub in Dänemark: Was geht wann?

Urlaub in Dänemark: Was geht wann?

Nils Baum/Walter Turnowsky
Apenrade/Aabenraa
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Urlaub in Dänemark soll wieder einfacher werden. Das dänische Parlament hat am 13. April 2021 eine schrittweise Lockerung der Reisebeschränkungen beschlossen. Foto: Nils Baum

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Die momentanen Reisebeschränkungen sollen in vier Phasen schrittweise abgebaut werden. Was bedeuten die einzelnen Schritte für Touristen, die ihren Urlaub in Dänemark verbringen möchten?

Das dänische Parlament hat die schrittweise Aufhebung der aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Reisebeschränkungen beschlossen. „Der Nordschleswiger“ gibt einen Überblick über das, was Dänemark-Urlauber jetzt wissen müssen.

Für alle Regeln gilt, dass sie nur genereller Natur sind und somit niemals jeden individuellen Einzelfall abdecken können. Außerdem handelt es sich dabei um eine politische Vereinbarung, die laufend angepasst werden kann; zudem muss sie noch von den zuständigen Behörden im Rahmen einer Verordnung umgemünzt werden.

Ab 21. April 2021 (Phase 1)

Die Liste der triftigen Gründe für die Einreise wird erweitert, sodass zum Beispiel Sommerhaus- oder Bootsbesitzer nun einreisen dürfen.

Das Außenministerium führt wieder regelmäßige differenzierte Reiseempfehlungen für EU-Länder ein. Je nach Risikobewertung werden die Länder oder Regionen in die Farben Rot, Orange, Gelb und Grün eingeteilt.

Reisehinweise des dänischen Außenministeriums mit farblich markierter Karte

Ein Land oder eine Region wechselt von Orange auf Gelb, wenn die siebentägige Inzidenz auf unter 20 fällt. Steigt sie auf über 30, geht die Ampel auf Orange. Rot beruht auf einer individuellen Einschätzung des Serum Instituts, wo das Vorkommen von Mutationen einbezogen wird.

Da Deutschland keine regionalen Testdaten an das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) liefert, kann das dänische Außenministerium nach eigener Aussage dem „Nordschleswiger“ gegenüber bei der regionalen Risikobewertung die Einteilung Deutschlands in Bundesländer nicht berücksichtigen.

Für die Einreise nach Dänemark gilt weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Nach der Einreise muss man nach spätestens 24 Stunden einen weiteren Corona-Test machen lassen. Diese 24-Stunden-Test-Regel ist nun veraltet, es gibt eine neue, siehe Abschnitt „Ab 1. Mai 2021 (Phase 2)".

Kommt man aus einem Land oder einer Region, die grün oder gelb eingestuft ist, entfällt nun die Pflicht zu einer Quarantäne. Auch darf man ohne triftigen Grund einreisen.

Für Personen aus orangen oder roten Ländern gilt weiterhin, dass sie sich nach der Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen. Die Quarantäne kann durch einen Corona-Test nach vier Tagen abgekürzt werden.

Kinder bis zum Alter von 12 Jahren sind von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen.

Ab 1. Mai 2021 (Phase 2)

Personen aus EU- und Schengenländern, die bereits fertig geimpft sind, können ohne einen Corona-Test und ohne Quarantänepflicht nach Dänemark einreisen, sofern sie aus einem Land einreisen, das die Risikobewertung Orange, Gelb oder Grün erhalten hat.

Für jene, die einen negativen Covid-19-Test benötigen, darf dieser nun 48 Stunden alt sein gegenüber bisher 24 Stunden.  

Voraussichtlich ab 14. Mai 2021 (wenn die ältesten und am meisten gefährdeten Bürger über 50 Jahre ihre erste Impfung erhalten haben; Phase 3)

Die Inzidenzwerte für die Ampel werden angehoben. Ein Land oder eine Region wechselt von Orange auf Gelb, wenn die siebentägige Inzidenz auf unter 50 fällt. Steigt sie auf über 60, geht die Ampel auf Orange. Rot beruht auf einer individuellen Einschätzung des Serum Instituts, wo das Vorkommen von Mutationen einbezogen wird.

Für Einreisende aus EU- und Schengenländern mit der Risikobewertung Orange wird kein triftiger Grund mehr für eine Einreise benötigt.

Weiterhin erforderlich ist jedoch ein negativer Covid-19-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Nach der Einreise muss man nach spätestens 24 Stunden einen weiteren Corona-Test machen lassen und sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann durch einen Corona-Test nach vier Tagen abgekürzt werden.

Personen mit Wohnsitz im Grenzland sind ab jetzt von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Voraussichtlich ab dem 26. Juni (wenn ein EU-Corona-Pass eingeführt worden ist; Phase 4)

Für die Einreise nach Dänemark wird ein EU-weit gültiger Corona-Pass benötigt. Aus diesem Pass muss hervorgehen, dass man entweder negativ getestet wurde, geimpft wurde oder eine Covid-19-Infektion überstanden hat.

Wie der Corona-Pass letztlich angewendet wird, hängt von den zu diesem Zeitpunkt auf EU-Ebene zu treffenden Vereinbarungen ab. Wahrscheinlich ist außerdem, dass sich Personen, die aus einem als Orange bewerteten Land einreisen, nach ihrer Einreise einem weiteren Corona-Test unterziehen müssen, sofern sie auf Basis eines negativen Corona-Tests einreisen.

Für Personen, die ohne einen Corona-Pass einreisen, werden weiterhin Reisebeschränkungen und infektionseindämmende Maßnahmen gelten. Wie diese genau aussehen werden, wird erst kurz vor Beginn der Phase 4 festgelegt werden.

Durchgesehen und aktualisiert am 4. Mai.

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