Kriminalität

Verurteilte Støjberg: „Hoffe, alle hätten so gehandelt wie ich“

Verurteilte Støjberg: „Hoffe, alle hätten so gehandelt wie ich“

Støjberg: „Hoffe, alle hätten so gehandelt wie ich“

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Inger Støjberg bei der Ankunft vor der Urteilsverkündung am Montag Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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60 Tage Haft ohne Bewährung: Die ehemalige Ministerin für Ausländer und Integration ist vom Höchstgericht verurteilt worden. Sie gibt sich überrascht und uneinsichtig.

Das Reichsgericht, das oberste Gericht in Dänemark, hat die ehemalige Ministerin für Ausländer und Integration, Inger Støjberg, im Fall der Trennung von Asylbewerberpaaren zu 60 Tagen Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die damalige Venstre-Ministerin, die inzwischen fraktionslose Abgeordnete ist, vorsätzlich gehandelt hat.

Das Urteil wurde am Montagnachmittag vom Präsidenten des Gerichts, Thomas Rørdam, in Kopenhagen verlesen, wo zuvor mehr als 30 Gerichtssitzungen in dem Fall stattgefunden hatten.

Støjberg: Hoffe, alle hätten so gehandelt wie ich

Die ehemalige Ministerin zeigte sich nach der Urteilsverkündung vollkommen uneinsichtig. „Ich bin sehr, sehr überrascht. Das muss ich schon sagen, und ich denke, dass es die dänischen Werte sind, die heute verloren haben. Das bin nicht nur ich, das sind die dänischen Werte.“



Weiter sagte Støjberg: „Ich hoffe, dass alle so gehandelt hätten, wie ich. Ich werde meine Strafe mit geradem Rücken annehmen.“

Gericht: Støjbergs Anweisung war rechtswidrig – und hatte eine illegale Praxis zur Folge

„Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Anweisung rechtswidrig war. Das darauf folgende rechtswidrige Vorgehen war eine Folge der Entscheidung Støjbergs, umgehend eine neue Praxis einzuführen“, so der Präsident des Reichsgerichts.

Als Rørdam verkündete, dass Støjberg für schuldig befunden wird, öffnete diese sichtlich schockiert den Mund.

Die Verurteilung ist nicht an Bedingungen geknüpft. Das bedeutet, dass sie verbüßt werden muss. Es ist jedoch möglich, kürzere Haftstrafen mit Fußfesseln zu verbüßen.

Unter den 26 Richterinnen und Richtern wollte eine Person Støjberg freisprechen, während alle anderen sie verurteilen wollten.

Das Parlament hatte Støjberg vor Gericht gebracht

Das Folketing hatte im Februar mehrheitlich beschlossen, Støjberg in den erst sechsten Reichsgericht-Prozess der Geschichte zu schicken. Zwei Staatsanwältinnen und -anwälte, Anne Birgitte Gammeljord und Jon Lauritzen, haben den Fall im Namen des Folketings geleitet.

Die ehemalige Ministerin wurde schließlich verurteilt, weil sie für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Systems im Jahr 2016 verantwortlich war, bei dem Asylpaare, von denen mindestens einer der Partner minderjährig war, getrennt wurden. Ein Verstoß gegen das Gesetz.

Am 10. Februar 2016 kündigte Støjberg in einer Pressemitteilung an, dass minderjährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht mehr mit ihrem Ehepartner oder Partner zusammenleben dürfen.

In der Pressemitteilung wurde nicht erwähnt, dass es Ausnahmen geben könnte, in denen Paare nicht getrennt werden. Dabei ist gesetzlich vorgesehen, dass die Betroffenen zuvor einzeln konsultiert werden.

Staatsanwaltschaft glaubte Støjberg nicht – und das Gericht auch nicht

Støjberg hat ihre Schuld abgestritten und im Reichsgericht erklärt, dass sie die Ausnahmen nicht „zur Schau stellen“ wollte. Sie wies darauf hin, dass sie am Vortag der Anweisung einen Vermerk gebilligt hatte, in dem es hieß, dass es in besonderen Fällen Ausnahmen gebe.

Doch die Staatsanwaltschaft glaubte ihr diese Erklärung nicht. Sie fegte stattdessen den Vermerk vom Tisch und betonte außerdem, dass Støjberg sich nicht auf ihn bezogen habe, bis er bei der Untersuchung des Falles durch die Instruktionskommission mehrere Jahre später auftauchte.

Inger Støjberg wurde für schuldig befunden, vom 10. Februar 2016 bis zum 18. März an der rechtswidrigen Anweisung festgehalten zu haben, alle Asylbewerberpaare zu trennen – ohne ihnen die ihnen zustehende individuelle Beurteilung als Paar zu geben.

Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, dass es sich mindestens um den Zeitraum vom 10. März bis zum 12. Dezember handelte, doch für den größten Teil dieses Zeitraums hat das Gericht keine Beweise gefunden.

Die Staatsanwaltschaft wollte Inger Støjberg zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilen.

Das Urteil kann nicht angefochten werden.

Anmerkung: Der Artikel wurde um 13:35 Uhr umfassend umgeschrieben. Um 13:42 Uhr wurden Zitate von Støjberg hinzugefügt.

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