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„RecFishing“: Die EU-Berichtspflicht für Anglerinnen und Angler im Grenzlandcheck

Küstenanglerinnen und -anglern in Deutschland und Dänemark steht eine EU-Berichtspflicht ins Haus – für vorerst wenige Fischarten.

Unter Anglerinnen und Anglern, die an der Küste ihr Glück versuchen, sorgte die EU-Fangmeldepflicht für einige Fischarten für Diskussionen. Die App „RecFishing“ soll der einfachen Registrierung der Fänge dienen. Wie läuft es im Grenzland? Ein Überblick.

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Zusammenfassung

  • Die EU führt mit der App „RecFishing“ eine Meldepflicht für bestimmte, als gefährdet geltende Fischarten ein, von der auch Angelnde in Deutschland und Dänemark betroffen sind.
  • In Deutschland fehlt noch die rechtliche Grundlage, sodass Fangmeldungen vorerst freiwillig sind.
  • Die App soll grenzüberschreitend per Standort funktionieren.

Diese Infobox wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion geprüft.

„RecFishing“ heißt die App, auf die Medien diesseits und jenseits der Grenze Sportanglerinnen und -angler im Januar aufmerksam gemacht haben. Die App der Europäischen Union sorgte für Irritationen. Hinter der App steht eine Registrierungspflicht der EU für Fänge, die Sportangler machen. Derzeit sind es nur wenige Fischarten, deren Fänge gemeldet werden sollen. Da die EU diese Pflicht beschloss, sind unter anderem Angelnde in Deutschland und Dänemark von dieser Pflicht betroffen.

Warten auf die App

Die EU-Verordnung gilt seit dem 10. Januar, eine App gab es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht. Das sorgte für die genannten Irritationen. Nun sollte sie laut Bundeslandwirtschaftsministerium in Deutschland am 5. Februar kommen und bei Google Play oder im Apple App Store erhältlich sein. Im App-Store von Apple gab es an diesem Tag die App, wenn Nutzerinnen und Nutzer eine dänische Mobilfunk-ID mitbrachten. Wer ein „deutsches“ Handy hat, ging noch leer aus. 

Freiwillige Meldungen in Deutschland ohne Rechtsvorschrift

Auch fehlt es in Deutschland noch an einer Rechtsvorschrift. Wie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) mitteilt, erarbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit diese Vorschrift. „Solange diese noch nicht vorliegt, erfolgt die Erfassung der Daten durch Anglerinnen und Angler über die voraussichtlich ab Februar verfügbare RecFishing-App freiwillig. Eine verbindliche Meldepflicht tritt erst mit Inkrafttreten der entsprechenden bundesrechtlichen Regelung in Kraft“, schreibt das schleswig-holsteinische Landesministerium auf Anfrage des „Nordschleswigers“. Auf die fehlende Rechtsgrundlage in Deutschland weist auch der Deutsche Angelfischerverband hin.

Ist die App in Deutschland erhältlich und die Rechtsvorschrift unter Dach und Fach, stellt sich im Grenzland folgende Frage: Was machen denn nun deutsche Angler, die sowohl in schleswig-holsteinischen Küstengewässern ihrem Hobby nachgehen als auch – mit dänischem Angelschein versehen – an der dänischen Küste ihr Glück versuchen? Die Antwort darauf hat die dänische Fischereibehörde.

Eine App, zwei Länder, aber ...

Die App kann nach den Worten der Behörde in Deutschland und Dänemark genutzt werden, da sie die aktuelle Position des Telefons benutzt, wenn der Fang registriert wird. Man solle aber beachten, so die Behörde weiter, dass von Land zu Land die Fischarten variieren können, die registriert werden müssen. Zudem können die EU‑Mitgliedstaaten verschiedene Regeln erlassen, wann die Registrierung erfolgen muss. „In Dänemark muss der Fang bis spätestens Mitternacht am Fangtag erfolgen“, so die Behörde weiter. „Täglich“ heißt es beim Bundeslandwirtschaftsministerium.

In DK Extraregistrierung nur für Jugendliche und Rentner

In Dänemark ist eine Extraregistrierung des einzelnen Anglers oder der Anglerin nicht erforderlich, wenn er oder sie einen dänischen Angelschein (fisketegn) besitzt. Dies schreibt die dänische Fischereibehörde. Wer unter 18 ist oder älter als 66, muss sich „unter Umständen“ dann in Dänemark registrieren, da diese Personen keinen dänischen Angelschein mehr benötigen. Diese Registrierung lässt sich auf fisketegn.dk vornehmen. 

„Unter Umständen“ bedeutet hier (es geht weiterhin um Dänemark): Derzeit muss, wie erwähnt, nicht jeder Fang eines jedweden Fisches registriert werden. Es geht um Aal, Dorsch, Wolfsbarsch, Lachs und Thunfisch. Alle genannten Fischarten sind laut EU schützenswert und im Bestand gefährdet. 

Die Registrierung für die jungen und älteren Menschen hat 365 Tage Bestand, sprich ein Jahr. Die Fischereibehörde weist aber auch darauf hin, dass Aale im Salzwasser nicht gefangen werden dürfen. Gleiches gilt für Dorsche in der Ostsee, für die schon seit einiger Zeit ein komplettes Fangverbot für Sportfischer gilt. Für die anderen genannten Arten bestehen Sonderregelungen.

Auch zurückgesetzte Fische registrieren

Fängt jemand einen Dorsch an der Ostseeküste, muss der Fisch aufgrund des bestehenden Fangverbots zurückgesetzt werden. Auch diese Fänge müssen registriert werden. Dies geht aus den FAQ hervor, die das deutsche Bundeslandwirtschaftsministerium zur App herausgebracht hat.