Pädophilie

Ein minderjähriges Kind soll über mehrere Jahre sexuell missbraucht worden sein

Vor einem Schwurgericht in Sonderburg werden sich die Angeklagten ab Donnerstag verantworten.

Ein 28-jähriger Tonderaner und seine 61-jährige Mutter müssen sich wegen der Schwere der angelasteten Straftaten vor einem Schwurgericht verantworten. Die Anklagevertretung rechnet mit einem Urteilsspruch am 11. März.

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Zusammenfassung

  • In Sonderburg steht ein 28-Jähriger wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Nichte vor Gericht.
  • Die Anklage umfasst Grooming, sexuelle Nötigung, versuchte Vergewaltigung sowie Herstellung und Verbreitung kinderpornografischen Materials.
  • Seine 61-jährige Mutter ist wegen Beihilfe angeklagt.

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Ein 28-jähriger Mann mit Wohnsitz in Tondern (Tønder) soll seine minderjährige Nichte über mehrere Jahre sexuell missbraucht, fotografiert und gefilmt haben, als er Kindermädchen für das Kind war, das zum Tatzeitpunkt jünger als zwölf Jahre war.

Am Donnerstag fand der Prozessauftakt wegen der Schwere der angelasteten Straftraten vor einem Schwurgericht in Sonderburg (Sønderborg) statt, schreibt die Polizei für Süddänemark und Nordschleswig in einer Pressemitteilung. Acht Verhandlungstage wurden anberaumt. Mit einem Urteil ist laut Staatsanwaltschaft am 11. März zu rechnen.

Anklage wegen vielfacher Sexualtaten

Dem 28-Jährigen werden Grooming (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht, indem stufenweise ihr Vertrauen erschlichen wird), sexuelle Nötigungen, ohne dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen ist, und versuchte Vergewaltigung angelastet. Außerdem soll er das Kind gefilmt und fotografiert haben. Auch die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material werden ihm angelastet.

Schwurgericht

Bei einem Geschworenenprozess droht ein Strafmaß von mindestens sechs Jahren Gefängnis. Ein Geschworenengericht in erster Instanz setzt sich aus drei Berufsrichterinnen und -richtern und sechs Geschworenen zusammen. In zweiter Instanz werden drei weitere Geschworene einberufen. Gemeinsam entscheiden sie die Schuldfrage und setzen das Strafmaß fest. Bei einem Schuldspruch in erster Instanz müssen mindestens vier Geschworene und zwei Richterinnen/Richter für diese Strafe votieren.

Der Angeklagte wird nicht allein vor Gericht stehen. Wegen Beihilfe muss sich seine 61-jährige Mutter verantworten. 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau Kenntnis von den Übergriffen des Sohnes gehabt haben muss, ohne einzugreifen. Auch sie war Kindermädchen des jungen Sexualopfers.

Die Vorgänge sollen sich an verschiedenen Adressen in Nordschleswig im Zeitraum von August 2021 bis Februar 2025 bis zur Festnahme des 28-Jährigen zugetragen haben.