Umwelt und Natur

Dänemark stoppt Fischerei mit Grundschleppnetzen

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Die Flensburger Förde leidet unter Sauerstoffmangel und Schleppnetzfischerei.

Die Muschelfischerei in der Flensburger Förde wird zum 1. Juli 2025 verboten. In weiteren geschützten Gebieten wird dies laut Fischereiministerium ebenfalls gelten. Der Dänische Naturschutzbund zeigt sich zunächst zufrieden, kritisiert aber, dass das Wattenmeer nicht von der neuen Verordnung umfasst ist.

Es hat lange gedauert, aber jetzt kommt das Verbot: Das Fischereiministerium wird in 37 geschützten Meeresgebieten die Fischerei mit Grundschleppnetzen und das Baggern nach Muscheln verbieten.

Das bedeutet, dass die Fischerei mit Grundschleppnetzen in der Flensburger Förde (Flensborg Fjord), im Vejle Fjord und in Kalø Vig eingestellt wird, was bereits im Meeresplan 2023 beschlossen wurde.

Das Ministerium möchte so den Schutz von Sandbänken, Steinriffen und Blasenriffen in einer Reihe von Natura-2000-Gebieten sicherstellen.

Die Regierung sah sich in der Vergangenheit massiver Kritik ausgesetzt, dass sie den Schutz der Meeresnaturgebiete vor der Fischerei nicht gewährleistet.

Obwohl es eine wichtige Nachricht ist und das Verbot während der laufenden Verhandlungen kommt, wurde keine Pressemitteilung, sondern lediglich eine Bekanntmachung veröffentlicht. Fischereiminister Jacob Jensen (Venstre) hat sich noch nicht öffentlich geäußert.

Verbot in einer Drei-Seemeilen-Zone

Das Baggern nach Muscheln und die Fischerei mit Grundschleppnetzen soll nun innerhalb von drei Seemeilen vor den betroffenen Küstenabschnitten ab dem 1. Juli verboten werden. Damit soll der Natur die Ruhe gegeben werden, die sie braucht, um sich wieder zu erholen.

Das bedeutet, dass künftig mehr geschützte Meeresgebiete Dänemarks von einem der schädlichsten Eingriffe in die Meeresnatur verschont bleiben werden. Dies kommt den Fischbeständen und dem Leben auf dem Meeresboden zugute.

Wattenmeer nicht von Verbot umfasst

Der Dänische Naturschutzbund (Danmarks Naturfredningsforening) spricht von einer „bedeutenden und bedingungslos guten Nachricht, für die die Organisation gekämpft hat.“ So werde etwa der durch Landwirtschaft und Muschelfischerei schwer angeschlagene Limfjord künftig besser geschützt, sagt die Vorsitzende des Vereins, Maria Reumert Gjerding.

Sie sei allerdings erstaunt, dass das Wattenmeer, das eine international einzigartige Natur aufweist und zum Weltnaturerbe erklärt wurde, nicht einbezogen ist.

„Es ist wirklich wichtig, dass wir jetzt die Grundschleppnetzfischerei und die Muschelbaggerung in den Gebieten, die wir als geschützte Lebensräume bezeichnen, komplett einstellen. Wir haben noch einige geschützte Gebiete vor uns und werden unsere Arbeit fortsetzen, aber dies ist definitiv ein Schritt nach vorn“, sagt sie.

Die Bekanntmachung wird nun zur Anhörung geschickt. Hier haben Organisationen noch die Möglichkeit, Beiträge oder Einwände zu formulieren.

Die Änderungen sollen dann ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten.