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Überholabstand: Zwischen Sicherheit und Todesangst ist nicht viel Platz

Zwischen Sicherheit und Todesangst ist nicht viel Platz

Zwischen Sicherheit und Todesangst ist nicht viel Platz

Apenrade/Aabenraa
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Zu geringer Überholabstand zwischen Auto und Fahrrad
Freie Fahrbahn, doch trotzdem wird dicht überholt. Foto: Gerrit Hencke

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Zu dichtes Überholen gefährdet immer wieder Radfahrerinnen und Radfahrer in Dänemark. Manchmal auch mit tödlichem Ausgang. Während der Fahrradverband einen gesetzlichen Mindestabstand fordert, befürwortet der Verkehrssicherheitsrat mehr Aufklärung und Kampagnen. Wie die Politik entscheidet, ist offen.

Eine Landstraße bei Silkeborg im Jahr 2019. Drei Freunde sind auf einer Bikepacking-Tour in Dänemark unterwegs. Es ist Ende August. Ein langer Tag im Sattel ist fast zu Ende, die Beine sind müde. Doch plötzlich sind alle hellwach. Die Adrenalinausschüttung funktioniert auch zu später Stunde. Eine Autofahrerin oder ein Autofahrer, das ist in der Dunkelheit nicht zu erkennen, überholt die Gruppe so knapp, dass nur Zentimeter zum Kontakt fehlen. Nicht auszudenken, was ein Sturz für Verletzungen nach sich gezogen hätte. Das Problem: fehlender Abstand beim Überholen.

 

Was die drei Radfahrer noch lange beschäftigt, hat die Person am Steuer des Wagens vermutlich direkt nach dem Wiedereinscheren schon wieder vergessen. Entweder sollte das Manöver maßregelnd sein oder dem Menschen am Steuer war die Brisanz der Situation nicht bewusst. Denn kaum eine Situation ist für Radfahrerinnen und Radfahrer unangenehmer, als zu dicht überholt zu werden. Egal ob in der Stadt oder auf dem Land, wo die Differenzgeschwindigkeit noch größer ist. Viele Autofahrende überholen trotz Gegenverkehrs und sogar, wenn die Straße komplett frei ist, knapp. An mögliche Folgen denken womöglich die wenigsten. Denn bei zu geringem Seitenabstand reicht ein Schlenker des Radfahrenden, um eine folgenschwere Kollision auszulösen. Viele Menschen fahren daher entweder gar nicht Rad – oder die Angst fährt mit. 

 

Jedes Jahr werden in Dänemark rund 800 Radfahrende bei Unfällen verletzt oder getötet. 25 sind laut Straßenverkehrsbehörde (Vejdirektoratet) im Jahr 2021 ums Leben gekommen, davon 19 innerorts und sechs außerorts. Das sind zwar weniger als in den Vorjahren, aber noch immer 25 zu viel. 

Die meisten Unfälle mit Radfahrerinnen und Radfahrern ereignen sich nach wie vor an innerstädtischen Kreuzungen, wo viel Verkehr herrscht und Konfliktsituationen häufiger auftreten. Der klassische Rechtsabbiege-Unfall nimmt dabei den Großteil der Unfälle ein. Vorläufigen Zahlen nach kamen im vergangenen Jahr in Dänemark zwei Menschen an Kreuzungen ums Leben, neun wurden verletzt.

Mehr tödliche Unfälle auf Landstraßen

Es gibt außerdem eine Tendenz, wonach Radfahrende auch außerorts immer häufiger in folgenschwere Unfälle verwickelt werden. Schon 2018 veröffentlichte die Verkehrsbehörde eine Analyse der Jahre 2010 bis 2015 und untersuchte darin einen bestimmten Unfalltyp. In der Periode starben mit 16 Prozent besonders viele der Radfahrenden, weil sie von einem von hinten kommenden Kraftfahrzeug gerammt worden waren. Das war bei 25 analysierten Unfällen so.

18 (72 Prozent) davon passierten auf dem Land bei einer Tempobegrenzung von 80 km/h für Autofahrende. 80 Prozent der Unfälle (20) ereigneten sich auf gerader Strecke, 23 (92 Prozent) auf zweispurigen Straßen. Die meisten der Unfälle passierten auf Straßen mit schmalem oder ohne Randstreifen. Dort fuhren die Menschen zum Unglückszeitpunkt mit dem Rad auf oder direkt neben der Fahrbahn. Eine typische dänische Landstraße, wie man sie im Grenzland häufig findet. Nur in sechs Fällen waren die Radfahrenden auf einer Straße mit breitem Fahrbahnrand oder auf einer Radspur neben der Fahrbahn unterwegs.

Interessant ist der Kollisionspunkt. Demnach war das Auto in 19 Fällen (76 Prozent) auf der rechten Seite beschädigt, nur bei 5 Unfällen an der Front. Logischerweise, denn der Radfahrer fährt meistens auf der rechten Fahrbahnseite. In der Analyse wurden jedoch Autofahrende zitiert, die von einem plötzlichen Schlenker des Radfahrers in Richtung Fahrbahnmitte berichten. Für so einen Schlenker gibt es mehrere Ursachen, etwa eine Unebenheit am Fahrbahnrand, ein plötzlicher Windstoß oder auch Unaufmerksamkeit.

Natürlich waren auch in einigen Fällen die Radfahrerinnen und Radfahrer mitschuldig an der Entstehung der Unfälle, weil sie etwa in der Dunkelheit ohne Licht unterwegs waren, unerwartet zum Abbiegen nach links zogen oder ihrerseits unaufmerksam waren.  

Kaum Radinfrastruktur auf dem Land

Ein Fazit der Verkehrsbehörde allerdings war, dass Pkw-Fahrerinnen und -fahrer aufmerksamer fahren und mit größerem Abstand überholen sollten, um derartige Unfälle künftig zu vermeiden. Gleichzeitig würden breitere Randstreifen oder die Fahrbahn begleitende Zweirichtungsradwege die Sicherheit auch auf dem Land erhöhen. Zu finden sind diese jedoch fernab touristischer Routen oder größerer Städte bisher kaum. Man teilt sich also die Fahrbahn meist mit dem Autoverkehr.

Das musste auch der stellvertretende Chefredakteur des „Nordschleswigers“, Cornelius von Tiedemann, feststellen, der in der vergangenen Woche im Rahmen der Winter-Fahrradwoche des dänischen Radfahrverbands an vier Tagen aus Rinkenis (Rinkenæs) nach Apenrade (Aabenraa) radelte. Seine Erlebnisse kannst du hier nachlesen.

Unpräzise Abstandsregel

Der Grund für den mal großen, mal kleinen Abstand ist in der dänischen Straßenverkehrsordnung (Færdselslov) zu finden − oder auch nicht. Denn man sucht dort vergeblich nach einem festen Mindestabstand für das Überholen von Fahrrädern. Unter dem Paragrafen 21 gibt es in Absatz 4 einen Passus, wie es ihn bis April 2020 auch in Deutschland gab. Dort ist lediglich von einem „ausreichenden Sicherheitsabstand“ beim Überholen die Rede. Was genügend Abstand ist, ist also individuelle Auslegungssache.

In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) las man bis April 2020 einen ähnlich klingenden Wortlaut. Weil in Deutschland die Zahl der Verkehrstoten zwar über die Jahre gesunken ist, die Zahl der getöteten Radfahrenden aber stetig zunahm, strich man den „ausreichenden Sicherheitsabstand“ und ersetzte ihn durch konkrete Zahlen, um die Sicherheit von Radlerinnen und Radlern zu erhöhen. Innerorts gelten seither 1,5 Meter, außerorts sogar 2 Meter Abstand. Befindet sich innerorts ein Kind auf dem Fahrrad oder hängt ein Anhänger dran, sind es ebenfalls 2 Meter. In Flensburg etwa gibt es an den Straßen kleine grüne Schilder, die an den Abstand beim Überholen erinnern sollen. 

 

Abstandsschild in Flensburg
Ein Schild weist in Flensburg auf den Mindestabstand hin. Foto: Christian Hagge

Wer sich nicht daran hält, dem drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. In der Theorie. In der Praxis hält sich auch südlich der Grenze lange nicht jeder an das Abstandsgebot, und es gibt häufige Situationen, wo man mit dem ausgestreckten Arm das Fahrzeug locker hätte berühren können.

Kontrolliert werden kann die Einhaltung der Neuregelung nur punktuell. Die Polizei kann eben nicht überall sein und Anzeigen verlaufen häufig im Sande. Entweder, weil der Fahrer nicht zweifelsfrei identifiziert werden konnte, oder weil Aussage gegen Aussage stand. 

Dänische Politik diskutiert „Afstandskrav“

In Dänemark wird seit Jahren über einen festgeschriebenen Überholabstand (afstandskrav) von Radfahrenden diskutiert. Kim Christiansen von der Dänischen Volkspartei begrüßte in einem Beitrag von „Politiken“ schon 2018 die Idee eines Überholabstandes von 1,5 Metern auch hierzulande, um die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern zu erhöhen. Doch gleichzeitig stellte der damalige Vorsitzende der Verkehrssicherheitskomission auch die Frage, wie ein solches Gebot am Ende kontrolliert werden solle. 

Christiansen, der bis 2019 im Folketing saß, berichtete aus eigener Erfahrung, wie unangenehm es sei, wenn einem ein Lkw oder Auto beim Überholen ganz nah komme. Er sagte klar: „Es ist nicht genug Platz für Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Landstraßen. Eigentlich bräuchte es mehr Radwege, aber das können wir nicht hier und jetzt umsetzen.“

Auch im Hinblick auf S-Pedelecs (E-Bikes bis 45km/h Tretunterstützung), die gerade im ländlichen Raum eine attraktive Alternative zum Pkw wären, müssten Kommunen Radfahrende mitdenken. „Man könnte etwa die Straße nach links und rechts einen halben Meter verbreitern“, so Christiansen. Weil dies aber eine lange Zeit für die Umsetzung benötige, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer aufmerksamer fahren und den Fuß vom Gas nehmen, wenn sie ein Fahrrad überholen.

Zur gleichen Zeit forderte eine Petition an das Folketing, unterstützt von 2.077 Menschen, eine Abstandsregel beim Überholen von Radfahrenden. Das brachte Aufmerksamkeit, aber bis heute keinen Erfolg.

Radfahrer-Verband fordert 1,5 Meter

Für eine Abstandsregelung setzt sich seit Jahren auch der dänische Fahrradverband ein. Jens Peter Hansen ist Vorsitzender des „Cyklistforbundet“ und hat schon in den Jahren 2017 und 2018 im Rahmen des Projekts „Hold afstand til cyklisten“ Überholabstände zwischen Autos und Fahrrädern gemessen. „Das allgemeine Bild ist, dass einer von drei Überholenden näher als 1,5 Meter kommt, und dass der Radfahrer 40 Zentimeter weniger Platz hat, wenn er trotz eines entgegenkommenden Autos überholt wird.“

Das Ziel des Messprojektes war es, dass Autofahrende und Politik auf das Thema aufmerksam werden und so eine bessere Verkehrskultur erreicht werden kann.

Hansen traf noch im März 2022 die damalige Transportministerin Trine Bramsen (Sozialdemokratie) und forderte sie auf, die 1,5 Meter verpflichtend einzuführen. Am 30. Juni habe Trine Bramsen ihm vor Beginn der „Tour de France“ in Dänemark berichtet, ihr Team und sie würden bereits Informationen sammeln, die in ein dänisches Gesetz fließen könnten. Am 3. August sprach sie in „DR“ davon, dass man „klare Kriterien“ für ein Abstandsgebot brauche. Es gebe immer wieder gefährliche Situationen, weil die Regeln unklar seien, sagte Bramsen. 

Neuer Transportminister

Mitte September lud das Transportministerium Interessensgruppen zu Gesprächen ein − dann kam die Folketingswahl und mit dem Venstre-Politiker Thomas Danielsen ein neuer Transportminister. „Der Radfahrer-Verband kämpft dafür, dass die Arbeit an einem entsprechenden Gesetz fortgeführt wird“, sagt Hansen. Eine Anfrage des „Nordschleswigers“ beim Transportministerium zu dem Thema blieb bislang unbeantwortet.

Dass er aus eigener Erfahrung spricht, zeigt Hansen auch immer wieder auf Twitter. So teilte er etwa ein Video, in dem ihn ein Bus gefährlich dicht überholt. Am Lenker ist der Abstandsmesser aus dem 2018 gestarteten Projekt zu sehen.

Wohl keine Mehrheit für feste Regel

Dazu schreibt der Verbandschef: „Passagen wie diese veranlassen viele Menschen, ihr Fahrrad zugunsten des sicheren Autos abzustellen. Und nach solchen Erfahrungen trauen sich die Leute nicht mehr, ihre Kinder mit dem Fahrrad loszuschicken.“

Involviert in die Debatte um eine feste Abstandsregel ist auch der Verkehrssicherheitsrat (Rådet for Sikker Trafik). Doch obwohl das Thema bereits in der Nationalen Verkehrssicherheitskommission behandelt wurde, scheint es keine Mehrheit zu geben. 

 

Es gibt keine Unterstützung für die Umsetzung einer solchen Regelung per Gesetz. Außerdem gibt es bereits eine Bestimmung im dänischen Straßenverkehrsgesetz, die sich mit dem betreffenden Problem befasst.

Mogens Kjærgaard Møller, Chef des Verkehrssicherheitsrates

Laut Verkehrssicherheitsrat stellt sich die Frage: Wo sollte die Regel gelten? In der Stadt könne es gar nicht immer funktionieren, heißt es in einer offiziellen Antwort an das Transportministerium. „Jeder, ob Autofahrer oder Radfahrer in der Stadt, weiß aus Erfahrung, dass es unmöglich ist, etwa an Ampeln eine Abstandsregel von 1,5 Metern anzuwenden. Das Gleiche gilt für eine Reihe von Straßen, in denen es keinen Radweg gibt.[...] Es gibt also einfach Strecken und Bereiche, in denen die Regel nicht praktikabel ist“, heißt es dort. Gleichzeitig gebe es eine Reihe von Strecken im ländlichen Bereich, wo die Wege so schmal sind, dass ein Vorbeifahren mit 1,5 Metern Abstand nicht möglich sei.

„Es gibt keine Unterstützung für die Umsetzung einer solchen Regelung per Gesetz. Außerdem gibt es bereits eine Bestimmung im dänischen Straßenverkehrsgesetz, die sich mit dem betreffenden Problem befasst“, sagt Mogens Kjærgaard Møller. Gemeint ist der bereits erwähnte Paragraf 21, Absatz 4.

Stk. 4. Den overhalende skal holde tilstrækkelig afstand til siden mellem sit køretøj og det køretøj eller letbanekøretøj, der overhales. Sker overhaling til venstre, skal den overhalende holde til højre, så snart dette kan ske uden fare eller ulempe. Køretøjet behøver dog ikke at blive ført tilbage i vognbanen til højre, hvis den overhalende efter overhalingen har til hensigt straks at overhale endnu et køretøj, og betingelserne for at foretage overhaling i øvrigt er opfyldt.

Paragraf 21, Absatz 4. Der Überholende muss einen ausreichenden seitlichen Abstand zwischen seinem Fahrzeug und dem zu überholenden Fahrzeug oder der Straßenbahn einhalten. Beim Überholen auf der linken Seite muss der Überholende sich rechts halten, sobald dies ohne Gefahr oder Unannehmlichkeiten möglich ist. Das Fahrzeug muss jedoch nicht auf die rechte Fahrspur zurückgeführt werden, wenn der Überholende nach dem Überholen beabsichtigt, ein anderes Fahrzeug sofort zu überholen, und die Bedingungen für das Überholen ansonsten erfüllt sind.

Fahrradverband schlägt Lösungen vor

Hierzu sagt der Radfahrerverband, dass eine Abstandsregel gerade in Städten sinnvoll wäre, wenn es auch nicht unbedingt 1,5 Meter sein müssten. Ein Meter könnte etwa dort gelten, wo Fahrzeuge nur Tempo 30 fahren dürfen. Ein Experiment in Odense hatte gezeigt, dass man bei einer Fahrt mit dem Auto durchs Zentrum nur etwa 30 Sekunden Fahrzeit spart, wenn man mit 50, respektive 30 km/h unterwegs ist. Der Auffassung des Verbands nach müsse also niemand einen Zusammenbruch des Verkehrs befürchten, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer mal hinter einem Radfahrenden bleiben müssten. Ein Vorschlag des Verbands: Autofahrerinnen und Autofahrer sollten für das Einhalten des Überholabstandes auch Sperrlinien überfahren dürfen.

Auf dem Land könne etwa eine Regelung eingeführt werden, wonach Autofahrende mit maximal Tempo 30 überholen und ganz nach links ausscheren sollen.

Generell sehe man das Problem, heißt es beim Verkehrssicherheitsrat. „Es verunsichert sehr, wenn Autos mit hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand an Radfahrern vorbeifahren. Vor allem Eltern von Kindern sind dadurch verständlicherweise sehr verunsichert, und wir werden im Rat häufig darauf angesprochen.“

Der Verkehrssicherheitsrat empfahl dem Transportministerium im August 2022 daraufhin auch, sich die geltenden Regeln zum Abstand in Nachbarländern − hier auch Deutschland ­− anzusehen, um Informationen zu sammeln. Allerdings zeige die Erfahrung in Dänemark, dass Gesetzesvorschriften nicht immer die richtige Antwort auf eine Herausforderung seien. Dies sei vor allem der Fall, wenn eine Vorschrift in der Praxis nicht durchgesetzt werde und es daher keine Konsequenzen für ihre Verletzung gebe, heißt es in der Antwort an das Ministerium. Der Rat geht davon aus, dass Abstandsmissachtungen ohnehin nicht gemessen oder verfolgt werden könnten. Ein Problem, das auch in Deutschland bekannt ist. 

Probleme in Deutschland

Laut einer Studie der Universität Freiburg hielten nur 30 Prozent der überholenden Autos bei innerörtlichen Messungen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Und in Berlin hieß es in einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des FDP-Politikers Felix Reifschneider auf die Frage, ob und wie Abstandsverstöße eigentlich geahndet werden: „Der Überholabstand zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden/E-Scooter-Nutzenden lässt sich in der polizeilichen Verkehrsüberwachung momentan nicht mittels technischer Geräte gerichtsfest dokumentieren.“ Es existiere kein geeignetes Messsystem am Markt. Wie oft in den vergangenen fünf Jahren Verstöße geahndet wurden? Dazu gibt es keine Daten. 

Der dänische Radfahrerverband sagt hingegen, es gebe durchaus technische Lösungen, um den Abstand zwischen Radfahrenden und Autofahrenden zu messen − etwa Ultraschallgeräte, die am Fahrrad montiert werden. Wie handhabbar das in der Praxis ist, bleibt offen. 

Kampagnen statt Gesetze

Der Verkehrssicherheitsrat hält deswegen mehr Aufklärung und weitere Kampagnen für die bessere Alternative zu einer gesetzlichen Regelung. Dies habe in der Vergangenheit mit „Vi deler vejen“ (Wir teilen den Weg) bereits gut funktioniert. Er schlägt aber vor, den Paragrafen 21 um eine Empfehlung zu erweitern, beim Überholen möglichst einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem sollte die Geschwindigkeit, wenn es die Straßenverhältnisse erlauben, stets reduziert werden.

„Uns wurden Mittel zur Verfügung gestellt, um darauf hinzuweisen, wie wichtig das Abstandhalten ist und dass sich die Verkehrsteilnehmer bewusst werden sollen, wie gefährlich es ist, dicht zu überholen. Wir planen daher, im Herbst eine Kampagne zu diesem Thema zu starten“, sagt Kjærgaard Møller.

 

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