Einzelhandel

Alkoholische Getränke sollen in Geschäften weniger sichtbar sein

Alkohol soll künftig, wie hier, getrennt von anderen Waren platziert werden (Archivfoto).

Alkopops, Bier und andere alkoholische Getränke dürfen nicht mehr im Kassenbereich oder bei Süßigkeiten und Chips platziert werden. Die neuen Regeln sollen Kinder und Jugendliche schützen.

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Zusammenfassung

  • Neue Regeln schreiben vor, dass Alkohol in Geschäften weniger sichtbar platziert werden muss.
  • Alkoholische Getränke dürfen nicht mehr im Kassenbereich oder neben Süßigkeiten, Chips und Spielwaren stehen.
  • Ziel ist, insbesondere Jugendliche vor Impulskäufen zu schützen, und Verstöße können beim Alkoholwerberat gemeldet werden.

Diese Infobox wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion geprüft.

Mittwoch treten neue Regeln für die Platzierung von alkoholischen Getränken in Geschäften im ganzen Land in Kraft.

Die Regeln bedeuten, dass Alkopops, Bier und andere alkoholische Getränke nicht mehr im Kassenbereich oder neben Süßigkeiten und Chips angeboten werden dürfen.

Das schreibt der Alkoholwerberat (Alkoholreklamenævnet) in einer Pressemitteilung.

Die neuen Richtlinien wurden im Sommer 2025 zwischen dem Einzelhandel, den Alkoholproduzenten und dem Innen- und Gesundheitsministerium vereinbart.

Schutz von Jugendlichen

Ziel ist es, die Menge an Impulskäufen von Alkohol unter Jugendlichen zu reduzieren.

Die Vereinbarung bedeutet, dass alkoholische Getränke getrennt von Kassenbereich, Süßigkeiten und Chips, Kinder-, Spielzeug- und Gemüseabteilungen platziert werden müssen.

„Wenn Kinder und Jugendliche in den Supermarkt oder zum Kaufmann gehen, sollen sie nicht an unzähligen Stellen in den Geschäften auf Bier, Wein und Spirituosen stoßen“, sagte Innen- und Gesundheitsministerin Sophie Løhde (Venstre) laut einer Pressemitteilung im September vergangenen Jahres.

Rat fordert dazu auf, Verstöße zu melden

Der Alkoholwerberat soll sicherstellen, dass die Regeln eingehalten werden. Das teilt die Vorsitzende des Rates, Marlene Winther Plas, mit.

„Das bedeutet, wenn Alkohol auf eine Weise platziert ist, die gegen die freiwillige Vereinbarung verstößt, wir dazu ermutigen, eine Beschwerde an den Alkoholwerberat zu senden.“

Der Rat werde auch selbst eine Überwachung einführen, um sicherzustellen, dass die neuen Regeln eingehalten werden.

Rücksicht auf das einzelne Geschäft

In der Pressemitteilung wird betont, dass bei der Umsetzung der neuen Regeln Rücksicht darauf genommen werde, was für den einzelnen Laden praktisch möglich sei. 

„So kann unter anderem der deutliche Anstieg von Ladendiebstählen dazu führen, dass bestimmte Warengruppen so platziert werden, dass sie gut überwacht werden können”, schreibt der Rat.

Es kann laut dem Ausschuss notwendig sein, dass Geschäfte aufgrund der Vereinbarung ihre Warenplatzierung ändern. „Aber es wird nicht erwartet, dass die Geschäfte umbauen“, heißt es.