Coronavirus

Kein Zutritt für Partner, die keinen Wohnsitz geteilt haben

Kein Zutritt für Partner, die keinen Wohnsitz geteilt haben

Kein Zutritt für Partner, die keinen Wohnsitz geteilt haben

Nordschleswig/Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Nur wer zu irgendeinem Zeitpunkt einen Wohnsitz geteilt hat, darf rüber. Foto: Claus Fisker / Ritzau Scanpix

Die Reichspolizei erklärt, dass man einen gemeinsamen Wohnsitz haben oder gehabt haben soll, um als fester Partner anerkannt zu werden.

Seit vergangener Woche ist es zulässig, dass ausländische Partner ihren Freund oder ihre Freundin in Dänemark besuchen dürfen.

Doch wie „Der Nordschleswiger“ dokumentiert hat, werden die Regeln von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausgelegt.

 

Nach mehrmaliger Nachfrage des „Nordschleswigers“ erklärt die Reichspolizei nun, wie sie den Begriff „fester Partner“ interpretiert. Und diese Interpretation ist keine gute Nachricht für all jene, die über die Grenze hinweg „nur“ ein Paar bilden.

 

„Es bedeutet, dass man gemeinsam wohnen muss oder gemeinsam an der gleichen Adresse gewohnt haben muss“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Pressestelle der Reichspolizei.

Lebensgefährte oder fester Partner

„Wir können ja keine Bedingungen an eine gefühlsmäßige Relation zueinander stellen. Der Reisende kann zum Beispiel die CPR-Nummer des Ehepartners/Lebenspartners (samlever) vorweisen, sodass die Polizei an der Grenze dies nachschlagen kann, um festzustellen, inwiefern der oder diejenige in Dänemark wohnt“, heißt es weiter.

Hierbei ist unter anderem bemerkenswert, dass nun plötzlich der dänische Begriff „samlever“ benutzt wird statt „fast partner“ wie es in den Richtlinien steht.

„Zusammen mit diesem kann der Einreisende zum Beispiel Dokumentation vorweisen, die belegt, dass man zu einem früheren Zeitpunkt eine gemeinsame Adresse geteilt hat (offizielle Briefe an die frühere gemeinsame Adresse), um nachzuweisen, dass man (das Paar, red.) Lebensgefährten gewesen sind“, schließt die Erklärung.

Dies ist nicht ganz in Übereinstimmung mit einer früheren Erklärung der Polizei für Südjütland und Nordschleswig, wo es hieß, dass die Beamten an der Grenze grundsätzlich zunächst die Erklärung des Einreisenden zur Beziehung zugrunde legen sollten.

Mehr lesen

EU

EU überarbeitet Schengener Grenzkodex: Enttäuschung im Grenzland

Apenrade/Aabenraa Künftig soll bei der Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter anderem die Verhältnismäßigkeit geprüft werden, doch dafür dürfen Grenzkontrollen in Zukunft von den Staaten im Schengenraum noch länger aufrechterhalten werden. Die Parteisekretärin der Schleswigschen Partei, Ruth Candussi, und die Grenzlandpolitiker Rasmus Andresen und Stefan Seidler sind deshalb enttäuscht von dem Beschluss.