Kommunalpolitik

Wohnsitzpflicht statt Ferienwohnungen

Wohnsitzpflicht statt Ferienwohnungen

Wohnsitzpflicht statt Ferienhäuser

Tondern/Tønder
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Auch in der Süderstraße gibt es beschauliche, historische Häuschen (Archivfoto). Foto: Monika Thomsen

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Auf Röm, in Tondern und in Mögeltondern will die Kommune Tondern verhindern, dass neue Ferienorte entstehen. So viele Häuser wie möglich sollen ganzjährig bewohnt werden. Mit den neuen Bedingungen werden die Preise fallen, meint ein Hausmakler.

Wer Pläne hat, im südlichen Teil der Insel Röm (Rømø), im alten Stadtkern Tonderns oder im historischen Bereich in Mögeltondern (Møgeltønder) ein Haus zu kaufen, sollte sich genau in die dort geltenden Auflagen hineinknien. In diesen drei Bereichen will die Kommune Tondern nämlich eine Wohnsitzpflicht mit Modifikationen einführen.

Makler sieht Nachteile für Hausverkäufer

Hausmakler Michael Riis, Tondern, sieht mit der Einführung der Wohnsitzpflicht Nachteile für die Hausverkäufer in den besagten drei Gebieten.

„Du entfernst beim Verkauf eine Gruppe von Kaufinteressenten, die die erworbene Immobilie eigentlich als Vermietungsobjekt nutzen wollte. Gibt es nicht mehr so viele Interessenten, fallen damit auch die Preise“, erklärt der Häuserexperte die Marktbedingungen. „Bleibt das Haus unbewohnt, wird es verfallen. Diese Entwicklung will die Kommune auch nicht. In den drei gewählten Gebieten habe ich daher Verständnis für die Maßnahme“, so Riis.

25 Prozent der Häuser ohne permanente Bewohner

In der Schlossstraße in Mögeltondern sind auf die Schnelle gleich mehrere Häuser verkauft worden, die teils als Sommerhaus beziehungsweise früher das ganze Jahr bewohnt gewesen sind. Alles ist ganz legal. Mit Zeitschaltlicht wird zumindest der Eindruck erweckt, dass sie bewohnt sind. Die Kommune hat bei einer Untersuchung festgestellung, dass 25 Prozent der Häuser in der Schlossstraße in Mögeltondern nicht als Ganzjahreswohnsitz genutzt werden. 

Wünschen ganzjährig bewohnte Häuser

„Wir wünschen, dass die meisten Häuser ganzjährig bewohnt werden, sodass sich die Orte außerhalb der Ferienzeit nicht zu Geisterstädten entwickeln“,  erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Entwicklung, Thomas Ørting Jørgensen nach dem jüngsten Treffen des Gremiums.

In der Schlossstraße in Mögeltondern wurden schon mehrere Häuser zu Ferienresidenzen umgewandelt (Archivfoto). Foto: Monika Thomsen

Bevor die neuen Auflagen in Kraft treten, werden die Hausbesitzerinnen und -besitzer zunächst um ihre Meinung gebeten. Die Anhörungsphase wird acht Wochen lang vom 1. März an gerechnet laufen. Einige fürchten jetzt, dass sie auf ihrer Immobilie sitzen bleiben, wenn sie einen beträchtlichen Preisfall verhindern wollen. Eine Wohnsitzpflicht erschwere den Verkauf.

 

Wir möchten, dass die zum Teil historischen Häuser von Menschen gekauft werden, die wirklich von ganzem Herzen solche Bauten mögen.

Thomas Ørting Jørgensen, Vorsitzender des Ausschusses für Klima, Wirtschaft und Entwicklung

Einfacher wäre eine Veräußerung, wenn das Haus an neue Besitzerinnen oder Besitzer verkauft würde, die die Häuser nur als Ferienresidenz nutzen, beziehungsweise diese an Feriengäste vermieten wollen.

Keine Skagenverhältnisse

Diese Entwicklung hat sich in allen drei Bereichen bemerkbar gemacht, da die alten Stadtteile in Tondern und Mögeltondern und Röm als attraktive Feriengebiete eingestuft werden.

„Wir möchten, dass die zum Teil historischen Häuser von Menschen gekauft werden, die wirklich von ganzem Herzen solche Bauten mögen. Außerdem wollen wir verhindern, dass sich die Gebiete zu einem Klein-Skagen entwickeln“, hofft Ørting Jørgensen.

Die Gebiete

Röm: Der Bereich zwischen den Straßenzügen Svenskerstræde/Nørre Frank in Havneby und der nördliche und südliche Teil von Kongsmark

Mögeltondern: Schlossstraße und Sønderbyvej

Tondern: Uldgade, Süderstraße (Søndergade), Skibbrogade, Gråbrødretorv, Frigrunden und Spikergade

Eine Begrenzung beziehungsweise Erweiterung kann von politischer Seite vorgenommen werden.

Im südlichen Teil von Röm hat der Verkauf von ganzjährig bewohnten Häusern, die dann doch an Feriengäste vermietet, so stark zugenommen, dass sich die Insulanerinnen und Insulaner an die Kommune gewandt haben.

Dort sind zum Teil früher wirtschaftlich genutzte Komplexe zu großen Ferienhäusern umgebaut worden, die mehr als 20 Personen Platz bieten.

Den Politikerinnen und Politikern sind der Vor- und Nachteile der Maßnahme bewusst. Daher soll es kleine Abweichungen geben – so wie bei der flexiblen Regelung der sogenannten Flexboligordning, die besonders auf Lolland und auf Langeland praktiziert wird.

 

In rosamarkiertem Gebiet in Tondern soll die Wohnsitzpflicht eingeführt werden. Foto: Kommune Tondern

 

Dort hat sich gezeigt, dass baufällige Häuser verkauft und von den neuen Besitzern renoviert wurden, die heute als kostengünstige Ferienhäuser dienen. Auf längere Sicht könnte das dazu führen, dass die Feriengäste den Ort als ihren festen Wohnsitz wählen. Die Regelung ist nicht an das Haus, sondern persönlich an den Besitzer gebunden.

 

Anhörung ab 1. März

Von der Wohnsitzpflicht können nur Häuser umfasst werden, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre als fester Wohnsitz der Eigentümerinnen und Eigentümer genutzt worden sind.

Ist ein Haus länger als fünf Jahre an Feriengäste vermietet worden, kann es weiter als solches genutzt werden. Der Besitzer kann es dann wieder ganzjährig selbst nutzen, ohne dafür eine Erlaubnis seitens der Kommune zu beantragen. Beim Verkauf der Immobilie entfällt diese Möglichkeit. Dann muss das Haus ganzjährig von den Eigentümern bewohnt oder darf nur an feste Vermieter vermietet werden, die auch in Dänemark gemeldet sind.

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