Coronavirus

Keine Quarantäne nach kurzem Familienbesuch in Dänemark

Keine Quarantäne nach kurzem Familienbesuch in Dänemark

Keine Quarantäne nach kurzem Familienbesuch in Dänemark

Kiel
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Grenzübergang Pattburg
Die Grenze können jetzt auch Ehepartner und Lebensgefährten sowie Familienmitglieder mit ausländischem Pass überqueren, um den Partner in Dänemark zu besuchen. Foto: Karin Riggelsen

Die Regeln für die Einreise für ausländische Familienangehörige nach Dänemark wurden gelockert. Bei einer Rückkehr nach Deutschland droht keine Quarantäne, wenn bestimmte Richtlinien eingehalten werden.

Normalerweise gilt, wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, muss als Schutz vor dem Coronavirus für zwei Wochen in Quarantäne. Nachdem nun die Einreiseregeln für ausländische Familienangehörige gelockert wurden, steht die Frage im Raum, ob die Angehörigen nach einem Besuch in Dänemark zu Hause in Deutschland in Quarantäne müssen.

In der schleswig-holsteinischen Landesverordnung gibt es unter Paragraf 3 Punkt 5 eine Ausnahme zur häuslichen Quarantäne. Diese besagt, dass Personen, „die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder Personen, die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen“ nicht in Quarantäne müssen.

 

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