Grenzöffnung

Ministerium präzisiert Regeln bei Besuchen über die Grenze

Ministerium präzisiert Regeln bei Besuchen über die Grenze

Ministerium präzisiert Regeln bei Besuchen über die Grenze

Nordschleswig/Kopenhagen
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Die Grenze können jetzt auch Ehepartner und Lebensgefährten sowie Familienmitglieder mit ausländischem Pass überqueren, um den Partner in Dänemark zu besuchen. Foto: Karin Riggelsen

Die dänische Regierung hat beschlossen, die Einreiseregeln zu lockern, damit ausländische Ehepartner und Lebensgefährten wieder nach Dänemark einreisen dürfen. Auch Kinder und Eltern können sich besuchen – Geschwister aber nicht.

Ausländische Ehepartner, Lebensgefährten und zum Teil auch Familienmitglieder können seit Mittwoch wieder nach Dänemark einreisen.

Wie die Lockerung des Einreiseverbots genau umgesetzt wird, war zunächst mit viel Unsicherheit verbunden, zumal der verantwortliche Minister neben Ehepartnern und Lebensgefährten im Folketing auch von „Ähnlichem" sprach. Doch nun besteht Klarheit.

Das Ausländer- und Integrationsministerium in Dänemark erklärte auf Nachfrage des „Nordschleswigers“, dass die Einreise von Ehepartnern, Lebensgefährten sowie Kindern und Familienmitgliedern ausländischer Angehörigkeit nun als „triftiger Grund" (anerkendelsesværdigt formål) angesehen wird.

Unter enge Verwandte versteht das Ministerium Kinder und Eltern allen Alters. Nicht allerdings Geschwister, wie wir geschrieben hatten, und auch nicht Cousins, Onkeln und Tanten.

 

Lebensgefährten: „Faste samlevere"

Bei Pärchen heißt es neben Ehepartnern auf Dänisch „faste samlevere", das heißt Lebensgefährten, die in einer festen Beziehung zueinander stehen. Dieser Begriff ist aber immer noch unklar, da nicht festgelegt ist, was unter einer festen Beziehung zu verstehen ist.

Ein „Date" gelte nicht als feste Beziehung, aber konkreter wurde das Ministerium gegenüber dem „Nordschleswiger" nicht. Dies würde von der Polizei definiert.

Eine Antwort der Reichspolizei, Rigspolitiet, in Dänemark an den „Nordschleswiger" steht noch aus. Auch dazu, welche Bescheinigung nötig ist, um sich als festes Pärchen ausweisen zu können.

Helle Lundberg, Pressesprecherin der Polizei für Nordschleswig und Südjütland, sagte im Laufe der Woche, dass die Beamten an der Grenze die Erklärung der Einreisenden zugrunde legen.

„Falls nötig, können die Beamten die Informationen hinterfragen und kontrollieren, beziehungsweise direkt bei dem Partner anrufen, um zu hören, ob alles seine Richtigkeit hat", sagt Helle Lundberg.

Mehrere Lebenspartner haben gegenüber dem „Nordschleswiger" erklärt, dass sie es einfach Mal probiert und damit Glück gehabt hätten.

Die Anweisungen der Polizei

Die Polizei gibt auf ihren Informationsseiten zu Covid-19/Coronavirus eine Reihe von Anweisungen. Demnach können dänische Staatsbürger wie bisher immer einreisen. Ausländischen Bürgern ist die Einreise gestattet, wenn sie einen triftigen Grund haben.

Zum Beispiel, wenn sie in Dänemark arbeiten oder Ware liefern. Aber eben auch „Ehepartner, feste Lebensgefährten, Eltern und Kinder, die einen Dänen oder einen hier wohnenden Ausländer besuchen", heißt es neuerdings.

Auf der Webseite steht unter anderem, dass die Polizei bei der Einreise eine Dokumentation verlangen kann, nicht aber, woraus diese Dokumentation konkret besteht.

Die erste Anweisung vom Mittwoch vergangener Woche ist außerdem erweitert worden. Darin steht nun, dass es kein triftiger Grund ist, wenn die Familienmitglieder nur als Tagestouristen oder Urlauber nach Dänemark einreisen.

Grenze seit Mitte März zu

Seit Mitte März ist die deutsch-dänische Grenze in beiden Richtungen gesperrt – auch für Familienangehörige. Das Einreiseverbot gilt bis zum 10. Mai, doch am Mittwoch lockerte Ausländer- und Integrationsminister Mattias Tesfaye (Soz.) in Verbindung mit einer Fragestunde im Folketing das Verbot.

„Es ist beschlossen, dass der Besuch von Lebenspartnern, Ehepartnern und Ähnlichem einen triftigen Grund darstellt“, sagte er vom Rednerpult im Folketing.

„Letztendlich liegt es im Ermessen der Polizei, wer ein fester Partner ist. Das sind schwierige Regeln, die die Polizei zu verwalten hat", sagte Tesfaye, der es als „Grauzone" bezeichnete, ob man Freund oder Freundin ist: „Da ist es einfacher bei Ehepartnern und Lebenspartnern.”

 

Parteien: „Dialog zwischen Dänemark und Deutschland"

Die Minderheitenparteien im Grenzland, die Schleswigsche Partei in Nordschleswig sowie der Südschleswigsche Wählerverband in Südschleswig haben gefordert, dass die Bestimmung gelockert wird, damit Familienmitglieder einreisen können. Außerdem fordern sie in einem Brief an die dänische Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) und dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther dazu auf, einen Dialog darüber zu führen, wie man stufenweise die deutsch-dänische Grenze wieder öffnen kann.

Der SP-Vorsitzende Carsten Leth Schmidt sagt: „Dass Ehepartner jetzt wieder nach Dänemark dürfen, ist schon ein erster positiver Schritt. Aber weitere müssen folgen. Wenn in der Euroregion Rhein/Maas in Nordrhein-Westfalen die Grenze für die Bewohner offen ist, muss das doch auch in unserer Region möglich sein.“

Der SSW-Landesvorsitzender Flemming Meyer sagt ergänzend dazu: „Wir sind uns darüber im Klaren, dass eine komplette Grenzöffnung derzeit aus gesundheitlicher Sicht noch nicht möglich ist. Wir appellieren aber an die Regierungen, schon jetzt eine gemeinsame Strategie zu erörtern, wie sich eine stufenweise Öffnung der deutsch-dänischen Landgrenze umsetzen lässt, sobald das Fallgeschehen dies zulässt.“

Der Artikel ist am 26. April um 12.00 Uhr mit einer Präzisierung der Einreiseregeln aktualisiert worden.

Regeln für Schleswig-Holstein

Für Schleswig-Holstein gelten unter anderem folgende Regeln, die ebenfalls Besuche von Angehörigen und Partnern zulassen (siehe Ausnahmen 3a). Die Regeln wurden am 18. April angepasst.

§ 2 Reisen nach Schleswig-Holstein; öffentliche und private Veranstaltungen; Kontaktverbote

(1) Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden.

(2) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Kontakte zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

(3) Öffentliche und private Veranstaltungen sowie öffentliche Zusammenkünfte und Ansammlungen jeglicher Art mit mehr als den in Absatz 2 genannten Personen sind untersagt.

(3a) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 gelten nicht für Reisen zu oder für Zusammenkommen von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten. Die Teilnehmerzahl eines solchen Zusammenkommens im privaten Raum sowie entsprechender Zusammenkünfte im öffentlichen Raum darf insgesamt zehn Personen nicht übersteigen. Ausnahmsweise ist bei Haushalten mit mehr als zehn Personen die Zahl der tatsächlichen Mitglieder des Haushalts maßgeblich.

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