Deutsche Minderheit

DSSV informiert Zuzüglerinnen und Zuzügler aus Deutschland

DSSV informiert Zuzüglerinnen und Zuzügler aus Deutschland

DSSV informiert Zuzüglerinnen und Zuzügler aus Deutschland

Apenrade/Aabenraa
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Die Schulrätin des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig (DSSV), Anke Tästensen, und der DSSV-Vorsitzende Welm Friedrichsen repräsentieren gegenüber der Öffentlichkeit das Bildungswesen der deutschen Minderheit in Dänemark. Foto: Karin Riggelsen

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Vorstellungen in einigen aus Deutschland ins „freiere“ Dänemark umgezogenen Familien über Schul- und Unterrichtspflicht in Dänemark: Die Kommunen kontrollieren, ob beim Heimunterricht in eigener Regie Standards wie Dänischunterricht erfüllt werden.

Der Deutsche Schul- und Sprachverein für Nordschleswig (DSSV) verzeichnet angesichts des verstärkten Zuzugs von Familien aus Deutschland nach Dänemark Anfragen nicht nur aufgrund des Interesses an einer Einschulung in Bildungseinrichtungen der deutschen Minderheit im Landesteil.

Thema Schulpflicht

„Es geht dabei auch um das Thema Schulpflicht und Unterrichtspflicht in Dänemark“, so DSSV-Schulrätin Anke Tästensen. Es gebe mitunter falsche Vorstellungen, welche Regeln in Dänemark hinsichtlich der Unterrichtspflicht gelten, da es keine Schulpflicht wie in Deutschland gibt, so die Schulrätin während des Besuchs des schleswig-holsteinischen Justizministers Claus Christian Claussen (CDU) am Montag in Nordschleswig.

Der schleswig-holsteinische Justiz- und Europaminister Claus Christian Claussen (CDU, l.) hatte sich während seines Besuchs in der Deutschen Privatschule Feldstedt danach erkundigt, was in jüngster Zeit zahlreiche Familien aus Deutschland bewegt, sich nördlich der deutsch-dänischen Grenze niederzulassen. Neben Claussen (v. l.) Schulrätin Anke Tästensen, der DSSV-Vorsitzende Welm Friedrichsen und die Schulleiterin in Feldstedt, Viola Matthiesen. Foto: Karn Riggelsen

 

Dieser hatte angesichts der verstärkten Ansiedelung von Menschen aus Deutschland nördlich der deutsch-dänischen Grenze nachgefragt, welche Beweggründe Anlass für die verstärkten Umzüge sind.

Corona-Politik ein Grund für Umzüge

„Bei einem Teil der Zuzügler wird die Corona-Politik in Deutschland als ein Grund für den Umzug nach Dänemark genannt. Häufiger sind es aber günstigere Immobilienpreise und Sympathie für das Nachbarland und teilweise auch die Möglichkeit, die Schulen und Kindergärten der deutschen Minderheit zu nutzen“, berichtete Anke Tästensen.

Hohe Impfrate

Sie unterstrich, dass sich gerade auch in Nordschleswig besonders viele Menschen gegen Corona hätten impfen lassen. „Und es herrscht im Lande eine Vertrauenskultur gegenüber den Wissenschaftlern und Gesundheitsbehörden, die den Corona-Kurs bestimmen“, erläuterte die Chefin des Bildungswesens der deutschen Nordschleswiger. Der Vorsitzende des DSSV, Welm Friedrichsen, hatte auf die Zusammenarbeit der Schulen der Minderheit mit den Eltern der dort unterrichteten Kinder hingewiesen. Dies spiegele sich auch im Profil der Schulen und der dort vermittelten Werte wider. 

Heimunterricht mit Behördenaufsicht

Der Wunsch von neu zugezogenen Familien, die vielfach sogar aus Süddeutschland kommen, um sich in Dänemark niederzulassen, die eigenen Kinder selbst zu unterrichten, lasse sich oftmals nicht mit den in Dänemark geltenden Bestimmungen vereinbaren, so Anke Tästensen. „Es finden bei Heimunterricht zwei jährliche Überprüfungen statt. Dabei wird auch kontrolliert, ob die Anforderung, Dänisch-Unterricht auf muttersprachlichem Niveau zu erteilen, erfüllt wird“, erläuterte die Schulrätin. Es müssten wie in den Schulen Prüfungen in allen Fächern abgelegt werden.

Sozialbehörden werden eingeschaltet

„Da muss man sich schon gut auskennen“, so Tästensen, und sie berichtete von Anfragen zuständiger kommunaler Behörden in Nordschleswig, die unerwartet mit Familien aus Deutschland zu tun haben, die ihren Kindern Heimunterricht zukommen lassen wollen. Bei Nichterfüllen der Anforderungen müssen die Kinder zum Unterricht in die Schulen gehen, es würden auch die Sozialbehörden eingeschaltet, die verpflichtet seien, das Wohl der Kinder sicherzustellen.

 

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