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Eklat im Prozess um Fehmarnbelt-Tunnel: Vorwürfe gegen Richter

Eklat im Prozess um Fehmarnbelt-Tunnel: Vorwürfe gegen Richter

Eklat im Fehmarnbelt-Prozess: Vorwürfe gegen Richter

Henning Baethge, shz.de
Leipzig
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Leipzig
Leipzig: Kameraleute stehen vor der Richterbank mit Dutzenden Aktenordnern zum Planfeststellungsverfahren vor Verhandlungsbeginn über Klagen gegen den umstrittenen Fehmarnbelttunnel am Bundesverwaltungsgericht in der Kongresshalle. (Archivfoto) Foto: Jan Woitas/dpa

Die Kläger kritisieren in Leipzig eine parteiische Verhandlungsführung des Vorsitzenden Richters.

Der Prozess um die schleswig-holsteinische Baugenehmigung für den deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnel war am Donnerstagabend schon fast zu Ende – da kam es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch zu einem Eklat: Die Anwälte der Kläger warfen dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Bier einen Mangel an Neutralität vor, weil der dem Land Schleswig-Holstein zumindest indirekt davon abgeraten habe, eine Erklärung abzugeben, die voraussichtlich zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung geführt hätte.

Anwälte der Kläger äußern Vorwurf der Parteilichkeit

„Wir haben das als Grenzüberschreitung wahrgenommen und fanden das falsch“, gab der Anwalt des Naturschutzbunds Nabu, Rüdiger Nebelsieck, noch abends in der Verhandlung zu Protokoll.

Von einem Befangenheitsantrag gegen Richter Bier sahen die Nabu-Vertreter nur ab, weil sie in der Kürze der Zeit keine Zustimmung vom Verbandsvorstand bekommen konnten. Auch der Prozessvertreter des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung, Wilhelm Mecklenburg, übte Kritik am Richter und sagte unserer Zeitung im Anschluss an die Verhandlung: „Das war ein sehr parteiisches Verhalten.“

Was war passiert? Der Anwalt des Landes Schleswig-Holstein hatte nach Angaben der Kläger im Gerichtssaal angekündigt, eine ergänzende Bestimmung in die Baugenehmigung aufnehmen zu wollen, die für saubereres Straßenabwasser an der Tunnelzufahrt sorgen sollte.

Dazu wollte das Land bisher nicht vorgesehene sogenannte „Retentionsbodenfilter“ anordnen, die Schadstoffe aus den ausgespülten Reifen- und Bremsabrieben und den winterlichen Streusalzrückständen besonders gut entfernen sollen. So wollte das Land verhindern, dass es die Baugenehmigung womöglich wegen eines Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU nachbessern muss, die eine Verschlechterung der Wasserqualität verbietet.

Umweltverbände wurden nicht angehört

Der Haken dabei ist: Bei einer Maßnahme wie dem Einbau von Retentionsbodenfiltern müssen die Umweltverbände zuvor angehört und beteiligt werden – doch das war nicht erfolgt. Daher wäre die Baugenehmigung in diesem Fall schon deshalb höchstwahrscheinlich rechtswidrig gewesen. Dieser entsprechende Einwand der Kläger sei nicht von der Hand zu weisen, machte der Vorsitzende Richter dem Land Schleswig-Holstein am Donnerstagabend deutlich. Ob man es sich noch mal überlegen wolle?

Prompt verzichtete das Land doch auf die längst ausgearbeitete Erklärung – und damit auf die Filter. Den Hinweis des Richters sehen die Umweltverbände als unzulässige Parteinahme zugunsten des Landes an. „Das ist mit der Prozessordnung und dem Fairnessgebot nicht vereinbar“, sagte Anwalt Mecklenburg unserer Zeitung.

Filter-Verzicht könnte Überarbeitung der Baugenehmigung erfordern

Eine juristische Niederlage werden das Land Schleswig-Holstein und die staatliche dänische Tunnelbaufirma Femern AS wohl dennoch einstecken müssen: Die Bundesverwaltungsrichter haben zum einen erkennen lassen, dass sie die Baugenehmigung für den 18 Kilometer langen Ostseetunnel schon deshalb für rechtswidrig halten, weil die dänischen Planer streng geschützte Riffe an und auf der Tunneltrasse übersehen haben.

Zum anderen droht dem Land nach dem Verzicht auf die Retentionsbodenfilter nun die Gefahr, dass die Baugenehmigung auch wegen eines Verstoßes gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie nachgebessert werden muss. Das Urteil will das Gericht am 3. November verkünden.

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