Fehmarnbelt

Scandlines sieht sich ungerecht behandelt

Scandlines sieht sich ungerecht behandelt

Scandlines sieht sich ungerecht behandelt

Kopenhagen/Puttgarden/Leipzig
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Scandlines meint, das Tunnelprojekt würde die Zufahrt zu den Fähren in Puttgarden behindern. Foto: Scandlines/Lars Sørensen

Scandlines will auch nach der Fertigstellung der festen Verbindung weiterhin den Fehmarnbelt befahren. Die Reederei meint jedoch, dass ihr Hindernisse in den Weg gelegt werden. Sie ist daher einer der Hauptkläger, die beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt haben.

In engem Takt fahren die Fähren der Reederei Scandlines zwischen Rødby und Puttgarden.

Und Scandlines will auch, nachdem der Tunnel über den Fehmarnbelt fertig ist, weiterhin die Route bedienen, allerdings mit geringerer Frequenz.

„Wir sind überzeugt davon, dass mehrere Segmente weiterhin mit uns fahren werden. Bei einem Teil der Lkws brauchen die Fahrer weiterhin ihre Ruhepause. Es gibt Kunden, die nicht davon begeistert sind, 18 Kilometer unter dem Wasser zu fahren. Wir sind auch überzeugt, dass wir an einem Teil des Grenzhandelssegments festhalten können“, sagt Scandlinesdirektor Søren Poulsgaard Jensen dem „Nordschleswiger“.

„Gesundes Geschäftsmodell“

Eine Studie, die das Beratungsunternehmen PWC für die Planfeststellungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet hat, scheint ihm recht zugeben. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Scandlines zwar bei Umsatz und Ergebnis „signifikante Rückgänge“, jedoch durchgängig „positive Jahresergebnisse“ erzielen werde.

Scandlines selbst schätzt, man könne an ungefähr 30 Prozent der Passagiere festhalten.

„Als in allem reicht es für ein gutes und gesundes Geschäftsmodell“, meint Poulsgaard Jensen.

Hafenanbindung in Puttgarden 

Aus Sicht des Fährdirektors werden ihm jedoch mit der derzeitigen Planung Knüppel zwischen die Beine geworfen.

„Die Planung, so wie sie derzeit aussieht wird es für unsere Kunden schwierig und zum Teil unmöglich machen den Hafen in Puttgarden zu erreichen.

Scandlinesdirektor Søren Poulsgaard Jensen hofft, das Bundesverwaltungsgericht werde Änderungen am Planfeststellungsbeschluss anordnen. Foto: Scandlines/Patrick Kirkby

Da wir der Ansicht sind, die Kunden sollen frei zwischen dem Tunnel und der Fähre wählen können, dann muss eine Voraussetzung sein, dass es gleich leicht ist, beides zu erreichen. Da muss etwas geschehen, denn es ist selbstverständlich entscheidend für unsere Existenz, dass die Kunden eine gute Hafenanbindung haben.“

Klage beim Bundesverwaltungsgericht

Scandlines hat daher beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Das Gericht wird die Klage von Scandlines und sechs weiteren Klägern ab dem 22. September beraten.

„Wir sind Mitkläger, weil beim Tunnelprojekt vorausgesetzt wird, dass wir entweder reduziert werden oder ganz aufhören sollen zu existieren. Das hat bedeutet, dass wir uns für die Planung interessieren, und da haben wir Elemente entdeckt, die wir nicht als fair betrachten“, so Poulsgaard Jensen.

Femern A/S weist Kritik zurück

Bei den Tunnelbauern von Femern A/S sieht man die Lage wenig überraschend völlig anders. Man kenne aus der Klageschrift die Vorwürfe der Fährgesellschaft, könne sich jedoch wegen dem laufenden Verfahren dazu nicht äußern, heißt es aus der Pressestelle.

„Aus unserer Sicht wurde die Fährhafenanbindung den Anforderungen entsprechend leistungsfähig geplant“, heißt es klar und bündig in der Stellungnahme von Femern A/S.

Neben der Frage der Hafenanbindung sind sich die Parteien auch in der Frage der Sicherheit zur See während der Bauarbeiten uneins.

Femern A/S zuversichtlich

Femern A/S lässt angesichts des Prozesses in Leipzig wenig Nervosität erkennen.

„Vor dem Bundesverwaltungsgericht werden sieben Klagen gegen den erteilten Planfeststellungsbeschluss verhandelt. Wir sind zuversichtlich und haben Vertrauen in unsere Unterlagen und in unsere Experten. Und vor allem haben wir einen ganz konkreten Auftrag: Laut Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark sollen wir eine feste Verbindung zwischen diesen beiden Ländern bauen, um Skandinavien und Zentraleuropa enger miteinander zu verbinden“, lautet die Einschätzung von Femern A/S.

Die beiden Umweltverbände Nabu und das Aktionsbündnis gegen die feste Beltquerung sowie mehrere Fährunternehmen haben beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Abschnitt der Beltquerung geklagt.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird gegen Ende des Jahres erwartet.

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