Belt-Querung

Fehmarnbelt-Anbindung - Minister begrüßt Vergleich zum Lärmschutz

Fehmarnbelt-Anbindung - Minister begrüßt Vergleich zum Lärmschutz

Fehmarnbelt-Anbindung - Minister begrüßt Vergleich

dpa/lno
Kiel
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Fehmarnbelt-Querung: Kommunen in Schleswig-Holstein hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, nun gibt es einen Vergleich. Foto: Sund & Bælt

Der Güterverkehr darf erst rollen, wenn der Lärmschutz gewährleistet ist: Das gilt nach einem Vergleich für die künftige Schienenanbindung vom geplanten Fehmarnbelttunnel nach Schleswig-Holstein hinein. Für das große Verkehrsprojekt sind aber noch viele Fragen ungeklärt.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) hat den von allen Beteiligten akzeptierten Vergleich zum Lärmschutz beim Güter-Schienenverkehr auf der Hinterlandanbindung des geplanten Fehmarnbelttunnels begrüßt. „Jeder Vergleich trägt zur Beschleunigung des Verfahrens bei – und das ist gut so, zumal auf diesem Wege den Sorgen der Kommunen Rechnung getragen werden konnte“, sagte Buchholz am Dienstag in Kiel.

Erst Lärmschutz, dann Güterzüge

Das Bundesverwaltungsgericht hatte als Vergleich vorgeschlagen, dass der Fehmarnbelttunnel nach Fertigstellung für Güterzüge erst geöffnet werden dürfe, wenn auch der Erschütterungs- und Lärmschutz auf der Hinterland-Schienenanbindung gewährleistet sei. Die Kommunen in Ostholstein, der Betreiber des Fehmarnbelttunnels – Femern A/S – und das Land Schleswig-Holstein stimmten dem zu. Zuvor hatten NDR 1 und die „Lübecker Nachrichten“ berichtet.

Bad Schwartau, Großenbrode und Scharbeutz hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss zur festen Fehmahrnbelt-Querung geklagt. Betroffen war das Amt für Planfeststellung des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums.

Offene Umsetzung

Offen sei aber noch, wie die Bahn den Lärm- und Erschütterungsschutz tatsächlich umsetzen wolle, sagte der Bauingenieur Bernard Schmidt von der Stadt Bad Schwartau, die zu den Klägern gehörte. Es bleibe abzuwarten, ob der Plan, den das Eisenbahnbundesamt im Herbst vorlegen wolle, akzeptabel sei. Falls nicht, könnte die Stadt erneut klagen. Die bisherige Sichtweise der Bahn, es handele sich um eine seit 1928 bestehende Bestandsstrecke, und daher bedürfe es auch bei einer Verdoppelung des Zugverkehrs auf täglich 270 Züge keiner neuen Lärmschutzmaßnahmen, sei mit dem Vergleich aber vom Tisch.

Die Stadt Bad Schwartau, die am härtesten getroffen sei vom Zuglärm, sehe in dem von ihr favorisierten Trog – einer nicht untertunnelten Gleisführung sieben Meter unter dem Boden – weiterhin eine Option. Bisher habe die Bahn dies aus Kostengründen abgelehnt. Insofern sei der Vergleich ein Teilerfolg, der mehr Rechtssicherheit bringe.

Land will Millionensumme beisteuern

Buchholz und die Landesregierung haben sich in Berlin für einen Lärmschutz der Hinterlandanbindung eingesetzt, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Das Land will dafür selbst eine Millionensumme beisteuern.

Die Bahn will zwischen Lübeck und Puttgarden eine zweigleisige Strecke bauen – bisher ist sie eingleisig. Von den 88 Kilometern sollen 55 Kilometer neu gebaut werden. Dänemark plant den rund 18 Kilometer langen Tunnel zwischen der dänischen Insel Lolland und der deutschen Insel Fehmarn. Den Tunnel – geschätzte Kosten 7,4 Milliarden Euro – finanziert Dänemark, Deutschland muss nur seine Hinterlandanbindung bezahlen. Der Bundesrechnungshof geht von Kosten hierfür in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aus. Der immer wieder verzögerte Bau von Tunnel und Anbindung soll bis zum Jahr 2028 fertig sein. Es sind aber noch mehrere Klagen gegen das Projekt anhängig.

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