Nerztötung

Regierung will Eilgesetz doch einbringen

Regierung will Eilgesetz doch einbringen

Regierung will Eilgesetz doch einbringen

wt/ritzau
Kopenhagen
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Der Regierung fehlt die Gesetzesgrundlage, um die Tötung sämtlicher Nerze zu beordern. Foto: Karin Riggelsen, DN

Trotz fehlender Unterstützung will die Regierung ein Gesetz zur Nerztötung nun doch am Dienstag im Eilverfahren durch das Folketing bringen.

Am Montag erzählten mehrere Quellen „Ritzau“, dass die Regierung es aufgegeben habe, ein Eilgesetz zur Nerztötung am Dienstag ins Folketing einzubringen, da die notwendige Unterstützung für das Eilverfahren fehle.

Am späten Montagabend kam dann scheinbar eine weitere Kehrtwende in der immer unübersichtlicheren Sache. Nun schreibt Nahrungsmittelminister Mogens Jensen (Soz.) an „Ritzau“, er werde das Gesetz doch im Folketing einbringen und um eine zügige Bearbeitung bitten.

„Wir werden den Vorschlag heute (Dienstag, Red.) ins Folketing einbringen und um ein zügiges Verfahren bitten. Darüber haben wir in diesen Stunden Gespräche“, saget Jensen am Dienstagvormittag zu „TV2 News“.

Das Eilgesetz war notwendig geworden, als klar wurde, dass der Regierung die Gesetzesgrundlage fehlt, die Tötung sämtlicher Nerze zu beordern. Laut geltendem Gesetz kann dies nur bei infizierten Beständen oder im Umkreis von infizierten Beständen geschehen.

Um ein Gesetz im Eilverfahren zu bearbeiten, bedarf es jedoch einer Dreiviertelmehrheit im Folketing. Da sämtliche bürgerlichen Parteien die Unterstützung verwehren, ist diese qualifizierte Mehrheit jedoch nicht gegeben.

Dienstag um 8.25 Uhr war der Gesetzesvorschlag noch nicht auf der Tagesordnung des Folketings aufgenommen.

Der Ausschuss für die Geschäftsordnung sollte Dienstag um 10 Uhr die Frage des Verfahrens erörtern. Diese Sitzung ist jedoch abgesagt worden. Dies geschieht weil der Vorsitzende des Folketings, Henrik Dam Kristensen (Soz.) festgestellt hat, dass die notwendige Unterstützung für ein Eilverfahren fehlt.

Wird der Gesetztesvorschlag im Normalverfahren behandelt, dauert dies mindestens 30 Tage.

Der Artikel ist 9.29 um die Information über die Absage der Ausschussitzung ergänzt worden.

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