Corona-Maßnahmen

Eilgesetz zur Nerztötung wackelt

Eilgesetz zur Nerztötung wackelt

Eilgesetz zur Nerztötung wackelt

wt/ritzau
Kopenhagen
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Die Tötung von Nerzen darf nach der jetztigen Gesetzeslage ausschließlich in Regionen, die von der Infektion betroffen sind, angeordnet werden. Regierung lässt Pläne für Eilgesetz am Dienstag fallen. Foto: Karin Riggelsen, DN

Der Regierung fehlt derzeit die notwendige Mehrheit, um ein Gesetz zur Keulung von Nerzen im Eilverfahren durch das Folketing zu bringen.

Der Regierung fehlt derzeit die rechtliche Grundlage, um eine Tötung von Nerzen auch in Regionen ohne Infektion anzuordnen.

Im Lauf des Montags hat sich herausgestellt, dass sie die notwendige Gesetzgebung nicht ohne weiteres durch das Folketing bringen wird.

Der Venstre-Chef Jakob Ellemann-Jensen hat am Vormittag mitgeteilt, dass er bei einem Eilverfahren nicht mitmachen wird.

„Es gibt zu viele Unklarheiten… Daher können wir uns einem Eilverfahren nicht hier und jetzt anschließen“, sagt er.

Damit wird es eng für die Regierung. Denn um ein Gesetz im Schnelldurchgang zu beschließen, braucht es eine Dreiviertel-Mehrheit im Folketing.

Da auch die Dänische Volkspartei, Die Konservativen, die Liberale Allianz und die Neuen Bürgerlichen das Eilverfahren ablehnen, ist Nahrungsmittelminister Mogens Jensen (Soz.) somit die notwendige Unterstützung abhandengekommen.

Er hat die Parteien um 15.30 zu Verhandlungen eingeladen. Jedoch hatte die Regierung von den Parteien gefordert, dass sie bis 14 Uhr bekannt geben sollen, ob sie beim Eilverfahren mitmachen.

„Die Fragen, die ich jetzt aufwerfe, wollte ich eigentlich um 15.30 Uhr der Regierung stellen, aber dazu bekomme ich ja jetzt nicht die Gelegenheit. Möchte man eine Antwort bis 14 Uhr, dann kann ich sie schon jetzt geben: Und diese lautet nein“, sagte Ellemann-Jensen um 10.40 Uhr.

Die Regierung hat die Pläne am Dienstag dem Folketing ein Eilgesetz vorzuschlagen aufgegeben. Das hat „Ritzau“ aus mehren Quellen erfahren.

Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) hat am Mittwoch die Tötung sämtlicher Nerze angeordnet. Nach der derzeitigen Gesetzeslage, kann die Tötung von Tieren jedoch nur in Regionen mit einer Infektion angeordnet werden.

15.08 aktualisiert

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