Politik

Petition zur Pflege eines kranken Kindes erreicht 50.000 Unterstützende

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Krankes Kind
Berufstätige Eltern geraten bei einer Erkrankung ihres Kindes in Dänemark immer wieder unter Druck.

Ist das eigene Kind krank, gewährt der Arbeitgeber in der Regel einen Tag, manchmal auch zwei, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Oft sind Kinder aber länger krank, was Arbeitnehmende unter Druck setzt. Die Petition einer Mutter, die Veränderungen fordert, ist nach wenigen Tagen bereits so erfolgreich, dass sich nun das Folketing damit beschäftigen muss.

In Dänemark dürfen Eltern ihr krankes Kind in der Regel nur ein bis zwei Tage zu Hause betreuen – je nach Tarifvertrag. Doch diese Regelung stößt zunehmend auf Kritik: Der sogenannte „erste Krankheitstag“ (Barns første sygedag) reicht oftmals nicht aus, um das Kind wieder vollständig gesundzupflegen.

Eine Petition macht jetzt erneut auf das Thema aufmerksam. Laut dem Bürgervorschlag soll durch eine Gesetzesänderung sichergestellt werden, dass ein Kind während der gesamten Krankheitszeit zu Hause von einem Elternteil betreut werden kann. Dies sollte nach schwedischem Vorbild erfolgen. Dort hat ein Elternteil das Recht, zu Hause zu bleiben und sein krankes Kind zu pflegen, bis das Kind wieder gesund ist. Dabei erhalten sie bis zu 80 Prozent ihres Lohns während der Abwesenheit. Dies gilt für maximal 120 Tage pro Kind und Jahr.

Bereits 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer haben den Bürgervorschlag unterzeichnet, der erst seit dem 22. April online ist. Dies geht aus der Website borgerforslag.dk hervor.

Eltern unter Druck

Hinter der Petition steht Christina Liljendal. Auslöser war eine persönliche Erfahrung: Als ihr Sohn krank war, gerieten sie und ihr Freund unter Druck.

„Ich habe oft darüber nachgedacht, dass es nicht in Ordnung ist, dass Kinder nicht zu Hause bleiben können, wenn sie krank sind, so wie wir Erwachsenen“, sagte sie „Fyens Stiftstidende“.

Immer wieder treffe sie auf Politikerinnen und Politiker und andere, die eine Meinung dazu hätten. „Aber niemand tut etwas dagegen, und das frustriert mich.“, so die 39-jährige Mutter aus Bellinge.

Parlament muss sich damit befassen

Weil so viele Menschen den Vorschlag unterstützen, muss sich das Parlament damit befassen. In der Regel bringt eine Partei, die das Anliegen unterstützt, einen offiziellen Antrag ein. Dieser wird dann wie jeder andere Antrag im Folketing behandelt.

Das bedeutet, dass der Bürgervorschlag zunächst eine erste Lesung in der Parlamentskammer erhält. Danach wird er in einem der Parlamentsausschüsse diskutiert, bevor er eine zweite und letzte Lesung im Parlament erfährt. Die Politikerinnen und Politiker stimmen über den Vorschlag ab und nehmen ihn entweder an oder lehnen ihn ab.

Wenn der Antrag angenommen wird, wird er zu einem Parlamentsbeschluss. In einigen Fällen kann sich das Folketing auch dafür entscheiden, die Prüfung des Bürgervorschlags mit der Erstellung eines politischen Berichts (politisk beretning) abzuschließen.

Das bedeutet, dass der parlamentarische Ausschuss, der den Vorschlag geprüft hat, seine politischen Schlussfolgerungen in dem Bericht darlegt und der Vorschlag nicht im Plenum zur Abstimmung gestellt wird.