Flensburger Förde

Landtag Schleswig-Holstein will Verbot der Muschelfischerei

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Im dänischen Teil der Flensburger Förde darf weiterhin nach Muscheln gefischt werden, obwohl ein Verbot bereits beschlossen wurde.

Ein entsprechender Antrag des Südschleswigschen Wählerverbandes fand viel Zustimmung. Der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister steht einem Verbot der Muschelfischerei ebenfalls positiv gegenüber, doch das Land kann gar kein Verbot erlassen. Das können nur Berlin und Kopenhagen gemeinsam. Grund ist ein Abkommen aus dem Jahr 1958.

Das Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde ist von dänischer Seite beschlossene Sache, auch wenn die Umsetzung noch aussteht. Nun hat auch der schleswig-holsteinische Landtag in Kiel ein Zeichen gesetzt, die Muschelfischerei zum Schutz des Biosystems grenzüberschreitend verbieten zu wollen. Seit Ende 2017 gibt es auf deutscher Seite keine Genehmigung mehr für Fischerinnen und Fischer, ein Verbot existiert jedoch nicht. Das Land muss den Umweg über die Bundesregierung in Berlin gehen.

In seiner Landtagsrede zum Antrag des SSW, ein Verbot der Muschelfischerei zu erlassen, forderte der Fraktionsvorsitzende des Südschleswigschen Wählerverbandes, Christian Dirschauer, am Donnerstag in Kiel entschlossenes Handeln. „Diese Art der Fischerei stellt einen erheblichen Eingriff dar, denn es bleibt nichts anderes übrig als aufgerissener Boden und der Lebensraum der Muschelbänke ist zerstört.“

Für seinen Antrag bekam Dirschauer unter anderem Zustimmung von SPD, Grünen und FDP. Die CDU setzt sich zudem für die Prüfung nachhaltiger Muschelprojekte ein.

Wichtige ökologische Funktion

Die Flensburger Förde ist durch die Muschelfischerei, aber auch durch Nährstoffeinträge und Sauerstoffmangel schwer gezeichnet. Dirschauer betonte den ökologischen Nutzen der Muschelbänke. Sie seien nicht nur Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, sondern haben auch eine bedeutende Funktion als Nährstofffilter.

Ende 2018 hatte die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg einen Antrag auf Genehmigung der Muschelfischerei für ihren Teil der Förde abgelehnt. Infolge dieser Ablehnung hat der Antragsteller im weiteren Verlauf seinerzeit auf die Wildmuschelfischerei im Gebiet der Schleswig-Flensburger Förde verzichtet.

Aktuell gibt es in Flensburg eine Resolution, die in der nächsten Woche beschlossen wird. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die Wildmuschelfischerei mit Schleppnetzen im deutschen Teil der Flensburger Förde zu verbieten und sich damit den geplanten Schutzbemühungen der dänischen Nachbarn anzuschließen.

Umsetzung in Dänemark noch auf dem Weg

In Kopenhagen wurde im Juni 2023 eine Absprache im dänischen Folketing zum Meeresschutz getroffen, die sich „Danmarks Havplan“ nennt. Punkt 27 hält fest, dass sich die Vertragsparteien darüber einig sind, die Fischerei mit Grundschleppnetzen im Vejle Fjord, im Kalø Vig und in der Flensburger Förde zu verbieten. Dennoch fahren bislang weiter dänische Muschelfischende mit ihren Kuttern über die Förde – zum Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger.

„Der dänische Fischereiminister (Jacob Jensen, Venstre, Anm. d. Red.) hat mir mit Schreiben vom 17. Dezember mitgeteilt, dass die Konkretisierung des Verbotes der Wildmuschelfischerei nun im Rahmen der kurzfristig beginnenden Gespräche zur Zukunft der dänischen Erwerbsfischerei ausgestaltet wird“, so Dirschauer.

Gemeinsames Verbot mit Dänemark nur über Berlin

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) betonte, die Landesregierung stehe einem Verbot grundsätzlich positiv gegenüber. „Wie in dem Antrag richtig dargestellt, fehlt uns als Landesregierung die gesetzliche Ermächtigung, ein Verbot der Wildmuschelfischerei im Alleingang auszusprechen.“

Für die Flensburger Innenförde besteht seit 1958 ein Abkommen über die gemeinsame Fischerei zwischen Deutschland und Dänemark. Das Abkommen besagt, dass beide Vertragsstaaten im Vertragsgebiet inhaltlich gleichlautende fischereiliche Vorschriften erlassen. Änderungen an den bestehenden Vorschriften, auch zur Muschelfischerei, sind nur gemeinsam durch eine Kommission auszuarbeiten, in die jeder der beiden Vertragsstaaten drei Mitglieder entsendet.

„Nach Abschluss dieses Abkommens hat die Bundesrepublik Deutschland das Land Schleswig-Holstein mit einem Gesetz vom 29. Mai 1958 ermächtigt, durch Rechtsverordnungen fischereiliche Vorschriften zu erlassen“, so Schwarz. Auf dieser Grundlage habe die Landesregierung 1960 die Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde auf den Weg gebracht, die seitdem in Kraft ist und nicht geändert wurde. Darin ist in Paragraf 5, Absatz 2 auch geregelt, dass die Muschelfischerei mit bestimmten Schleppnetzen zulässig ist.

„Um ein Verbot der Wildmuschelfischerei rechtsverbindlich und gleichlautend für beide Seiten – die schleswig-holsteinische und die dänische – zu erwirken, muss daher diese Verordnung geändert werden“, so der Landwirtschaftsminister. Demnach müsse sich die Bundesregierung zunächst mit Dänemark auf die Einsetzung einer Kommission verständigen, die dann einen Entwurf für neue Vorschriften – unter anderem das geforderte Verbot der Wildmuschelfischerei – erarbeitet.

Abstimmungsverfahren einleiten

„Es bedarf also eines aufwendigen, aber nicht unüberwindlichen Abstimmungsverfahrens zwischen Deutschland und Dänemark.“ Er werde die erforderlichen Schritte gerne einleiten, so Schwarz.

Dirschauer indes zeigte sich froh, dass auch der Kieler Landtag ein klares, gemeinsames Signal sende. „Wasser kennt in der Flensburger Förde keine Grenzen und Maßnahmen machen nur gemeinsam Sinn.“