Bahnunfall

Chauffeur des Gülletransporters nach tödlicher Zugkollision bei Tingleff angeklagt

Rettungskräfte und Polizei sichern die Unfallstelle südlich von Behrendorf (Bjerndrup), wo ein Zug mit einem Gülletransporter kollidierte und entgleiste (Archivbild).

Bei der Zugkollision zwischen Tingleff und Klipleff im vergangenen Sommer kam eine Person ums Leben, mehrere weitere wurden schwer verletzt. Nach monatelanger Untersuchung leitet die Polizei nun rechtliche Schritte ein: Der 63-jährige Fahrer des beteiligten Gülletransports wird wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung angeklagt. 

Veröffentlicht Geändert

Zusammenfassung

  • Die Polizei hat nach dem Zugunglück bei Tingleff den 63-jährigen Fahrer eines Gülletransporters angeklagt.
  • Bei der Kollision starb eine Person, mehrere Fahrgäste wurden leicht bis schwer verletzt.
  • Dem Fahrer werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, vorsätzliche Gefährdung und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen.

Diese Infobox wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion geprüft.

Die Polizei für Südjütland und Nordschleswig hat einen 63-jährigen Mann nach dem Zugunglück am 15. August 2025 zwischen Tingleff (Tinglev) und Klipleff (Kliplev) offiziell angeklagt. Bei dem Unfall kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden schwer verletzt, 22 Passagiere erlitten leichtere Verletzungen. Insgesamt waren rund 100 Personen im Zug Richtung Sonderburg (Sønderborg) unterwegs. Er entgleiste an einem Bahnübergang ohne Schranken.

Der Beschuldigte war der Fahrer des Gülletransporters, der mit dem Zug kollidierte. Die Polizei geht laut einer Pressemitteilung davon aus, dass ausreichend Anhaltspunkte vorliegen, um den Mann wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlicher Gefährdung und Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung anzuklagen, da er die erforderliche Vorsicht am Bahnübergang nicht beachtet haben soll.

Die Ermittlungen dauern an. Weitere Details werden derzeit nicht veröffentlicht, um das Verfahren nicht zu gefährden.