Soziales

Gefährdete Kinder: Kommunen versagen in der Mehrheit der Fälle

Die Kommunen untersuchen in der Mehrzahl der Fälle nicht, welche Hilfe gefährdete Kinder benötigen (Symbolfoto).

Bei 69 Prozent der Fälle von Unterbringung von Minderjährigen haben die Kommunen widerrechtlich gehandelt. Die Staatsrevision befürchtet schwerwiegende Folgen für die Kinder und Jugendlichen. Das Kontrollorgan kritisiert ebenfalls das Sozialministerium.

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Zusammenfassung

  • Staatsrevisorinnen und -revisoren kritisieren, dass Kommunen in 69 Prozent der Unterbringungen gesetzliche Vorgaben missachten.
  • Oft fehlen rechtzeitige fachliche Untersuchungen und Entwicklungspläne für die betroffenen Kinder.
  • Das Sozialministerium wird gerügt, weil es trotz langjähriger Kenntnis der Probleme nicht wirksam eingegriffen hat.

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Wenn die Kommunen bei Unterbringungen die Gesetze nicht befolgen, leiden die gefährdeten Kinder und Jugendlichen. Das ist die Einschätzung der Staatsrevisorinnen und -revisoren.

„Es sind einige der verletzlichsten Kinder, die Gefahr laufen, die falsche Hilfe zu erhalten, wenn die Kommunen ihre Bedürfnisse nicht untersuchen und ihr Wohlergehen nicht verfolgen“, schreiben sie als Kommentar zu einem Bericht der Reichsrevision.

Der Bericht zeigt, dass die Kommunen bei 69 Prozent der Unterbringungen bei der Bearbeitung gegen eine oder mehrere gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. Dies kritisiert die Staatsrevision scharf. Das ist die zweithöchste Stufe der Kritik, die das Kontrollorgan aussprechen kann.

Kritik am Ministerium

Auch das Sozialministerium wird von der Staatsrevision scharf kritisiert. Es wisse seit mindestens 20 Jahren, dass die Kommunen die Gesetze nicht befolgen. Bereits vor zehn Jahren hat die Revision das Ministerium auf solche Missstände hingewiesen.

„Trotzdem ist das Ministerium nicht imstande, zielgerichtet einzugreifen, um zu gewährleisten, dass die Kommunen die Gesetze einhalten“, so der Kommentar des Kontrollorgans.

Voruntersuchungen und Pläne fehlen

Bevor die Kommune beschließt, ein Kind in einer Institution oder einer Pflegefamilie unterzubringen, muss sie eine fachliche Untersuchung des Kindes (børnefaglige vurdering) durchführen. Sie soll sicherstellen, dass das Kind das richtige Angebot bekommt. 

Bei 57 Prozent der Fälle ist das nicht rechtzeitig geschehen. Bei 21 Prozent ist das selbst ein halbes Jahr nach der Unterbringung nicht passiert. 

Staatsrevision und Reichsrevision

  • Die Staatsrevision besteht aus sieben wählbaren Personen, die vom Folketing ernannt sind.
  • Sie kontrolliert, ob der Staat die Mittel korrekt und dem Zweck entsprechend einsetzt.
  • Die Reichsrevision ist eine Behörde, die Berichte für die Staatsrevision ausarbeitet.
  • Die Staatsrevision zieht die Schlussfolgerungen aus den Berichten der Reichsrevision. 

Geschieht eine Unterbringung, ist die Kommune verpflichtet, einen Plan für die Entwicklung des Kindes zu erarbeiten. Aus ihm soll hervorgehen, welche konkrete Hilfe und Unterstützung das Kind benötigt. Bei 47 Prozent der Fälle ist dieser Plan nicht rechtzeitig ausgearbeitet worden.

8.000 Kinder werden untergebracht

Nach Angaben von Danmarks Statistik wurden im untersuchten Zeitraum von 2022 bis 2024 8.000 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren außerhalb der Familie untergebracht. Ungefähr zwei Drittel sind in Pflegefamilien untergebracht worden, ungefähr ein Drittel in Jugendinstitutionen.

Eine Unterbringung kann mit oder ohne Zustimmung der Eltern und des Kindes erfolgen. Jede fünfte Unterbringung erfolgt ohne Zustimmung. Kinder sind im Durchschnitt 12 Jahre alt, wenn sie untergebracht werden.

Etwa vier Prozent eines Jahrgangs waren im Laufe ihres Aufwachsens kürzer oder länger untergebracht. Das zeigen Zahlen des Nationalen Forschungs- und Analysezentrums für Wohlfahrt, VIVE.