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Französische Bulldogge beißt Urlauber: Anzeige nach Vorfall bei Gjenner Strand

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Französischen Bulldoggen gelten eigentlich als kinderlieb und verspielt. Ihnen wird aber auch ein gewisser Sturkopf nachgesagt (Symbolfoto).

Ein Spaziergang am Kalvøvej bei Gjenner Strand endet für einen deutschen Urlauber im Krankenhaus. Eine französische Bulldogge biss zu – der Hundehalter hat sich selbst bei der Polizei gemeldet und wurde angezeigt. Eine Einschläferung droht dem Tier jedoch nicht.

Ein Spaziergang am Montagnachmittag endete für ein deutsches Urlauberpärchen mit einem Schreck – und einem Krankenhausbesuch. Gegen 15 Uhr begegnete das Paar auf dem Kalvøvej nahe Gjenner Strand einem 60-jährigen Mann aus der Kommune Hadersleben (Haderslev), der dort mit seiner französischen Bulldogge unterwegs war.

Auf die freundliche Frage, ob der Hund spielen wolle, reagierte der Hundebesitzer nach eigener Aussage mit einem klaren Nein – das Paar ging daraufhin weiter. Doch offenbar hatte der Vierbeiner andere Pläne: Der Hund lief den Touristen hinterher und biss dem 62-jährigen Mann in den Finger. Die Verletzung war so schwer, dass der Urlauber sich in die Notaufnahme begeben musste.

Der Hundehalter meldete den Vorfall selbst der Polizei, was ihm zwar als verantwortungsvolles Handeln angerechnet werden dürfte – dennoch erwartet ihn eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das dänische Hundegesetz („Hundeloven“).

Kein Einschläfern zu befürchten

Die gute Nachricht für den Halter: Das Einschläfern des Hundes steht in diesem Fall nicht zur Debatte. Seit einer Änderung im Hundegesetz im Jahr 2014 ist klargestellt, dass ein Hund nicht automatisch getötet werden muss, wenn er einen Menschen beißt. Ein „Schnappen“ oder „Zwicken“ führt nicht unweigerlich zu Konsequenzen (siehe Faktenbox).

Nur bei einem sogenannten „Skambid“, also einem besonders schweren oder aggressiven Biss mit tiefer Gewebeverletzung, Todesfolge oder massiver Gewalt, kann eine behördlich angeordnete Tötung des Hundes erfolgen. Hundebesitzerinnen und -besitzer haben zudem das Recht, vor einer möglichen Einschläferung eine sachverständige Untersuchung des Hundes zu verlangen.

In der aktuellen Situation – ein einzelner Biss in den Finger – liegt ein solcher Fall nicht vor, bestätigt auch Polizeikommissar Chris Thorning Vesterdal vom zuständigen Bezirksrevier in Sonderburg (Sønderborg) auf Anfrage des „Nordschleswigers“. „Da es sich nicht um einen schweren Biss handelt, geht es ausschließlich um eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Hundegesetz. Für den Hund hat der Vorfall keine weiteren Konsequenzen“, lautet die Antwort des Polizeikommissars.

Verstoß gegen die Aufsichtspflicht

Unabhängig davon bleibt ein Biss kein Kavaliersdelikt. Hundehalterinnen- und -halter sind laut Hundegesetz verpflichtet, ihren Hund unter Kontrolle zu halten, besonders in der Nähe fremder Menschen. Auch wenn es sich um eine kleine Hunderasse wie eine französische Bulldogge handelt, kann ein unbeaufsichtigter Angriff rechtliche Konsequenzen haben.

Die Polizei ermittelt nun in dem Fall. Das Urlauberpaar konnte die Reise nach dem Krankenhausbesuch fortsetzen.

Was passiert, wenn mein Hund beißt?

Wenn ein Hund einen Menschen, einen anderen Hund oder ein anderes Tier beißt, muss der Vorfall der Polizei gemeldet werden. Die beurteilt dann, wie schwerwiegend die Situation ist – im schlimmsten Fall kann die Anordnung zur Tötung(Einschläferung) des Hundes folgen.

Bevor die Polizei eine Entscheidung über eine mögliche Tötung trifft, hat die Hundebesitzerin oder der Hundebesitzer das Recht auf eine Untersuchung durch eine hundekundige Sachverständige oder einen hundekundigen Sachverständigen.

Laut dänischem Hundegesetz gilt ein Biss als sogenannter „Skambid“, wenn er besonders schwerwiegend ist, etwa bei:

In solchen Fällen muss der Hund laut Gesetz getötet werden – es sei denn, eine Ausnahme liegt vor.

Ein „Schnappen“ oder „Zwicken“, etwa wenn ein Fremder dem Hund unbedacht zu nahe kommt, führt nicht automatisch zu Konsequenzen. Nur wenn ein Skambid im Sinne des Gesetzes vorliegt, ist mit ernsten Maßnahmen zu rechnen.

(Quelle: advokathuset.dk/Übersetzung: ChatGPT)